Straffreiheit Kabinett billigt Pläne für Cannabis-Legalisierung
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Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland beschlossen. Die Ampelkoalition plant, Cannabis künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel einzustufen.

- Mit der Entkriminalisierung von Cannabis soll vor allem ein besserer Schutz von Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, erklärt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
- Europäisches und internationales Recht könnten der Legalisierung jedoch im Wege stehen.
Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland gebilligt. Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm "Genusscannabis" sollen straffrei bleiben, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in "lizenzierten Fachgeschäften" und möglicherweise auch Apotheken ermöglicht werden.
Lauterbach: Entkriminalisierung soll besseren Schutz bieten
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der in der Vergangenheit gegen eine Cannabis-Freigabe war, wollte die geplante Legalisierung "ausdrücklich nicht als großen Durchbruch in der Drogenpolitik verkaufen". Eine Entkriminalisierung solle einen besseren Kinder- und Jugend- sowie Gesundheitsschutz ermöglichen. Mit dem Cannabis-Verbot habe Deutschland in den vergangenen Jahren "keine vorzeigbaren Erfolge" erzielt.
Wir wollen die Produktion in Deutschland lizenzieren und regulieren.
Lauterbach versicherte, man wolle den Markt sehr streng regulieren. Zentraler Baustein der geplanten Freigabe soll staatlich regulierter Anbau des pflanzlichen, psychoaktiven Rauschmittels hierzulande sein. "Wir wollen die Produktion in Deutschland lizenzieren und regulieren." Schon jetzt sei in Deutschland Cannabis aus ausländischer Produktion zu haben, das illegal auf dem Schwarzmarkt verkauft werde.
Blockade von Vorhaben möglich
Internationale und europarechtliche Regeln zum Umgang mit Cannabis könnten aber eine Legalisierung in Deutschland noch verhindern. Der rechtliche Rahmen biete "begrenzte Optionen, das Koalitionsvorhaben umzusetzen", heißt es auch in dem vom Kabinett beschlossenen Eckpunktepapier.
Ein konkreter Gesetzentwurf soll deshalb erst vorgelegt werden, wenn sich abzeichnet, dass es von der EU gegen die geplante Cannabis-Freigabe keine rechtlichen Einwände gibt. Sollte es aber "eindeutig negative" Reaktion der EU geben, werde es kein Gesetzgebungsverfahren geben, sagte Lauterbach.
Eine "Hängepartie" und ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren wie bei der Auto-Maut wolle die Bundesregierung vermeiden. Bei einem "eindeutig positiven" Votum könne die Bundesregierung im ersten Quartal 2023 einen Gesetzentwurf vorlegen, sagte der Gesundheitsminister weiter. In diesem Falle könne er sich vorstellen, dass es 2024 letztlich zur Legalisierung von Cannabis kommt.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 26. Oktober 2022 | 11:00 Uhr
MDR-Team vor 22 Wochen
Hallo Vita vivet,
bitte unterlassen Sie Ihre Unterstellungen. Sie haben mit den aus der Luft gegriffenen Behauptungen angefangen.
Und sehr wohl lässt sich ein Grenzwert bestimmen. Denn die THC-Konzentration lässt sich natürlich im Blut nachweisen. Wie sonst sollten Sie feststellen, ob jemand zuvor Cannabis konsumiert hat? Wie schon geschrieben, den hypothetischen Grenzwert haben wir erwähnt, da es unseres Wissens noch keine völlige Klarheit darüber gibt, wie genau es gehandhabt werden soll. Jedoch schreibt auch der ADAC von derartigen Grenzwerten, es hat also nichts mit Unsinn zu tun, wie Sie behaupten.
MDR-Team vor 22 Wochen
Hallo Vita vivet,
wir können nicht in die Zukunft schauen und wir haben für den Fall der Fälle hypothetisch (!) angenommen, dass, wie beim Alkohol, ein Grenzwert definiert wird, unterhalb dessen eine Beeinträchtigung bei der Fahrzeugführung als unwahrscheinlich oder gar ausgeschlossen gilt. Eine Legalisierung bedeutet ja eben nicht, dass damit eine Gefährdung anderer hingenommen wird. Was, und damit wiederholen wir uns erneut, ausgeschlossen werden kann, ist, dass das Führen eines Fahrzeugs im berauschten Zustand - seien es Alkohol, Cannabis oder andere Substanzen - jemals legalisiert werden soll.
MDR-Team vor 22 Wochen
Hallo Vita Vivet,
niemand außer Ihnen spricht davon, dass Cannabis am Steuer legal wäre. Nur weil Besitz und Konsum nicht mehr illegal wären, würde das nicht bedeuten, dass man unter dessen Einfluss ein Fahrzeug führen dürfte. Der erwähnte Grenzwert ist erst einmal rein hypothetisch.