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Die Gaspreisgrenze soll einem Gesetzentwurf zufolge rückwirkend bereits ab Januar gelten. Bildrechte: IMAGO / Christian Ohde

BundesregierungGaspreisbremse soll rückwirkend ab Januar gelten

22. November 2022, 18:39 Uhr

Die Bundesregierung will einem vorliegenden Gesetzentwurf zufolge die Gaspreisbremse rückwirkend bereits ab Januar gelten lassen. Unter anderem sollen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde erhalten. Auch die sogenannte Strompreisbremse soll Berichten zufolge rückwirkend ab Januar gelten.

Bei der Gaspreisbremse sollen Bürger und Unternehmen rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 entlastet werden. Wie aus einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf hervorgeht, soll der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag "gleichsam rückwirkend" auf die Monate Januar und Februar erstreckt werden.

Zuvor hatte bereits der "Spiegel" darüber berichtet. Klar war bislang eine Entlastung ab März 2023 bis zum Frühjahr 2024. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen. Den Angaben zufolge soll auch die sogenannte Strompreisbremse rückwirkend ab Januar gelten.

Garantierte Bruttopreise für Private

Die Bundesregierung reagiert mit den milliardenschweren Preisbremsen auf die explodierenden Energiepreise. So sollen die Belastungen für private Haushalte und Unternehmen abgefedert werden.

Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen.

Bedingungen für Industrie

Auch für die Industrie ist eine Gaspreisbremse ab Januar geplant. Diese großen Verbraucher sollen einen Garantiepreis von sieben Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten. Die Entlastungen für die Industrie sind an Bedingungen geknüpft. So dürfen während der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden gezahlt werden.

Der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen soll über einen "Abwehrschirm" mit einem Volumen von bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden, wofür der Bund abermals neue Schulden machen will.

dpa (dni)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 22. November 2022 | 09:30 Uhr