Ungereimtheiten in BiografienAfD will Kandidatenaufstellung für Europa-Wahl nicht wiederholen
Die AfD will trotz des anhaltenden Verdachts biografischer Falschangaben an ihren Kandidaten für die Europawahl im kommenden Jahr festhalten und keine Neuwahlen abhalten. Das teilten die beiden Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla mit. Das AfD-Spitzengremium hatte am Montagabend über das Thema beraten. Angemessene Maßnahmen würden in den nächsten Tagen besprochen.
Trotz des Verdachts, dass zwei Kandidaten Falschangaben in ihren Biografien machten, will die AfD an ihrer Kandidatenliste für die Europawahl festhalten. Das teilten die beiden Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Eine Wiederholung des Parteitages sei weder angeraten, notwendig, noch verhältnismäßig und werde seitens des Bundesvorstands "nach Sachstand" ausgeschlossen.
AfD bestätigt Verdacht gegen Khan-Hohloch und Bausemer
Im Ergebnis würden, mit Ausnahme der beiden bekannten Fälle, alle vorgelegten Unterlagen belegen, dass die zur Aufstellungsversammlung in Magdeburg gemachten Angaben zu Berufs- und Studienabschlüssen der Wahrheit entsprächen, teilten Weidel und Chrupalla mit.
Allerdings heißt es auch, die bereits bekannten mutmaßlichen Sachverhalte um die zwei Kandidaten seien bestätigt worden. Dabei handelt es sich um Mary Khan-Hohloch, die auf Platz 14 der Kandidatenliste für die Europawahl steht, und um Arno Bausemer aus Sachsen-Anhalt, der auf Platz zehn steht. Die interne Untersuchung habe ergeben, dass bei beiden zum Zeitpunkt ihrer Bewerbungsreden auf dem Europaparteitag "keine berufs- oder studienqualifizierenden Abschlüsse" vorgelegen hätten, erklärten Weidel und Chrupalla.
Bausemer hatte bei seiner Bewerbung unter anderem angegeben, ein journalistisches Volontariat absolviert zu haben und Geschäftsführer eines mittelständischen Betriebs gewesen zu sein. Dies konnte er nach Angaben aus Vorstandskreisen nicht durch Dokumente belegen. "Herr Bausemer hat keinen Berufs- oder Studienabschluss", sagte Chrupalla am Dienstag am Rande einer Sitzung der AfD-Fraktion.
Khan-Hohloch hatte bei ihrer Bewerbung behauptet, ein Studium der Religionswissenschaft und des öffentlichen Rechts absolviert zu haben. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie aber keinen derartigen Studienabschluss, erklärten Weidel und Chrupalla - allerdings habe Khan-Hohloch zwischenzeitlich einen solchen Nachweis vorlegen können. Nach AFP-Informationen reichte Khan-Hohloch eine Studienbescheinigung ein, die erst im September diesen Jahres ausgestellt wurde.
Im Vorstand gebe es Zweifel, ob die AfD-Politikerin damit tatsächlich den Abschluss eines Studiums belegen konnte, hieß es aus Parteikreisen. Parteichef Chrupalla ließ bei einer Pressekonferenz am Dienstag die Frage eines Journalisten unbeantwortet, welche Art von Abschluss Khan-Hohloch vorgelegt habe.
Überprüfbare Beweise gefordert
Die AfD hatte nach Medienberichten über Zweifel an den Angaben der Kandidaten über ihren Lebenslauf allen 35 nominierten Europa-Kandidaten eine Frist gesetzt, bis zum 11. September überprüfbare Nachweise zu ihrer Berufsausbildung und ihren Studienabschlüssen vorzulegen. Nun werde der Bundesvorstand in den nächsten Tagen über angemessene und geeignete Maßnahmen beraten, um dem erschütterten Vertrauen innerparteilich angemessen zu begegnen, hieß es.
AFP, dpa (das)
Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 19. September 2023 | 06:00 Uhr