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SteuernGeht die Homeoffice-Pauschale in die Verlängerung?

02. September 2022, 19:38 Uhr

Wer in Homeoffice arbeitet, aber kein eigenes Arbeitszimmer hat, kann steuerlichen Ausgleich für die Extrakosten geltend machen – für maximal 120 Tage. Nun gibt es offenbar Pläne im Finanzministerium, den Zeitraum zu verlängern. Vom Tisch ist dagegen eine erneute Homeoffice-Pflicht für Unternehmen.

Finanzminister Christian Lindner will offenbar die steuerliche Homeoffice-Pauschale verlängern und ausweiten.

Wie die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf Kreise des Finanzministeriums berichtet, soll die Homeoffice-Pauschale über 2022 hinaus bei der Steuererklärung angegeben werden können. Auch solle man sie künftig für mehr Tage anrechnen können als bisher. Dauerhaft sollten die Bürgerinnen und Bürger damit jährlich um 1,4 Milliarden Euro entlastet werden.

Bisherige Regelung für maximal 120 Tage

An einer Pinnwand klebt das Abgabedatumfür die Steuererklärung. Bildrechte: imago images / Christian Ohde

Die bisherige Regelung zum Homeoffice läuft Ende des Jahres aus. Wer kein eigenes Arbeitszimmer absetzen kann, bekommt damit einen pauschalen steuerlichen Ausgleich für die Extra-Kosten durch die Arbeit zu Hause. Pro Tag im Homeoffice kann man derzeit fünf Euro ansetzen, dies maximal aber für 120 Tage. Das ergibt einen Höchstsatz von 600 Euro im Jahr. Wie viele Tage man nach Lindners in der Koalition noch nicht abgestimmten Vorschlag künftig anrechnen können soll, wurde zunächst nicht bekannt.

Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern derzeit ohnehin 1.200 Euro angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben (für Computer, Papier etc.) über diesen Betrag kommt, kann die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Sollten künftig mehr Tage angerechnet werden können, steigt die Wahrscheinlichkeit dafür.

Erneute Homeoffice-Pflicht vom Tisch

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Sie verpflichtet die Unternehmen nicht mehr, ihren Beschäftigten Homeoffice und Corona-Test anzubieten.

Demnach sollen Arbeitgeber im Rahmen eines Hygienekonzepts nur noch "prüfen", ob sie ihren Beschäftigten Homeoffice anbieten können, insbesondere wenn Arbeitsräume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden. Die neue Verordnung soll vom 1. Oktober bis 7. April 2023 gelten.

MDR AKTUELL (dpa/amue)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL Radio | 31. August 2022 | 14:00 Uhr

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