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ArbeitsgerichtUrteil: Kündigung wegen gefälschter Corona-Impfnachweise ist rechtens

03. Februar 2023, 14:35 Uhr

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können fristlos entlassen werden, wenn sie ihrem Arbeitgeber einen gefälschten Corona-Impfnachweis vorlegen. Das hat das Landesarbeitsgericht in Nordrhein-Westfalen in einem Urteil klargestellt. Das Gericht verwies dabei auf das hohe Maß an krimineller Energie eines klagenden Beschäftigen.

Wer seinem Arbeitgeber einen gefälschten Corona-Impfnachweis vorlegt, kann auch nach langjähriger Betriebszugehörigkeit fristlos entlassen werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht in Nordrhein-Westfalen. Durch die Vorlage von eindeutig gefälschten Nachweisen habe der Kläger ein hohes Maß an krimineller Energie gezeigt, hieß es in der Begründung des Gerichts.

Der Kläger hatte seinem Arbeitgeber einen Impfpass mit zwei vermeintlichen Coronaimpfungen aus dem Duisburger Impfzentrum vorgelegt, weil am Arbeitsplatz die 3G-Regelung galt. Nachdem Zweifel an der Echtheit aufkamen, wurde der Arbeitnehmer fristlos entlassen. Er klagte gegen die Entscheidung.

Rechtschreibfehler im vermeintlichen Stempel

Das Gericht erklärte nun, die Beweislage gegen den Kläger sei "erdrückend". Es könne bewiesen werden, dass es die im Impfpass bezeichneten Chargen des Biontech-Impfstoffes nicht gab. Auch Rechtschreibfehler im vermeintlichen Stempel des Impfzentrums erhärteten den Verdacht der Fälschung.

Die Vorlage eines gefälschten Impfausweises verletzt dem Urteil zufolge arbeitsvertragliche Nebenpflichten des Angestellten. Daher sei eine fristlose Kündigung gerechtfertigt gewesen – selbst wenn es eine 19 Jahre lange störungsfreie Betriebszugehörigkeit gegeben habe. Seine Berufung gegen das Urteil nahm der Kläger zurück.

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AFP (fef)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 03. Februar 2023 | 13:00 Uhr

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