Geldscheine auf einem Heizkoerper
Rund drei Millionen Studierende können die 200 Euro Energiepreispauschale seit 15. März beantragen. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / epd

Einmalzahlung Energiepreispauschale für Studierende kann beantragt werden

15. März 2023, 12:01 Uhr

Nach einer Testphase können Studierende seit 15. März die 200 Euro Energiepreispauschale beantragen. Anspruch auf die Einmalzahlung haben rund drei Millionen Studierende aus ganz Deutschland. Über eine eigens dafür entworfene Website kann der Antrag gestellt werden.

Seit 15. März können mehr als drei Millionen Studierende und Fachschüler die 200-Euro-Energiepreispauschale beantragen – und zwar auf der Internetseite "Einmalzahlung200.de". Voraussetzung dafür ist ein Nutzerkonto beim Bund, ein sogenanntes BundID-Konto.

Allerdings muss der Antragsteller zum Stichtag am vergangenen 1. Dezember entweder an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachschulausbildung gewesen sein. Auch ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland sind Pflicht.

Eine Testphase der entsprechenden Antragsplattform im Internet mit Hochschulen und Fachschulen in mehreren Bundesländern ist demnach erfolgreich verlaufen. "Die Testphase ist technisch geglückt", sagte Sachsen-Anhalts Digitalministerin Lydia Hüskens (FDP). Etwa 12.800 Antragsteller hätten ihre Bewilligungsbescheide erhalten. Allein in Sachsen-Anhalt haben sich rund 5.000 Studierende beteiligt.

Den genauen Ablauf erklärt Hüskens im Februar bei MDR AKTUELL:

Umsetzung des Projekts lag in Sachsen-Anhalt

Weil Sachsen-Anhalt beim Aufbau des digitalen Bafögs federführend war, hatten Bund und Länder das Land auch mit der technischen Umsetzung der Antragsplattform für die Energiepreispauschale betraut. Seit vergangener Woche konnten Studierende und Fachschüler mehrerer Bildungseinrichtungen das Geld im Rahmen eines Tests bereits beantragen.

"Die Pilotphase zeigt, dass die gemeinsame Antragsplattform reibungslos funktioniert und die Einmalzahlung schnell und einfach beantragt werden kann", sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP). Den Angaben zufolge lag der durchschnittliche Aufwand zur Beantragung der 200 Euro bei etwa drei Minuten.

3,5 Millionen Menschen haben Anspruch

Anspruch auf das Geld haben alle, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland zu diesem Stichtag.

An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher ausgebildet, Techniker oder Betriebswirte. Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zurzeit ein Urlaubssemester machen, sollen von der Zahlung profitieren. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.

Einmalzahlung wurde im Herbst vereinbart

Die Sonderzahlung hatte die Ampel-Koalition schon im vergangenen September vereinbart. Die praktische Umsetzung gestaltete sich aber schwierig und zog sich über ein halbes Jahr hin. Eine schnelle Überweisung der 200 Euro wurde unter anderem dadurch ausgebremst, dass die Kontodaten aller betroffenen Studierenden und Fachschüler nicht zentral vorlagen.

Bund und Länder gerieten bei dem Versuch, eine Antragsplattform zu bauen, auf der sich die Betroffenen sicher und eindeutig identifizieren können und auf der gleichzeitig persönliche und Konto-Daten, die bei den Bildungseinrichtungen vorliegen, zusammenführt werden, immer wieder in Streit. Es ging um Datenschutz, Zuständigkeiten und technische Details.

Kritik an langsamer Umsetzung

Studierendenvertreter und die Opposition im Bundestag hatten das schleppende Verfahren kritisiert. Zuletzt gab es auch Kritik daran, dass sich alle Betroffenen ein Nutzerkonto beim Bund anlegen müssen, ein sogenanntes BundID-Konto, um sich bei der Beantragung eindeutig zu identifizieren.

Klargestellt wurde inzwischen, dass dafür nicht zwingend die Online-Funktion des Personalausweises oder ein "Elster-Zertifikat", wie es für die Online-Steuererklärung genutzt wird, nötig sind, sondern dass auch ein einfaches BundID-Konto mit Nutzername und Passwort angelegt werden kann.

MDR (Mario Köhne, Maximilian Fürstenberg), dpa | Erstmals veröffentlicht am 10. März 2023

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | 15. März 2023 | 07:00 Uhr

10 Kommentare

hinter-dem-Regenbogen am 11.03.2023

Was sind denn all diese Zahlen in der Realität wert ?

musste ich vor 1,5Jahren noch durchschnittlich 1150,-Euro im Jahr für die Heizung bezahlen , so sind es jetzt durchschnittlich 2400,- für die gleiche Leistung .
Die 300,- Euro , die ich in den nächsten 12 Monaten über die Steuerabrechnung zurückerhalte, gehen bereits vorab für mehr Tanken drauf.

Diese Fortschrittsregierung in Berlin hat es versäumt zu berücksichtigen, dass alle Lebensbereiche von der Inflation betroffen sind.

300,-Euro Allmosen, können über das politische Versagen nicht hinwegtäuschen.

Ich würde diese 300Euro gerne als "Kriegspfennig" spenden, wenn dafür billiges Erdgas und Erdöl aus Russland eingekauft werden. Mir ist es nämlich völlig egal, an welchem Tyrannen ich meine Energiebedürfnisse bezahle.

Diese ganze Sanktions- und Boykottpolitik ist doch nur der verlängerte Arm, globaler Marktintressen.

Wer, der mit Erdöl handelt in dieser Welt , gehört denn nicht zu der Gruppe der Tyrannen ?

Mischka am 11.03.2023

Hallo MDR,
dies ist mir bekannt, aber auf den Fall der Versorgungsempfänger nicht anwendbar. Diese sind weder selbstständig noch im Arbeitsleben, meistens jedenfalls. Versorgunbgsempfänger sind im Ruhestand und ähnlich wie Rentner gestellt. Somit trifft der Beitrag (von mir zitiert) eher zu wie Ihr Link.

MDR-Team am 11.03.2023

Hallo Mischka,
dazu von der Bundesregierung: "Aufgrund der Energiekrise in Deutschland erhielten einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige bereits im September 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgte über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständigen wurde über die Senkung ihrer Steuervorauszahlung ein Vorschuss gewährt. Die Energiepreispauschale ist sozial ausgestaltet. Sie ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert."
Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/energiepreispauschale-2124992
Liebe Grüße aus der MDR.de-Redaktion

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