Bundesverfassungsgericht Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags im Januar
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Der Rundfunkbeitrag wird vorerst nicht angehoben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte einen Eilantrag zur Blockade Sachsen-Anhalts ab. Eine Entscheidung in der Sache ist damit nicht gefallen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Damit wird der monatliche Beitrag nicht wie ursprünglich geplant zum Jahreswechsel um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. (Az. 1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20 und 1 BvR 2777/20).
Gericht: Sender können bis zum Verfahrensabschluss warten
Das Gericht erklärte, mit dem Urteil sei noch keine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender gefallen. In der Urteilsbegründung hieß es, die Beschwerden der Sender seien "weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet". Vielmehr sei durch die Blockade der Beitragserhöhung eine Verletzung der durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützten Rundfunkfreiheit zumindest möglich.
Nach Ansicht des Gerichts haben die öffentlich-rechtlichen Sender jedoch nicht ausreichend dargelegt, dass ihnen durch ein Abwarten bis zum Abschluss des Verfahrens schwere, irreversible Nachteile entstehen. Wann das Gericht entscheiden wird, ist noch nicht bekannt.
Buhrow: Gravierende Folgen für das Programm
Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow erklärte zum Urteil:
Wir werden jetzt unsere Finanzplanungen anpassen müssen. Das wird gravierende Folgen haben – auch fürs Programm. Das wird man sehen und hören. Das werden wir aber in Ruhe beraten. Positiv ist zu verzeichnen, dass unsere Verfassungsbeschwerde grundsätzlich angenommen wurde und so setzen wir jetzt auf ein rasches Urteil im Hauptverfahren.
Sachsen-Anhalt blockiert Beitragserhöhung
Die öffentlich-rechtlichen Sender hatten das Bundesverfassungsgericht angerufen, nachdem es in Sachsen-Anhalt zu keiner Abstimmung über die für Januar geplante Beitragserhöhung gekommen war. Ministerpräsident Reiner Haseloff hatte sich zwar im März mit den Ministerpräsidenten der anderen 15 Länder darauf verständigt, den Rundfunkbeitrag um 86 Cent anzuheben. Er verwies aber schon damals darauf, dass er im Landtag dafür keine Mehrheit habe. Als die entscheidende Debatte im Landtag anstand, zog Haseloff die Regierungsvorlage zur Anhebung des Beitrages zurück. Haseloff entschärfte damit einen Streit in seiner Koalition über ein mögliches gemeinsames Abstimmen von CDU und AfD. Gleichzeitig blockierte er damit die Erhöhung, da dieser alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 22. Dezember 2020 | 20:30 Uhr