Neues Infektionsschutzgesetz Masken und Tests: Das ist für Herbst und Winter geplant

08. September 2022, 15:48 Uhr

Der Bundestag hat das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt. Es sieht vor allem Masken- und Testpflichten vor, von denen einige nur die Länder anordnen müssen oder können. Lockdowns und Schulschließungen soll es nicht geben. Ein Überblick über die geplanten Regelungen.

Diese neuen Regeln sollen vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten:

Die Bundesregeln: Masken- und Testpflicht

Bundesweit sollen FFP2-Maskenpflichten in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen gelten. Ebenso für alle ab 14 Jahren weiterhin auch in Fernzügen, für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren soll eine einfachere OP-Maske reichen.

In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht jetzt ganz weg, die Bundesregierung soll sie per Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrats aber noch einführen können.

Corona-Beauftragte in Pflegeheimen

Zusätzlich zur Maske soll vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken ein tagesaktueller negativer Test vorgelegt werden müssen. Heime sollen verpflichtet werden, Corona-Beauftragte zu benennen, die sich um Impfungen, Hygiene, Tests und Therapien für Erkrankte kümmern.

Die Heime selbst bekommen dafür 250 Euro im Monat. Darüber hinaus gibt es pro Heim noch einmal insgesamt 750 Euro für denjenigen oder diejenigen, der oder die sich um diese Aufgaben kümmern.

Das können die Bundesländer regeln (nach Abstimmung im Landesparlament):

Erste Stufe für die Länder

Ab 1. Oktober sollen die Länder jeweils bei sich Auflagen verhängen können. Dazu zählt weiter die Maskenpflicht im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen.

Es sollen aber auch wieder Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen vorgeschrieben werden können. Ausnahme sollen erlaubt sein: bei Vorlage eines negativen Tests, für Genesene (Nachweis; es gilt die bisherige Drei-Monatsfrist) oder Menschen, die vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.

Zweite Stufe für die Länder

Ist die Gesundheitsversorgung in einem Bundesland oder einer Region gefährdet, kann die Maskenpflicht auch auf Veranstaltungen, die draußen stattfinden, ausgeweitet werden.

Weiterhin können die Länder wieder einen Mindestabstand von 1,5 Metern im öffentlichen Raum anordnen sowie Personenobergrenzen für Veranstaltungen.

Vorgeschrieben werden können Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen.

Vorgesehen ist zudem eine verpflichtende Erfassung aller PCR-Tests, auch der negativen.

Die Quarantäne-Vorschriften sollen sich nicht ändern.

Mögliche Vorschriften für Schulen und Kitas

An Schulen und Kitas sollen die Bundesländer wieder Tests und Masken anordnen können. Eine Maskenpflicht würde nicht in der Grundschule, sondern ab Klasse 5 gelten, wenn andernfalls der Präsenzunterricht nicht aufrecht zu erhalten ist. Ziel ist es, dass Schulen und Kitas im Herbst und Winter offen bleiben.

Die bisherigen pandemiebedingten Sonderregelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden laut Bundesministerium für Justiz bis zum 30. September 2022 befristet. Der Bundesrat soll am 16. September über die neuen Regelungen abstimmen.

MDR (kkö), dpa

MDR AKTUELL

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 08. September 2022 | 16:00 Uhr

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