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TransfusionsgesetzLauterbach will Einschränkungen für Homosexuelle bei Blutspenden aufheben

10. Januar 2023, 13:49 Uhr

Schwule Männer und Transpersonen werden bei der Blutspende bislang benachteiligt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will nun das Transfusionsgesetz ändern. Demnach sollen sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien bei der Blutspende mehr sein.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Diskriminierung von homosexuellen Männern und Transpersonen bei der Blutspende beenden. Wie das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag bestätigte, soll das Transfusionsgesetz entsprechend geändert werden. Grund für eine Rückstellung von der Blutspende soll künftig nur das individuelle Risikoverhalten eines potenziellen Spenders sein, nicht jedoch wie bislang pauschal die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität.

Richtlinie bewertet Sexualverkehr zwischen Männern bislang strenger

"Die Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von der Spende führt, ist im Fall neuer medizinischer, wissenschaftlicher oder epidemiologischer Erkenntnisse zu aktualisieren und daraufhin zu überprüfen, ob der Ausschluss oder die Rückstellung noch erforderlich ist, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau von Empfängerinnen und Empfängern von Blutspenden sicherzustellen", heißt es in einem entsprechenden Entwurf der Ampel-Fraktionen, der MDR AKTUELL vorliegt.

Die Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten der Bundesärztekammer sieht eine viermonatige Rückstellung von der Blutspende für Personen mit sexuellem Risikoverhalten vor. Bei Sexualverkehr zwischen Männern reicht dafür bislang ein neuer oder mehr als ein Sexualpartner. Bei Sex zwischen Mann und Frau ist eine Rückstellung nur bei "häufig wechselnden" Partnerinnen und Partnern vorgesehen. Transpersonen werden in der Richtlinie extra ausgewiesen. Diskriminierung bei der Spenderauswahl solle vermieden werden, heißt es in dem Entwurf: "Gruppenbezogene Ausschluss- oder Rückstellungstatbestände sind insoweit nicht mehr zulässig."

Gesetzesänderung soll "zeitnah" umgesetzt werden

Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes wird die Bundesärztekammer verpflichtet, die Blutspende-Richtlinie anzupassen, um den pauschalen Ausschluss homosexueller Männer und transsexueller Personen zu beenden. Kommt sie dem nicht nach, soll das dem Bundesgesundheitsministerium unterstellte Paul-Ehrlich-Institut den "allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen" feststellen. Im Änderungsantrag ist die Rede von einer "zeitnahen" und "effektiven" Umsetzung, wobei das konkrete Datum noch offen gehalten ist. Nach Informationen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) solle das geänderte Gesetz am 1. April in Kraft treten.

Mit dem Änderungsantrag setzt Lauterbach eine Bestimmung aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP um. "Das Blutspendeverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie für Trans-Personen schaffen wir ab, nötigenfalls auch gesetzlich", heißt es darin. "Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung", sagte Lauterbach dem RND. Versteckte Diskriminierung dürfe es auch bei diesem Thema nicht geben. Die Bundesärztekammer müsse endlich nachvollziehen, "was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist".

MDR (mze), epd

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | 10. Januar 2023 | 12:00 Uhr