Der Angeklagte Stephan B. sitzt zwischen seinen Verteidigern Hans-Dieter Weber (l.) und Thomas Rutkowski im Landgericht.
Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Ronny Hartmann, Max Schörm

Halle-Attentat Gamer-Kontakte von Stephan B. nicht ausreichend ermittelt

02. August 2020, 14:10 Uhr

Stephan B. spielte Ego-Shooter und hatte Kontakte auf der Spieleplattform "Steam". Den Ermittlungsbehörden ist es nicht gelungen, alle zu ermitteln, MDR-Reporter fanden nun weitere. Ein Nebenkläger sieht Versäumnisse der Ermittlungsbehörden.  

Der Attentäter von Halle spielte exzessiv sogenannte Ego-Shooter auf der Spieleplattform "Steam". Dort verbrachte Stephan B. Hunderte Stunden mit Computerspielen und unterhielt auch zahlreiche Kontakte. Diese Aktivitäten wurden jedoch nicht ausreichend verfolgt. Das geht aus Ermittlungsakten hervor, die dem MDR vorliegen.

Das Bundeskriminalamt (BKA) sah im Gaming-Verhalten von Stephan B. einen Ermittlungsansatz und bat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) um Unterstützung. Die Verfassungsschützer konnten daraufhin zwar den Nutzernamen und die Nutzer-ID des Attentäters ermitteln, die B. auf "Steam" hatte, nicht aber weitere Kontakte des Attentäters.

Verfassungsschutz scheitert an Account

Das teilte das BfV auch in einem Schreiben ans BKA mit, das MDR-Reporter einsehen konnten. Darin heißt es, dass der Verfassungsschutz mangels eines erweiterten Accounts auf "steamid.uk", nicht die vollständige Freundesliste einsehen könne.

"Steamid.uk" ist ein Onlinedienst, mit dem man "Steam"-Profile und Informationen zu Nutzerkonten finden kann. Die BfV-Beamten erkannten jedoch, dass sich hier weitere Ermittlungsansätze bieten würden.

Reporter ermitteln Kontakte des Attentäters

MDR-Reporter legten einen solchen erweiterten Account bei dem Onlinedienst an, um Freunde des Attentäters von Halle auf "Steam" zu finden. So konnten schließlich weitere Kontakte gefunden werden. Sie tauchten bisher nicht in den Ermittlungsakten auf.

Auch beim Verhör durch die Polizei wurde der Attentäter trotz seines exzessiven Gaming-Verhaltens offensichtlich nicht zu seinen Aktivitäten und Kontakten auf "Steam" befragt.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich auf MDR-Anfrage nicht zu dem Sachverhalt geäußert.

Offene Fragen

Der Rechtsanwalt Onur Özata ist Nebenkläger im Prozess gegen den Attentäter von Halle und kritisiert die mangelnde Aufklärung auch auf der Plattform: "Mit wem hat er gechattet? Mit wem hat er sich ausgetauscht? Was sind da für Ideen ausgetauscht worden? Was weiß er über diese Personen? Diese Fragen wurden bis heute nicht geklärt."

Forscher: Viele Attentäter exzessive Gamer

Auch der Extremismus-Forscher Florian Hartleb übt Kritik:

Die Debatte über Gamification des Terrors wird hierzulande nicht geführt.

Extremismusforscher Florian Hartleb

Hartleb führt das unter anderem auf den Lobbyismus der Spieleindustrie zurück. Wenn man den Zusammenhang Gaming und Terrorismus debattiere, komme sofort der Vorwurf, die alte Killerspiel-Debatte aus der Mottenkiste zu holen. Es werde "nicht diskutiert, dass diese Terroristen exzessive Gamer waren".

Auf der "Steam"-Plattform können Nutzer nicht nur spielen, sondern auch mit Spielern  aus der ganzen Welt kommunizieren und sich in Gruppen zusammenschließen. Laut dem Betreiber Valve Corporation hat die Plattform über eine Milliarde Nutzer weltweit.

Dieses Thema im Programm: Das Erste | Die Story im Ersten | 03. August 2020 | 22:45 Uhr

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