Nachrichten & Themen
Mediathek & TV
Audio & Radio
SachsenSachsen-AnhaltThüringenDeutschlandWeltLeben
Bildrechte: IMAGO / MiS

Schleichende SteuererhöhungFlexibler Steuertarif könnte kalte Progression stoppen

30. September 2022, 12:47 Uhr

Die kalte Progression bewirkt, dass eine Gehaltserhöhung, die lediglich die Inflation ausgleicht, zu einem Sinken des Reallohns führt. Weil eine Lohnerhöhung zu einem höheren Steuersatz führt. MDR-Hörer Steffen Beier fragt: "Beim letzten Entlastungspaket konnte man wieder einmal von der Abschaffung der kalten Progression hören. Wann wird damit endlich mal ernst gemacht?"

Die kalte Progression abschaffen? Staaten wie die Schweiz, Großbritannien, Belgien, die USA und Kanada machen es längst vor. Sie haben die Steuertarife per Gesetz an die Inflation angepasst. Das Zauberwort heißt: "Tarif auf Rädern". 

Hinter dem Begriff steckt ein einfacher Gedanke. Um im Bild mit den Rädern zu bleiben: Rollt die Inflation nach vorn, rollt der Einkommenssteuertarif mit. Immer in gleichem Maße. Steigt die Inflation um drei Prozent, erhöhen sich die Grenzwerte für die Steuersätze um drei Prozent. De facto werden mit einem Tarif auf Rädern also höhere Steuerbelastungen vermieden, die durch die höhere Inflation entstehen.

FDP fordert rollende Anpassung der Steuertarife

Einen Tarif auf Rädern sollte auch Deutschland einführen, fordert der finanzpolitische Sprecher der FDP, Markus Herbrand: "Der Tarif auf Rädern steht bei uns schon eine halbe Ewigkeit im Wahlprogramm." Man müsse aber zur Kenntnis nehmen, dass es keine Mehrheit dafür gibt. 

Grund für die fehlende Mehrheit dürfte der Fakt sein, dass der Staat mit der kalten Progression gutes Geld einnimmt. Schätzungen zufolge waren es in den letzten elf Jahren rund 70 Milliarden Euro. Die kalte Progression, sagt Herbrand, werde also von manchen politischen Lagern durchaus gewollt. Er fügt hinzu: "Andere politische Parteien sehen möglicherweise dann Spielräume dafür, mit dem Geld halt wieder anderes zu machen. Das ist Politik, Prioritätensetzung."

Bundesregierungen steuern mit Einzelgesetzen dagegen

Dennoch haben die vergangenen Bundesregierungen die kalte Progression nicht einfach davonrennen lassen. Sie haben die Steuertarife stattdessen in regelmäßigen Abständen einzeln per Gesetz an die Inflation angepasst. Und zwar meist alle zwei Jahre. Wenn man so will, ist auch das ein Tarif auf Rädern, der nur eben alle zwei Jahre immer und immer wieder mit einer aufwendigen politischen Diskussion verbunden ist.

So auch in diesem Jahr. Erst vor wenigen Wochen hat das FDP-geführte Bundesfinanzministerium das sogenannte Inflationsausgleichgesetz vorgestellt, das den Grundfreibetrag und die Tarifeckwerte erhöht. Die Kritik folgte prompt: Laut Steuerzahlerbund wird die kalte Progression nicht ausreichend ausgeglichen. Es müsse gerade für Gering- und mittelmäßig Verdienende noch mehr Entlastungen geben.

Wirtschaftsexperte schlägt Vermögenssteuer vor

Dieser Kritik schließt sich der Steuerexperte Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung an. Es gelte aber: "Die Masse füllt die Kasse." Wenn es eine deutliche Entlastung bei den Geringerverdienenden bis hoch in die Mittelschicht gäbe, dann würde das den Staat sehr viel Geld kosten: "Und da stellt sich natürlich die Frage wo soll das herkommen?" Zum Beispiel aus einer Vermögenssteuer, schlägt DIW-Fachmann Bach vor.

Zusammenfassend lässt sich die Frage unseres Hörers also wie folgt beantworten: Kurzfristig ist die kalte Progression mal wieder halbwegs ausgeglichen, dafür hat der Finanzminister das Inflationsausgleichgesetz auf den Tisch gelegt. Eine grundsätzliche Abschaffung der kalten Progression ist aber nicht in Sicht.  

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 30. September 2022 | 06:22 Uhr

Kommentare

Laden ...
Alles anzeigen
Alles anzeigen