Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben

Bericht des EuroparatsFrauen in Deutschland nicht ausreichend vor Gewalt geschützt

07. Oktober 2022, 10:21 Uhr

Der Europarat hat in Deutschland gravierende Defizite beim Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt festgestellt. Zwar seien einige Entwicklungen im deutschen Strafrecht begrüßenswert, aber es fehlten etwa Frauenhäuser und Beratungsstellen, attestiert eine Gruppe von Fachleuten.

In Deutschland bestehen nach Einschätzung des Europarats "gravierende Defizite" beim Schutz von Frauen vor Gewalt. So seien etwa Frauenhäuser und Beratungsstellen sehr ungleich verteilt und gerade in ländlichen Gegenden rar gesät, heißt es im ersten Länderbericht der Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO), der am Freitag in Straßburg veröffentlicht wurde. Ein generelles Problem sei das Fehlen eines nationalen Aktionsplans.

Zwischen den Bundesländern, aber auch innerhalb der Länder, gebe es erhebliche Ungleichheiten bei der Verfügbarkeit von Fachberatungsstellen. Während es auf dem Land vielfach kein spezialisiertes Hilfsangebot gebe, seien Fachstellen in den Städten oft stark ausgelastet. Berlin mit seinen 3,7 Millionen Einwohnern verfüge über eine einzige Beratungsstelle für Vergewaltigungsopfer; betroffene Frauen müssten auf eine Erstberatung im Durchschnitt zwei Monate warten.

Mängel in der Justiz

Der Bericht rügt außerdem, dass gewalttätige Väter ein Sorge- oder Besuchsrecht erhielten, ohne dass Sicherheitsbedenken der Frauen oder Kinder ausreichend berücksichtigt würden, und dass Schutzanordnungen häufig nicht gewährt würden. In der deutschen Justiz schienen "negative geschlechtsspezifische Stereotypen und Haltungen der Täter-Opfer-Umkehr" fortzubestehen. Sexuelle Gewalt werde eher milder beurteilt, wenn es sich beim Täter um einen aktuellen oder ehemaligen Partner handle.

Fehlende Ausbildung

Außerdem müsste es mehr Schulungen geben, damit Menschen, die mit Opfern oder Tätern von Gewalt zu tun hätten, diese auch erkennen könnten. Die Experten forderten weiter einen Überprüfungsmechanismus für häusliche Tötungsdelikte. Damit sollten alle geschlechtsspezifischen Tötungen von Frauen analysiert werden, um zu erkennen, wo die Institutionen anders reagieren müssten.

Insgesamt fehle bislang ein nationaler Aktionsplan, wie ihn die Istanbul-Konvention eigentlich vorsehe. Die Istanbul-Konvention war 2011 vom Europarat ausgearbeitet worden. Mit der Unterzeichnung hat sich Deutschland verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen.

HilfetelefonSie sind oder waren selbst von Gewalt betroffen, Sie wollen in Ihrem Umfeld Betroffene unterstützen oder sind beruflich mit dem Thema in Kontakt gekommen?

Das Hilfetelefon berät Sie jederzeit kostenfrei und anonym unter: 08000 116 016

Auf der Webseite www.hilfetelefon.de finden Sie weitere Hilfsangebote, etwa per E-Mail oder im Chat.

Lob für Strafrechtsreformen

Zugleich lobte die Expertengruppe einige Entwicklungen in Deutschland. Die Fachleute begrüßten etwa die Einführung eines Straftatbestandes der sexuellen Gewalt, der auf der fehlenden Zustimmung des Opfers basiere. Auch die Kriminalisierung von Cyber-Stalking und dem Teilen von Bildern im Internet lobten die Experten.

Der Europarat wacht über die Einhaltung der Menschenrechte in seinen 46 Mitgliedstaaten. Die Organisation gehört nicht zur EU.

dpa,AFP,KNA (ala)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 07. Oktober 2022 | 07:45 Uhr

Kommentare

Laden ...
Alles anzeigen
Alles anzeigen