Nach Bayern-Vorstoß Steuergewerkschaft für Erhalt der Bonpflicht
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04. Juli 2024, 06:41 Uhr
Die Bonpflicht, offiziell Belegausgabepflicht, hat in Deutschland bereits einige Unternehmen an der Steuerhinterziehung gehindert. Kritisiert werden aber vor allem hoher Papierverbrauch und hohe Kosten. Dabei besteht laut der Steuergewerkschaft keine Pflicht, Bons in Papierform auszugeben. Zuletzt hatte Bayern gefordert, die Bonpflicht wieder abzuschaffen.
- Die Ausgabe von Papierbons führt Kritikern zufolge zu höherer Umweltbelastung.
- Allerdings zeigt die Bonpflicht erste Erfolge bei der Vermeidung von Steuerhinterziehung.
- Kassenzettel müssen außerdem nicht in Papierform sondern können auch digital ausgegeben werden.
Zwischen 20 und 25 Zentimeter lang ist heutzutage ein durchschnittlicher Bon in der Bäckerei. Angaben zum Geschäft mit Adresse, Steuernummer und so weiter müssen auf dem Kassenzettel stehen. Und natürlich der Kaufpreis. Da kommt einiges zusammen, sagt Manuela Lohse, die Geschäftsführerin der Bäckerinnung Sachsen und Thüringen: "Pro Tag jeden Bon, der in unseren Bäckereien ausgedruckt wird, aneinandergelegt, da fahren wir einmal von Dresden zum Fichtelberg und zurück."
Bonpflicht ist nicht besonders umweltschonend
Eine enorme Strecke sei das, die da zusammenkomme, verbunden mit einem hohen Papierverbrauch, so Manuela Lohse: "Also Umweltressourcen werden nicht geschont, das ist eigentlich der größte Nachteil. Die wenigsten nehmen einen Bon mit, das ist weggeschmissenes Papier täglich." Das seien Ressourcen, die man sparen könnte. Daher stehe immer noch die Forderung im Raum, eine Bagatellgrenze von zehn oder 20 Euro für die Bonpflicht einzuführen.
Auch in der Gastrononmie sei die Bonpflicht eine unnötige Belastung, sagt Axel Klein, der Hauptgeschäftsführer vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband in Sachsen: "Wir brauchen diese Bonpflicht nicht, weil wir Kassen haben, die das alles registrieren. Das reicht, wir brauchen diesen Papierkram nicht – auch die Bonrollen kosten Geld." Es gebe bereits Möglichkeiten, die Ausgabe von Kassenzetteln effizienter zu gestalten, sie etwa digital zu verschicken.
Bonpflicht zeigt bereits erste Effekte auf Steuerzahlungen
Eingeführt wurde die Bonpflicht, um Steuersünden zu vermeiden. Also jedes verkaufte Brötchen, jedes verkaufte Bier soll auch wirklich in der Umsatzbilanz auftauchen. Erste Effekte ließen sich da nach vier Jahren erkennen, sagt Florian Köbler. Er ist der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft: "Wir erleben, dass der Betrug ein Stückweit zurückgegangen ist, aber das Gesetz entfacht immer noch nicht die volle Wirkung." In der bargeldintensiven Branche erlebe man immer noch einen gigantischen Betrug.
Schätzungen gingen davon aus, so Köbler, dass jährlich 15 Milliarden allein an Lohn- und Ertragssteuern hinterzogen würden. Die Folgewirkungen davon seien noch viel größer. "Das heißt, wenn Angestellte schwarz bezahlt werden, werden auch Lohnsteuer und Sozialabgaben hinterzogen, so dass wir von einem Gesamtbetrug von 70 Milliarden jährlich ausgehen."
Quittungen müssen nicht in Papierform herausgegeben werden
Die Kritik am unnötigen Papierverbrauch durch die Bons kann Köbler nicht verstehen, denn das Gesetz erlaube, Quittungen auch via QR-Code zu übermitteln. Deshalb warnt Köbler mit aller Entschiedenheit davor, wieder an der Belegausgabe herumzubasteln. "Es ist ein Ammenmärchen, es ist wirklich ein Ammenmärchen, dass die Belege in Papierform ausgegeben werden müssen, die Kassenhersteller sind da schon viel viel weiter und als Kunde kann ich den QR-Code einfach abscannen."
Solche elektronischen Quittungen seien die Zukunft und in vielen anderen europäischen Ländern absoluter Standard, sagt Köbler. Deutschland hinke da leider "total hinterher".
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 04. Juli 2024 | 06:08 Uhr
Sebas vor 23 Wochen
Ob man den Bon mitnimmt oder wegschmeißt, ist aber aus Sicht der Steuerprüfung egal. Es geht darum, dass man den Betrag in die Kasse eingeben muss und das ist durch die Bonpflicht gegeben. Wenn der Betrag in die Kasse eingegeben ist, kann durch die Steuerprüfung leichter gesehen werden, ob der Betrag auch in der Gewinnermittlung und damit in der Steuererklärung enthalten ist.
Es geht bei der Bonpflicht als nicht um den Konsumenten, sondern darum die Unternehmen aus steuerlicher Sicht besser zu kontrollieren zu können, damit der Ehrliche nicht der Dumme ist.