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Bildrechte: picture alliance/dpa/Henning Kaiser

Entscheidung des BundesverwaltungsgerichtsKritik an Faeser nach vorläufiger Aufhebung von "Compact"-Verbot

15. August 2024, 20:19 Uhr

Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, das Verbot des Magazins "Compact" vorläufig auszusetzen, wächst die Kritik an Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Die FDP wirft ihr unter anderem vorschnelles Handeln vor. Feaser selbst sieht keinen Anlass für eine Kurskorrektur und bezeichnet den juristischen Etappensieg für das rechtsextreme Medienunternehmen als normalen Vorgang.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht das von Nancy Faeser verfügte Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins vorläufig ausgesetzt hat, ist Kritik an der Bundesinnenministerin laut geworden.

Kritik an "Compact"-Verbot von Union, BSW und FDP

"Die Eil-Entscheidung gegen das 'Compact'-Verbot wirft ein verheerendes Licht auf die Sachkompetenz von Frau Faeser", sagte Alexander Hoffmann, der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU im Bundestag. Er forderte Faeser auf, zu erklären, wie es zu "dieser Fehleinschätzung" gekommen sei.

Der FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als "peinlich für das Bundesinnenministerium". Das "Compact"-Magazin könne sich jetzt als Opfer darstellen, sagte Kuhle dem "Spiegel". FDP-Parteivize Wolfgang Kubicki sprach von einer "Klatsche" für Faeser und warf der Ministerin vorschnelles Handeln vor. Sie habe sich vor den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg zur besten Wahlkämpferin der AfD inszeniert.

Auch der stellvertretende BSW-Vorsitzende Shervin Haghsheno übte Kritik. Er sagte der "Welt", Extremismus bekämpfe man nicht mit Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit, sondern mit einer Politik, die die Interessen der Mehrheit der Bürger in den Mittelpunkt stelle.

Faeser: Kein Anlass für Kurskorrektur

Faeser hingegen sieht keinen Anlass für eine Kurskorrektur. "Das Grundgesetz sieht ja das Instrument des Vereinsverbots ausdrücklich vor, um die Demokratie vor Verfassungsfeinden zu schützen", sagte sie am Donnerstag in Berlin. Angesichts der aktuellen Bedrohungslage sei es wichtig, diese Instrumente der wehrhaften Demokratie auch anzuwenden.

Es sei aber gut, dass auch solche Verbote in einem Rechtsstaat gerichtlich überprüft werden könnten, so Faeser. Sie verwies auf Verbotsverfügungen ihres Ministeriums aus der Vergangenheit, die vor Gericht Bestand hatten. Nun habe man "in Teilen mal verloren". Sie fügte hinzu: "Es ist ein ganz normaler Vorgang." Das Bundesinnenministerium halte mit Blick auf das Hauptsacheverfahren jedoch an seiner Auffassung fest. Die Ministerin betonte: "In unserem Handeln gegenüber Verfassungsfeinden werden wir keinesfalls nachlassen."

"Compact"-Verbot per Eilverfahren aufgehoben

Faeser hatte "Compact" am 16. Juli verboten. Sie begründete dies damit, dass das Blatt ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verbot im Eilverfahren am Mittwoch vorläufig auf. Es meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an. Damit kann das Blatt unter Auflagen vorerst wieder erscheinen. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.

Jurist: "Etappensieg für 'Compact'"

Der Jurist Benjamin Lück von der Gesellschaft für Freiheitsrechte bezeichnete die Gerichtsentscheidung als "Etappensieg für 'Compact'". Das Gericht habe betont, dass der Ausgang des Verfahrens offen sei. Wenn man am Ende aber zu dem Ergebnis komme, dass das Verbot falsch sei, dann hätte "Compact" im Falle eines anders lautenden Urteils bis dahin nicht erscheinen dürfen. Und das sei aus Sicht des Gerichts "nicht okay".

Zudem lasse das Gericht erkennen, dass es mit der Begründung des Verbots nicht zufrieden sei. Nach derzeitigem Stand sei das Urteil "ein Stück weit eine Vorentscheidung".

dpa/KNA/MDR(smk)

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Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 15. August 2024 | 11:00 Uhr

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