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Drei Bundesländer sehen mit der geplanten Krankenhausreform ihre Länderrechte verletzt. Bildrechte: imago/Westend61

GutachtenKrankenhausreform kommt auf den Prüfstand

12. März 2023, 19:48 Uhr

Die Bundesregierung will die deutsche Krankenhausfinanzierung reformieren. Einen konkreten Gesetzentwurf gibt es noch nicht, doch drei Bundesländer geben bereits ein Gutachten gegen die Pläne in Auftrag.

Nordrhein-Westfalen, Bayern und Schleswig-Holstein lassen die Krankenhausreform-Pläne der Bundesregierung auf Verfassungsmäßigkeit prüfen. Die drei Gesundheitsminister der Länder gaben dafür ein Rechtsgutachten bei der Universität Augsburg in Auftrag. Wie das Gesundheitsministerium in Düsseldorf mitteilte, soll das Gutachten Klarheit darüber bringen, wo dem Bund Grenzen bei der Umsetzung seiner Finanzierungsreform gesetzt sind. Erste Ergebnisse werden noch in diesem Frühjahr erwartet.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek erklärte, Krankenhausplanung sei Ländersache. "Wir wollen wissen, wo die rote Linie ist, ab der der Bund die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Länder verletzt", sagte der CSU-Politiker. Sein NRW-Kollege Karl-Josef Laumann von der CDU sagte, die Länder dürften nicht "zur reinen Umsetzungsbehörde des Bundesgesundheitsministers werden".

Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken bekräftigte die Notwendigkeit einer Klinikreform. Zugleich kritisierte die CDU-Politikerin, die vom Bund geplanten Strukturveränderungen "greifen massiv in die Krankenhausplanung der Länder ein und haben erhebliche Kostenfolgen".

Bayern-SPD kritisiert Gutachtenvergabe

Die bayerische Landtags-SPD kritisierte die Auftragsvergabe für das Gutachten. Gesundheitsexpertin Ruth Waldmann erklärte, Länder und Bund hätten sich auf eine gemeinsame Krankenhausreform verständigt. Holetschek gebe also "ein Gutachten gegen seinen eigenen Entwurf in Auftrag". Zudem stelle sich die Frage, was das Gutachten untersuchen solle: "denn den Gesetzentwurf gibt es ja noch gar nicht, sondern er wird derzeit bis Ende Juni gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet."

Stufenmodell von Grundversorgung bis zu Maximalversorgern geplant

Kern der geplanten Reform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist eine "Entökonomisierung" des Klinikwesens. Das bisherige System der Fallpauschalen soll weitgehend abgeschafft werden. Das unterstützen auch Patientenschützer.

Vorgesehen ist zudem, das Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuteilen und entsprechend zu finanzieren. Demnach sollen sich kleine Krankenhäuser auf eine Grundversorgung konzentrieren, während komplexere Eingriffe vor allem in großen und entsprechend spezialisierten Kliniken stattfinden sollen. Eine Vollversorgung soll es Lauterbach zufolge nur noch in Universitätskliniken geben.

MDR, dpa, AFP, KNA (rnm)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 12. März 2023 | 18:00 Uhr