Die Angeklagte Lina E. steht bei der Fortsetzung des Prozesses im Oberlandesgericht Dresden im Verhandlungssaal und hält einen Aktenordner vor ihr Gesicht.
Die Angeklagte Lina E. 2023 bei der Fortsetzung des Prozesses am Oberlandesgericht Dresden (Archivbild). Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert

Revision BGH entscheidet erst im März im Fall Lina E.

06. Februar 2025, 19:42 Uhr

Der Bundesgerichtshof entscheidet Mitte März, ob sich das OLG Dresden noch einmal mit dem Fall der Linksextremistin Lina E. befassen muss. Das hat der BGH mitgeteilt. Verteidigung und Anklage hatten Revision gegen das Urteil aus dem Jahr 2023 eingelegt.

Der Bundesgerichtshof will sein Urteil über die Haftstrafe für die Linksextremistin Lina E. am 19. März verkünden. Das teilte der BGH nach der Revisionsverhandlung in Karlsruhe mit. E. war 2023 durch das Oberlandesgericht (OLG) Dresden unter anderem wegen Mitgliedschaft und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. (Az.: 3 StR 173/24)

BGH und Verteidigung legten Revision ein

Es könnte sein, dass das OLG Dresden sich noch einmal mit Teilen des Falls befassen muss. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung der heute 29-Jährigen Lina E. hatten gegen das Dresdner Urteil Revision eingelegt. Am BGH beantragten beide Seiten, unterschiedliche Teile des Urteils aufzuheben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung nach Dresden zurückzuverweisen.

Laut dem Urteil des OLG Dresden war Lina E. zusammen mit drei ebenfalls verurteilten männlichen mutmaßlichen Linksextremisten zwischen 2018 und 2020 an mehreren Überfällen auf tatsächliche und vermeintliche Neonazis in Wurzen, Leipzig und Eisenach beteiligt oder hatte diese zumindest unterstützt. Bei den Straftaten waren mehrere Menschen teils schwer verletzt worden. Das Gericht warf der Gruppe vor, als kriminelle Vereinigung gehandelt zu haben. Die aus Hessen stammende Studentin E. habe dabei "eine herausgehobene Stellung gehabt", befand das OLG.

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Verteidigung sieht keine Beweise – Generalbundesanwalt für höhere Strafe

Vor dem BGH wandte sich E. gegen ihre Verurteilung. Ihre Verteidiger betonten bereits im Vorfeld, dass es für ihre Beteiligung an den meisten der vorgeworfenen Überfälle keine stichhaltigen Beweise gebe. Gleiches gelte für den Vorwurf, das Quartett habe als "kriminelle Vereinigung" agiert.

Auch der Generalbundesanwalt legte Revision gegen das Dresdner Urteil ein – allerdings um eine härtere Strafe zu erreichen. Das OLG Dresden hatte nach der Verurteilung von E. zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis den Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt und sie nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt.

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Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 06. Februar 2025 | 14:00 Uhr

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