Steigende Energiekosten mit Gaspreis und Heizung
Der Thüringer Landtag hat ein Energie-Sondervermögen beschlossen, in dem zehn Millionen Euro für soziale Härtefälle durch die hohen Energiepreise vorgesehen sind. Bildrechte: Colourbox.de

Preiskrise Länder suchen nach Wegen, Energieschulden-Härtefällen zu helfen

04. Januar 2023, 11:13 Uhr

Die Energiepreise haben 2022 ein Rekordhoch erreicht – und werden zunächst auch hoch bleiben. Hamburg und Berlin haben nun Härtefallfonds aufgelegt für diejenigen, die ihre Energiekosten trotz der Strom- und Gaspreisbremsen des Bundes nicht bezahlen können. In Sachsen und Thüringen sind ebenfalls Mittel dafür vorgesehen, in Sachsen-Anhalt noch nicht.

Wer wegen der Preissprünge auf den Energiemärkten unverschuldet in Not gerät, der soll deswegen auch keine Schulden machen müssen, nur um nicht plötzlich ohne Strom- und Gasversorgung dazustehen. So sehen es Härtefallfonds vor, wie sie in Hamburg und Berlin aufgelegt wurden. In der Hansestadt können nur Personen Mittel beantragen, die keine Sozialleistungen beziehen. In Berlin ist die Regelung offener. In beiden Fällen werden aber die Schulden übernommen, um eine Sperrung der Energieversorgung zu verhindern.

Thüringen: Energie-Sondervermögen in Umsetzung

In den mitteldeutschen Ländern sucht man solche Lösungen noch vergeblich. Am weitesten ist Thüringen. Das Sozialministerium in Erfurt erklärt auf Anfrage schriftlich: "Im Oktober hat der Thüringer Landtag ein Energie-Sondervermögen beschlossen, in dem zehn Millionen für soziale Härtefälle bei Einzelpersonen vorgesehen sind. Die Umsetzung findet gerade statt."

Man stimme sich aktuell mit dem Justizministerium ab. Der Plan: Ähnlich wie in Hamburg und Berlin soll der Fonds über die Schuldnerberatungsstellen etwa bei der Verbraucherzentrale abgewickelt werden. Die Planung steckt aber offenkundig noch in den Kinderschuhen. Auf das Vorhaben der Regierung angesprochen, erklärt ein Sprecher der Verbraucherzentrale, aus den Medien davon erfahren zu haben.

Sachsen: Keine konkreten Pläne

In Sachsen ist die Lage noch undurchsichtiger. Die "Kenia"-Regierung hat im Doppelhaushalt für dieses und das kommende Jahr zwar 200 Millionen Euro für Härtefälle vorgesehen. Thomas Neumann vom Paritätischen Wohlfahrtsverband in Sachsen kritisiert aber: "Wie die genau verwendet werden, wofür beziehungsweise wie Betroffene – ob Organisationen, Unternehmen oder Privatpersonen – diese Hilfen abrufen können, ist allerdings noch unklar."

Sachsen-Anhalt: Keine Härtefallfonds

Klar ist dagegen die Situation in Sachsen-Anhalt. Aus dem Infrastrukturministerium von Ministerin Lydia Hüskens heißt es, für private Energiekostenschuldner habe das Land keinen Härtefallfonds aufgelegt. Nach Angaben des Finanzministeriums prüfen die Fachministerien Optionen, wie man mögliche Lücken der Bundesmaßnahmen ausgleichen kann. Über diese Prüfung ist es bislang aber wohl nicht hinausgegangen. Und wenn doch, nicht unter Beteiligung der Sozialverbände.

Dazu die Landesgeschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Antje Ludwig: "Wir sind mit dem Land regelmäßig im Gespräch zu diesen Fragestellungen – wie Energie- und Gaspreisbremsen auch gut bei den Menschen ankommen können." Wie mit Härtefällen umgegangen werden solle, dazu gebe es noch keine genauen Informationen oder Vorstellungen. Sie würde einen landeseigenen und klar strukturierten Härtefallfonds begrüßen, sagt Ludwig. Eine gute Einzelprüfung vorausgesetzt könne dieser Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind, aus der Angst und über den Winter helfen.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 04. Januar 2023 | 06:00 Uhr

5 Kommentare

Kritiker am 04.01.2023

MDR-Team: u.U. = UNTER UMSTÄNDEN ist keine Sicherheit dafür das die höheren Stromkosten bei entsprechend ´FAST´gleichen Bedarf / gleichen Verbrauch übernommen werden. In solchem Fall kann wohl von Benachteiligung dieser Gesellschaftsschicht geschrieben werden.

MDR-Team am 04.01.2023

Hallo Kritiker,
bei Empfängern des Bürgergelds werden die Wohn- und Heizkosten generell vom Jobcenter übernommen, im Falle hoher Nachzahlungen beim Strom ist eine Übernahme u.U. ebenfalls möglich.

Kritiker am 04.01.2023

+...In der Hansestadt können nur Personen Mittel beantragen, die keine Sozialleistungen beziehen....+
.... DIE KEINE SOZIALLEISTUNGEN BEZIEHEN....? Übernimmt das jeweils zuständige Sozialamt dann wohl die zusätzlichen Kosten oder ist diese Fassung auch nur "Augenwischerei"?

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