Plenum und Ausschüsse Genesenenstatus gilt in bestimmten Bundestagsbereichen sechs Monate
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Kaum tritt eine Corona-Verordnung in Kraft, folgt eine Ausnahmeregel nach der anderen – das ist ein verbreiteter Eindruck. Nun sorgt eine Regel im Bundestag für Empörung: Dort gilt der Genesenenstatus vorerst weiter für sechs Monate. Wie kommt es dazu?

- Die derzeit geltenden Regeln für den Bundestag wurden noch vor der Verkürzung des Genesenenstatus beschlossen.
- Seit Pandemiebeginn gab es 79 bestätigte Corona-Infektionen bei Bundestagsabgeordneten, davon 30 im zweiten Halbjahr 2021.
Im Deutschen Bundestag bleibt vorerst der Genesenenstatus weiter für sechs Monate gültig. Ein Sprecher erklärte MDR AKTUELL, die Regelung betreffe jedoch ausschließlich den Zugang zum Plenum und den Ausschüssen. Für alle Arbeitsplätze im Haus gelten demnach die gängigen Regeln des Infektionsschutzgesetzes, also auch die 90-Tage-Frist beim Genesenenstatus. Dazu zählen ebenso die Büros von Abgeordneten und Fraktionen.
Verordnung für Bundestag in anderem Turnus beschlossen
Den Zugang zu Plenum und Ausschüssen regelt eine Allgemeinverfügung von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas. Die Verfügung wurde zuletzt am 11. Januar aktualisiert und trat einen Tag später in Kraft, also kurz bevor Bundesrat und Bundestag die bundesweit geltende Corona-Verordnung mit dem verkürzten Genesenenstatus beschlossen.
In der Allgemeinverfügung des Bundestags wird für die Definition "Genesen" zwar auf die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung verwiesen, allerdings mit einer sogenannten statischen Verweisung. Laut Bundestagssprecher ist dies der Regelfall. Damit bezieht sich der Text ausschließlich auf die damals geltende Version der Corona-Verordnung.
Jüngstes Beispiel für eine sogenannte dynamische Verweisung ist dagegen die bundesweite Corona-Verordnung: Indem sie für die Definition "Genesen" auf die Webseite des Robert Koch-Instituts verweist, kann sich theoretisch der Genesenenstatus mehrfach ändern und wird automatisch in die Corona-Verordnung übernommen.
490 bestätigte Infektionen seit Pandemiebeginn
Gültig ist die Bundestags-Allgemeinverfügung bis zum 28. Februar. Ob davor Änderungen etwa zum Genesenenstatus geplant sind, sagte der Sprecher nicht. Er verwies auf die "sehr dynamische Lage" und damit verbundene Unsicherheiten. Es werde aber fortlaufend analysiert, ob Änderungen erforderlich seien.
Von den insgesamt etwa 10.000 Beschäftigten im Bundestag gab es seit Beginn der Pandemie bisher 490 bestätigte Corona-Infektionen. Mit Stand von Montag waren davon 79 Abgeordnete. Wie viele von dem verkürzten Genesenenstatus betroffen sind, nannte der Bundestagssprecher nicht. Dazu sei seine Statistik zu unscharf. Auch sei unklar, wo die Infektionen jeweils erfolgten – ob im Bundestag selbst oder etwa im privaten Bereich. Insgesamt habe es im zweiten Halbjahr 2021 unter den Abgeordneten 30 Infektionsfälle gegeben, seit Januar 16.
Infektionsfälle | Funktion |
---|---|
79 | Abgeordnete |
82 | Mitarbeitende von Abgeordnten |
132 | Mitarbeitende der Fraktionen |
182 | Mitarbeitende der Bundestagsverwaltung |
15 | Mitarbeitende von Fremdfirmen (bspw. Reinigung) |
Bundestagsabgeordnete nicht vollständig von verkürztem Genesenenstatus befreit
Fazit ist: Zumindest in Teilen gilt im Bundestag weiterhin der Genesenenstatus von sechs Monaten. Grund dafür ist jedoch eine Regelung, die vor der bundesweiten Corona-Verordnung vom 14. Januar in Kraft trat.
MDR AKTUELL
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 25. Januar 2022 | 13:00 Uhr