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HochwasserschädenVersicherung gegen Elementarschäden in EU-Ländern schon lange Pflicht

21. Juli 2021, 10:01 Uhr

Nach den verheerenden Hochwasserschäden in der vergangenen Woche werden Forderungen nach einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden laut. In Spanien und Frankreich gibt es diese längst. Wieso nicht in Deutschland?

von Frank Frenzel, MDR-Wirtschaftsredaktion

Tote, Verletzte, Städte und Landstriche von den Fluten verwüstet: Das Jahrhunderthochwasser der letzten Tage hat wieder einmal gezeigt, wie Bäche und Flüsse zu reißenden Strömen werden. Viele Menschen stehen nun vor den Trümmern ihrer Existenz. Doch auch viele Betroffene sind gar nicht gegen Hochwasserschäden versichert und müssen so auf Hilfen von Bund und Ländern hoffen, um Gelder für Wiederaufbau und Reparaturen zu bekommen zu können. In anderen EU-Ländern sind hier die Versicherer in der Pflicht. Warum das dort möglich ist, verrät Frank Frenzel hier.

Frankreich: mit Einheitstarif gegen Naturkatastrophen versichert

Den Vorteil einer Pflichtversicherung – nämlich die schnelle Verfügbarkeit von Geld für den Wiederaufbau – haben die Menschen im Pilgerort Lourdes am Rande der Pyrenäen kennengelernt. Nach einer verheerenden Flut im Juni 2013 war der Ort innerhalb von acht Monaten vollkommen wieder aufgebaut. Die ersten Herbergsbetriebe waren schon nach drei Monaten wieder funktionsfähig.

In Frankreich sind private Versicherungsunternehmen aufgrund des Gesetzes vom 13. Juli 1982 über die Versicherung von Naturkatastrophen (Catastrophes Naturelles) verpflichtet, ihre Kunden im Rahmen einer Versicherung gegen Sachschäden in einer Gebäude-, Hausrat- oder Kfz-Versicherung zwingend auch gegen Naturkatastrophen zu versichern.

Die Prämie für diese Versicherung gegen Naturkatastrophen wird vom Staat festgelegt und gilt in ganz Frankreich einheitlich. Die derzeitigen Kosten in Frankreich belaufen sich auf zwölf Prozent der regulären Prämie bei der Wohngebäudeversicherung bzw. Hausratsversicherung. D.h.,  pro 100 Euro Versicherungsprämie kommen automatisch zwölf Euro dazu, die für die Elementarversicherung bestimmt sind.

Für ein 150 Quadratmeterhaus mit Keller und einem angenommenen Neuwert von 300.000 Euro waren im Jahr 2019 im Durchschnitt ein Prozent der Versicherungsprämie, also 300 Euro, fällig. Dazu kamen zwölf Prozent Pflichtversicherung gegen Elementarschäden (also plus 36 Euro). Das macht insgesamt 336 Euro und damit kaum mehr als eine Gebäudeversicherung in Deutschland (in einer Region ohne erhöhtem Hochwasserrisiko) kostet.    

Mit dem Einheitstarif wird eine Umverteilung zwischen den verschiedenen Risikogruppen in Kauf genommen. Sie wird mit der Verfassung gerechtfertigt, in der es in der Präambel heißt: "Die Nation erklärt die Solidarität und Gleichheit aller Franzosen in Bezug auf Belastungen, die aus nationalen Katastrophen folgen."

Die Abrechnung von Schadensfällen läuft über den hauseigenen Versicherer, der sich bei der Caisse Centrale de Réassurance (CCR) kostenneutral rückversichern kann, aber nicht muss. Gegenwärtig werden über 90 Prozent der Verträge durch die CCR abgedeckt; in der Historie gab es nur sehr selten den Fall, dass der französische Staat nachschießen musste. Die CCR genießt also eine Staatsgarantie im Falle von exorbitant hohen Schäden.

Belgien: Katastrophenfonds ergänzt Leistung der Versicherer

Auch Belgien kennt einen Katastrophenfonds, der schon per Gesetz vom 12. Juli 1976 eingerichtet und mit staatlichen Mitteln finanziert wurde. Dieser sollte Schäden bis zu einer Höchstgrenze anteilig ersetzen. Der Fonds durfte nur auszahlen, wenn die Regierung – ähnlich dem französischen System – politisch entschieden hatte, dass das Ereignis als Naturkatastrophe einzustufen war.

Wegen finanzieller Probleme des Katastrophenfonds ging Belgien ab dem Jahr 2005 einen anderen Weg: Das Land führte eine obligatorische Erweiterung jeder bei einem privaten Versicherungsunternehmen bestehenden Feuerversicherung ein, die um eine Versicherung gegen Überflutung, Erdbeben, Rückstau und Erdrutsch ergänzt wurde.

Die hierfür zusätzlich zu zahlenden Versicherungsprämien werden individuell festgelegt. Außerdem kann jeder Versicherer festlegen, in welcher Gesamthöhe er im Katastrophenfall haftet. Wird diese Grenze überschritten, tritt der Katastrophenfonds mit einer Haftungshöchstgrenze von 280 Millionen Euro pro Schadensereignis, bzw. 700 Millionen Euro bei Erdbeben, ein. Eine Tarifaufsichtsbehörde legt für nicht versicherbare Gebäude und bei einer zu hohen Versicherungsprämie die Prämie individuell fest.

Spanien: Pflichtversicherung deckt auch finanzielle Folgen von sozialen und politischen Katastrophen ab

Das im Jahr 1954 geschaffene "Consorcio de Compensacion de Seguros" (Consorcio) bietet eine Versicherung gegen "außergewöhnliche Ereignisse" an und deckt neben Naturkatastrophen auch soziale und politische Katastrophen wie Terroranschläge ab. Versichert sind nicht nur Gebäudeschäden, sondern auch Schäden an Fahrzeugen und Personenschäden. Das Consorcio ist außerdem Landwirtschaftsversicherer. Infrastruktur und Staatseigentum sind nicht versichert.

Jeder Versicherungsnehmer, der bestimmte Versicherungsverträge abschließt (Unfallversicherung, Feuerversicherung, Kfz-Teilkaskoversicherung und sonstige Sachversicherungen), muss sich automatisch auch beim Consorcio gegen Naturkatastrophen versichern. Daneben kann er sich privat versichern. Die Prämiensätze sind für das ganze Land einheitlich. Die Prämien werden von den Privatversicherern vereinnahmt und an das Consorcio weitergeleitet.

Schäden werden vom Consorcio über Schätzer selbst reguliert, die auch Entschädigungen unmittelbar an den Kunden auszahlen. Selbstbehalte sind vorgesehen. Das spanische System führt – wie auch das französische System – zu einer Umverteilung, da die staatlich auferlegten Einheitsprämien nicht risikogerecht kalkuliert sind.

Deutschland: Recht auf Vertragsfreiheit verhindert Pflichtversicherung

In Deutschland bauen Politik und Versicherungswirtschaft auf die Einsicht der Kunden, sich selbst zu versichern. Eine Versicherungspflicht würde auf das Recht der Bürger auf Vertragsfreiheit verstoßen – wozu auch das Recht gehöre, bestimmte Versicherungen nicht abzuschließen. Außerdem – so ein weiteres Argument der Gegner einer Versicherungspflicht – würde mit einer Pflichtversicherung der Anreiz zur Prävention sinken oder gar wegfallen. Dabei zeigen die Beispiele anderer europäischer Länder das Gegenteil, in dem die Versicherung ganz einfach mit Auflagen verknüpft werden. Ohne Prävention, kein Geld im Schadensfall.   

Experte fordert europäische Lösung 

Carsten Zielke, Versicherungsexperte aus Aachen und aktuell selbst von der Hochwasserkatastrophe betroffen, fordert deshalb schon lange eine Pflichtversicherung auch in Deutschland. Angesichts der aktuellen Erfahrungen sei jedoch damit zu rechnen, dass die Prämien für Wohngebäude wesentlich höher sein dürften. Auch dürfte die deutsche Versicherungswirtschaft nicht in der Lage sein, Elementarschäden gänzlich ohne Hilfe des Staates zu einem akzeptablen Preis zu versichern.

Er appelliert, "wie in Frankreich ein Rückversicherungsvehikel zu schaffen, dass diese Spitzenrisiken trägt, womit der Elementarschadenschutz für alle gewährleistet werden kann. Dieses Rückversicherungsvehikel könnte idealerweise europäisch organisiert sein und in den aktuellen Klimaschutzplan der EU eingebunden werden."

Quelle: MDR

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Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | Umschau | 20. Juli 2021 | 20:15 Uhr