Heizkosten Ampel will CO2-Kosten abgestuft auf Mieter und Vermieter verteilen
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Die Bundesregierung hat sich offenbar im Grundsatz darauf geeinigt, wie die CO2-Abgabe fürs Heizen zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden soll. Nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP planen SPD, Grüne und FDP ein Modell mit sieben Stufen. Demnach wird die Beteiligung der Mieter abhängig gemacht vom energetischen Zustand des Gebäudes.

- Ampel plant offenbar siebenstufiges Modell für Verteilung der CO2-Kosten
- Modell gilt bisher nur für Wohngebäude.
- Kostenaufteilung bisher am Veto der Unionsfraktion gescheitert.
Bei der geplanten Aufteilung der CO2-Kosten fürs Heizen zwischen Mietern und Vermietern hat sich die Ampel-Regierung nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP auf Eckpunkte geeinigt. Geplant ist ein Stufenmodell mit sieben Stufen – die Beteiligung der Mieterinnen und Mieter ist dabei abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes. Je weniger CO2 es ausstößt, desto höher ist der Anteil der Mieter.
Der CO2-Ausstoß in dem Stufenmodell soll mit Kilogramm pro Quadratmeter pro Jahr angegeben werden. Beträgt dieser Ausstoß weniger als fünf Kilogramm (niedrigste Stufe), müssen die Mieterinnen und Mieter die gesamten CO2-Kosten fürs Heizen übernehmen. Beträgt der Ausstoß mehr als 45 Kilogramm, etwa bei schlecht gedämmten und schlecht sanierten Gebäuden, müssen sie nur zehn Prozent der CO2-Kosten tragen. Das Stufenmodell gilt für Wohngebäude.
Kostenaufteilung bisher am Veto der Unionsfraktion gescheitert
Seit Anfang 2021 wird auch im Gebäudebereich ein Preis für CO2-Emissionen erhoben, die durch die Verbrennung fossiler Energieträger anfallen. Dadurch soll der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver werden.
In der vergangenen Legislaturperiode war eine Verteilung der höheren Kosten zwischen Mietern und Vermietern am Veto der Unionsfraktion gescheitert. Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP beschlossen in ihrem Koalitionsvertrag, dass eine "faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preises zwischen den Vermietern einerseits und Mieterinnen und Mietern andererseits" erreicht werden solle.
Dafür soll zum 1. Juni 2022 das Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen eingeführt werden. "Sollte dies zeitlich nicht gelingen, werden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 hälftig zwischen Vermieter und Mieterin beziehungsweise Mieter geteilt", heißt es im Koalitionsvertrag. Den AFP-Informationen zufolge soll der Referentenentwurf zum Stufenmodell am 16. März ins Kabinett eingebracht werden.
AFP(nvm)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 15. Februar 2022 | 18:00 Uhr
emlo vor 25 Wochen
@nasowasaberauch: "Und wenn der Vermieter schon tätig war, was dann?" - Vielleicht sollten Sie den Artikel (noch?) mal lesen. Denn da steht die Antwort auf Ihre Frage drin. Kurzfassung: Je energieeffizienter die Wohnung, desto geringer der Anteil des Vermieters am CO2-Preis, im besten Fall Null.
THOMAS H vor 25 Wochen
nasowasaberauch: Da es ein Stufenkonzept geben soll, wird es m. E., mit einbezogen, was der Vermieter schon "Gutes" getan hat und somit die CO2-Kosten der Mieterschaft aufgebürdet. So habe ich jedenfalls den Beitrag verstanden. Also freuen Sie sich, wenn Sie investiert haben und lehnen Sie sich zurück, die CO2-Kosten trägt dann, zu den Modernisierungskosten, auch die Mieterschaft.
nasowasaberauch vor 25 Wochen
emlo@Ich maße mir mal an den letzten Satz zu vervollständigen ... und legt diese Investition auf die Miete um. Und wenn der Vermieter schon tätig war, was dann?