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Neues InfektionsschutzgesetzAb Oktober soll FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen gelten

25. August 2022, 13:09 Uhr

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach erwartet im Herbst eine neue Corona-Welle. Um darauf vorbereitet zu sein, hat die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz überarbeitet. Unter anderem müssen ab Oktober in Fernzügen, Flugzeugen, Krankenhäusern und Pflegeheim FFP2-Masken getragen werden. Die Länder bekommen mehrere Optionen, um weitere Maßnahmen zu beschließen.

Die Bundesregierung will ab Oktober eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen einführen. Das sieht das neue Infektionsschutzgesetz vor, das das Kabinett in Berlin auf den Weg gebracht hat. Ausnahmen sind für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Personal in Zügen und Flugzeugen vorgesehen. Sie sollen auch medizinische Masken tragen können. Auch in Kliniken und Pflegeeinrichtungen soll bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Zudem ist ein tagesaktueller negativer Corona-Test vor dem Zutritt vorgesehen. Neu ist die Regelung, dass Pflegeheime Beauftragte für Testen, Impfen und Hygiene benennen müssen.

Länder können Maskenpflicht mit Ausnahmen anordnen

Darüber hinaus sollen die Bundesländer – je nach Infektionslage – die Möglichkeit bekommen, weitere Schutzvorgaben machen zu können. Dafür sind zwei Stufen definiert worden. Halten sich die Infektionszahlen im Rahmen, können die Länder etwa eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen anordnen. In der Gastronomie, bei Kultur, Sport und Freizeit soll es Ausnahmen für alle geben, die einen negativen Test vorzeigen. Auch frisch Genesene und vollständig Geimpfte, deren letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt, können von der Maskenpflicht ausgenommen werden.

Wenn sich allerdings eine starke Corona-Welle aufbaut und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht, können die Länder eine Maskenpflicht in Innenräumen ohne Ausnahmen beschließen. Veranstalter sollen aber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eigene Einlassregeln verhängen können. In dieser zweiten Stufe können die Länder auch Mindestabstandsregeln, eine Maskenpflicht für Außenveranstaltungen sowie eine Teilnehmerobergrenze für Veranstaltungen im Innenbereich verhängen. Voraussetzung ist die Zustimmung des jeweiligen Landtags.

Die neuen Corona-Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun in den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Zustimmen muss dann auch noch der Bundesrat.

Lauterbach: Kein neuer Lockdown und keine Schulschließungen

Gesundheitsminister Lauterbach (SPD) sagte nach der Kabinettssitzung, mit diesem Instrumentarium könne man die absehbare Corona-Welle im Herbst bewältigen. Die Länder bekämen alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Es gehe darum, eine hohe Zahl von Todesfällen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen nach Covid-19-Erkrankungen zu verhindern. Lauterbach betonte zugleich, einen weiteren Lockdown oder Schulschließungen solle es nicht geben.

Bundesjustizminister Marco Buschmann wies darauf hin, dass die Maskenpflicht nicht in Kitas oder Grundschulen gelten solle, sondern erst für Schüler ab Klasse 5. Außerdem erklärte der FDP-Politiker, das neue Gesetz gebe den Ländern viele "Optionen" im Kampf gegen die Pandemie. Diese müssten sie aber nicht ausnutzen. Man müsse sich aber auf eine Lage vorbereiten, "wie sie mutmaßlich im Herbst/Winter eintreten kann".

Union: Länder zu sehr auf sich gestellt

Die Union hat die Pläne der Ampel-Koalition für neue Corona-Schutzmaßnahmen kritisiert. Der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag, Volker Ullrich, erklärte die Vorlage am Mittwoch für "nicht zustimmungsfähig". CDU-Generalsekretär Mario Czaja sagte, die Ampel-Partner hätten sich lediglich "auf den kleinsten Nenner" verständigt und viele Entscheidungen an die Länder abgegeben. Er glaube, "dass die Maßnahmen über das Maß hinausgehen, das das Infektionsgeschehen notwendig macht".

Ramelow: Lotteriegesetz der Bundesländer

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow äußerte ebenfalls Kritik gegenüber dem Gesetzesentwurf. Er plädierte für ein Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitsbereich, berichtete die "Thüringer Allgemeine". Die Bundesregierung wälze einen Großteil der Verantwortung auf Länder und Kommunen ab, kritisiert Ramelow. Der Linken-Politiker sagte weiter: "Das Gesetz heißt doch Bundesinfektionsschutzgesetz und nicht Lotteriegesetz der Bundesländer." Er befürchte erneut einen Flickenteppich an Regeln und Schutzmaßnahmen.

dpa, AFP, Reuters (aju, amu)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 24. August 2022 | 13:00 Uhr

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