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DIe Plätze vieler Heimbewohner und Heimbewohner werden ab September teurer. Bildrechte: picture alliance / David Hecker/dpa | David Hecker

PflegeArmutsfalle Pflegeheim – Was tun, wenn die Kosten steigen?

31. August 2022, 05:00 Uhr

Die gute Nachricht zuerst: Pflegekräfte und Hilfskräfte erhalten mehr Lohn. Was für die Pflegenden eine verdiente und lang erwartete Verbesserung ihrer Einkommen ist, führt viele Pflegebedürftige zum Sozialamt, denn die stationären Pflegeeinrichtungen können die steigenden Kosten auf die Heimbewohner umlegen. Von den 4,1 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden immerhin etwas über 800.000 in Heimen betreut.

von Ulrike Unfug, MDR-Wirtschaftsredaktion

Mehr Lohn für Pflegende

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsvorsorge (GVWG) müssen Pflegeheime ihren Pflegefach- und Hilfskräften ab 1. September 2022 mehr Lohn zahlen.

Wo es einen Tarifvertrag gibt, wird nach diesem bezahlt. In diesen Einrichtungen gibt es die geringsten Lohnanpassungen. Pflegeheime, die keinem Tarifvertrag angeschlossen sind, müssen – und das ist neu – in Anlehnung an das 2021 ermittelte, landesdurchschnittliche Entgeltniveau bezahlen, immer aber den Mindestlohn. Deshalb können die Lohnerhöhungen regional sehr unterschiedlich ausfallen.

Große Lohnunterschiede je nach RegionAktuell liegt zum Beispiel das regional übliche Entgeltniveau für eine Pflegefachkraft mit mindestens dreijähriger Ausbildung in Schleswig-Holstein bei 23,92 Euro pro Stunde, in Sachsen-Anhalt nur bei 19,52 Euro. Bei einer 40-Stunden Woche ist das ohne Zuschläge ein beachtlicher Einkommensunterschied von mehr als 700 Euro für die gleiche Arbeit.

Die Lohnerhöhungen für das Pflegepersonal werden unisono begrüßt, jedoch als nicht ausreichend angesehen. So kritisiert der Deutsche Pflegerat: "Die Verbesserung der Vergütung für Pflegende ohne eine Reform der Finanzierung der Pflegeversicherung sehen wir als nicht zielführend an. Eine solche Reform ist überfällig. Ohne sie finanzieren die pflegebedürftigen Menschen die verbesserte Vergütung entscheidend mit."

Denn: Die Lohnerhöhungen geben die Pflegeheime über die mit den Pflegekassen ausgehandelten Pflegesätze an ihre Bewohner weiter. Und das hat Folgen.

Steigende Kosten für Pflegebedürftige

Entgegen landläufiger Annahmen trägt die Pflegeversicherung nicht die gesamten Heimkosten. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit (1 bis 5) werden von der Pflegekasse zwischen 770 und 2005 Euro erstattet. Das deckt in den meisten Fällen nur einen Teil des sogenannten Pflegesatzes, den Heime berechnen. Dazu kommen im Heim aber noch Kosten für Unterkunft, Beköstigung, Investitionen, Ausbildung und unter Umständen ein Demenzzuschlag. Alle diese Posten muss der Heimbewohner selbst bezahlen.

Aktuell erhöhen sich fast überall neben dem Pflegesatz, in dem die höheren Löhne für die Pflegekräfte umgelegt werden, auch die Kosten für Unterkunft, Beköstigung und Investitionen. Monatliche Rechnungen für Heimbewohner liegen deshalb zwischen 1.000 und 3.000 Euro.

Ausgaben für Hilfe zur Pflege im stationären Bereich (Stand: 26.08.2022), Angaben in Euro
 201720182019202020212022 (geschätzt)
Leipzigk.A.4.300.0005.400.0008.100.00012.200.00014.000.000
Dresden2.994.0003.516.0004.828.0007.524.0009.460.000k.A.
Chemnitz1.545.0001.922.0002.581.0003.566.0004.642.000mind. 5.240.000
Erfurt4.507.0005.244.0006.116.0007.142.0008.409.000rechnen nicht mit erheblichen Mehrkosten
Jena siehe 2021siehe 2021siehe 2021siehe 20212017 bis 2021 +32% 
Gera k.A.1.506.0001.750.0002.434.0003.268.0002.200.000
Weimar968.0001.118.0001.446.0002.124.0002.630.0001.605.000
Angaben für Sachsen-Anhalt (in Euro), auf Magdeburg entfallen etwa zehn Prozent (Stand: 26.08.2022)
20182019202020212022
35.807.00046.255.00055.070.00065.303.000k.A.

Anmerkung.: In Sachsen-Anhalten werden diese Hilfen aus dem Landeshaushalt bezahlt. Auf Anfragen des MDR verweisen die Städte des Bundeslandes auf die Sozialagentur.

Wann müssen Angehörige finanziell einspringen?

Reichen Vermögen oder Rente der Heimbewohner zur Zahlung nicht aus, springen oft Angehörige ein und zahlen den Fehlbetrag. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein im Heim wohnendes Familienmitglied zum Beispiel Wohneigentum besitzt, das ansonsten verkauft werden müsste. Denn der Selbstbehalt, also das, was der Pflegebedürftige noch besitzen darf, liegt bei 5.000 Euro. Ein Häuschen (wenn es nicht vom Ehepartner bewohnt wird) müsste also verkauft werden, um die Pflegeheimrechnungen zu begleichen.

Gibt es keine Rücklagen bei einem Heimbewohner, können Angehörige seit 1. Januar 2020 aber erst ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro pro Jahr zur Zahlung verpflichtet werden. Deshalb haben die steigenden Heimkosten zur Folge, dass gerade Heimbewohner, die nur ihre Rente zur Verfügung haben, fast immer zu Sozialfällen werden. In den Schreiben der Pflegeheime zur Kostenerhöhungen, wird in der Regel auch gleich darauf hingewiesen, dass wer nicht zahlen kann, doch bitte Hilfe zur Pflege beantragen möge. Für viele alte Menschen – gerade wenn sie ein Leben lang gearbeitet haben – ist es psychisch problematisch, ihren Lebensabend nicht mehr selbst finanzieren zu können.

Mehr Sozialhilfe – Mehrbelastungen für Kommunen

Die "Hilfe zur Pflege" – also Sozialhilfe – ist ein Rechtsanspruch und wird größtenteils über die Kommunen finanziert. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund beobachtet die zunehmenden Ausgaben im Rahmen der Hilfe zur Pflege mit Sorge: "Betrugen diese für die Kommunen im Jahr 2017 noch 3,4 Mrd. Euro so sind sie im vergangenen Jahr bereits auf 4,7 Mrd. Euro angestiegen. […] Angesichts der aktuellen Situation ist mit einem weiteren ungebremsten Kostenanstieg zu rechnen."

Was übernimmt die Pflegeversicherung?Um Pflegebedürftige in Heimen vor steigenden Pflegekosten zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung seit 1. Januar 2022 einen Zuschlag. Dieser liegt zwischen fünf und 70 Prozent und ist abhängig davon, wie lange der Pflegebedürftige schon im Heim lebt. Gezahlt wird der Zuschlag aber nur auf die pflegebedingten Eigenanteile der Heimkosten, also nicht auf Kosten für Unterkunft, Beköstigung, Investitionen und Ausbildung.

Doch trotz der seit 1. Januar geltenden Entlastungssätze für die Pflegeheimkosten kommt auf viele Heimbewohner je nach Region und Pflegegrad aktuell eine Steigerung des Eigenanteils um mehrere hundert bis zu über 1.000 Euro zu. "Die Preise steigen in den meisten Einrichtungen erheblich, in einigen Fällen um bis zu 1.200 Euro pro Person und Monat", bestätigt das Sozialamt Leipzig.

Die Kommunen müssen davon ausgehen, dass viele weitere Anträge auf Hilfe zur Pflege gestellt werden, in Zeiten schmaler Haushalte und steigender Preise eine Herausforderung. "Der ungebremste Kostenanstieg kann die Kommunen dazu zwingen, bei freiwilligen Leistungen wie z.B. der Förderung von Kultur oder Vereinen einzusparen oder kommunale Gebühren zu erhöhen", so der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

Kostensteigerungen regional verschieden

Regional werden sich die Belastungen für die Kommunen unterschiedlich auswirken, wie Anfragen des MDR in den zehn größten Städten Mitteldeutschlands ergeben. So rechnet z.B. Erfurt nicht mit erheblich steigenden Kosten, da hier bereits vor den jetzt in Kraft tretenden Lohnerhöhungen in vielen Pflegeeinrichtungen Tarif gezahlt wurde.

In Leipzig rechnet man mit einem Kostenanstieg der Ausgaben für die Hilfe zur Pflege von zirka 15 Prozent – trotz der Entlastungszahlungen der Pflegekassen, die aus "Mehreinnahmen oder zu Lasten anderer Maßnahmen" zur Verfügung gestellt werden müssen.

Bildrechte: MDR/Bundesministerium für Gesundheit

Verbände fordern Reform der Finanzierung der Pflegeversicherung

Der aktuellen Erhöhung der Pflegeheimkosten droht für viele Betroffene Anfang 2023 eine weitere zu folgen. Dann nämlich können die Einrichtungen einschätzen, wie sich die steigenden Energiekosten auswirken und diese auf die Heimkosten umlegen. Und dann werden weitere Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, ihren Lebensabend nicht finanzieren können und zu Sozialfällen. Deutscher Pflegerat, der Sozialverband VdK und der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordern deshalb eine Reform der Finanzierung der Pflegeversicherung von der Politik.

MDR Wirtschaftsredaktion

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. August 2022 | 17:45 Uhr