Entlastungspaket 9-Euro-Tickets und Hartz IV – Gießkannenprinzip prallt auf Einzelfallprüfung

22. Juni 2022, 10:18 Uhr

Entlastung angesichts der Inflation war das Versprechen des 9-Euro-Tickets. Doch ausgerechnet in Jobcentern lässt das günstige Ticket nun den Verwaltungsapparat heiß laufen. Wer bereits vom Jobcenter Nahverkehrstickets bezahlt bekam, muss möglicherweise Differenzbeträge zurückzahlen. Nach dem Bund sprechen sich zwar zunehmend Länder und Kommunen gegen Rückforderungen aus. Ein Grundproblem bleibt aber.

Als das 9-Euro-Ticket Ende Mai in Gesetzestext gegossen wurde, hatten die Jobcenter ihre Arbeit schon getan. Die Juni-Bezüge für Leistungsberechtigte waren auf den Weg gebracht. Darunter auch Zahlungen für Schülermonatstickets. In Sachsen kosten die 15 Euro, in anderen Bundesländern teils erheblich mehr. Nun fordern manche Jobcenter die Differenz für Juni zurück. Doch auch für Juli und August ist teils noch unklar, ob die Jobcenter ihre Leistungen vorab anpassen, im Nachhinein abrechnen, oder unverändert fortzahlen. Und wo die Bagatellgrenze liegt.

Zwar kommt das 9-Euro-Ticket allen Menschen zugute – vom Geringverdiener bis zur Top-Managerin können Interessierte damit für 9 Euro pro Monat deutschlandweit den Nahverkehr nutzen. Doch wer Sozialleistungen bezieht, unterliegt einer strikten Einzelfallprüfung. Wie im Fall der 9-Euro-Tickets mit gezahlten Leistungen für den Nahverkehr umzugehen ist, bewerten verschiedene Bundesländer und selbst unterschiedliche Jobcenter innerhalb eines Landes höchst unterschiedlich.

Kaum Rückforderungen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Das Leipziger Jobcenter erklärt MDR AKTUELL: "Bei der Leistungsberechnung nach dem SGB II können grundsätzlich nur tatsächlich anfallende Fahrtkosten Berücksichtigung finden." Hat das Jobcenter also mehr Geld überwiesen als für das 9-Euro-Ticket nötig, kann es zu Rückforderungen kommen. Im Fall von Schülertickets sei damit aber kaum zu rechnen: sie zählen zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, die auch bei einer sogenannten Überzahlung nicht zurückgefordert werden – außer es stehen weitere Rückforderungen an. Auch in anderen Fällen sei der Verzicht auf eine Rückforderung möglich, dazu brauche es aber eine Weisung. Man behalte "gegebenenfalls anstehende politische Entscheidungen" im Blick und werde diese umgehend umsetzen.

Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien dürfen nicht die Verliererinnen und Verlierer der Aktion sein.

Sozialministerium in Thüringen

Aus Chemnitz heißt es schlicht, bereits gezahlte Beträge würden nicht zurückgefordert. Für die Monate Juli und August würden die Leistungen für die Schülerbeförderung aber an das 9-Euro-Ticket angepasst. Auch Görlitz will nichts zurückfordern. Aus einem Jobcenter in Sachsen-Anhalt heißt es, man kläre noch, wie man mit der Thematik umgehe. Schülertickets spielen in dem Land zwar eine untergeordnete Rolle. Aber es gehe auch um andere Nahverkehrstickets, die das Jobcenter im Voraus bezahlt. Bei der Entscheidung für oder gegen Rückforderungen wolle man Rechtssicherheit haben.

Um diese Rückforderungen geht es: Wer beispielsweise Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Wohngeld bezieht, kann zusätzlich zum Regelsatz sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen. Dazu zählen Kosten für Klassenfahrten, Schulbedarf, Mittagsverpflegung in Schule und Kita oder Bus- und Bahntickets für den Schulweg. Das Geld überweisen Jobcenter meist zusammen mit den Regelsätzen vor dem Monatsersten an die Familien.

In Sachsen kosten Schülertickets pro Monat 15 Euro, in Sachsen-Anhalt und Thüringen übernehmen in der Regel die Kommunen die Finanzierung der Schülerbeförderung, doch in anderen Bundesländern sind die Monatstickets teils deutlich teurer. Die Jobcenter haben Leistungsberechtigten damit mehr Geld überwiesen als sie nun für das 9-Euro-Ticket benötigen. Wie mit der Differenz umzugehen ist, sorgt nun für teils hitzige Diskussionen – und Verwirrung bis in die Jobcenter.

Neben Schülertickets geht es etwa auch um Fahrtkosten für Leistungsberechtigte, die mit Bus und Bahn zu Weiterbildungen fahren oder die für das Umgangsrecht auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind.

Besonders deutlich spricht sich das Thüringer Sozialministerium gegen Rückforderungen aus. Dort heißt es: "Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien dürfen nicht die Verliererinnen und Verlierer der Aktion sein." Für die konkreten Entscheidungen seien aber die Jobcenter und Kommunen zuständig.

Späte Bemühungen um einheitliches Vorgehen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verweist inzwischen auf einen Gesetzesparagrafen, nach dem Jobcenter grundsätzlich keine Rückzahlungen fordern sollen, wenn es ausschließlich um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket geht. Zudem verweist das Haus auf einen "erheblichen Verwaltungsaufwand" solcher Rückforderungen. Das Ministerium werde "mit einem Schreiben an alle Landesministerien seine Rechtsauffassung klar darlegen und die Länder darum bitten, diese auch zu berücksichtigen."

Baden-Württemberg beharrt auf "ungerechtfertigter Bereicherung"

In Baden-Württemberg will man davon aber nichts hören. Das dortige Wirtschaftsministerium bleibt bei seiner teils heftig kritisierten Einschätzung, bei zu viel gezahlten Beträgen handle es sich um "ungerechtfertigte Bereicherung". Der Rechtsbegriff beschreibe einen Verwaltungsvorgang, "wie er tagtäglich in Jobcentern vorkommt". Ein Sprecher erklärt MDR AKTUELL: "In der Regel erfolgen diese Zahlungen irrtümlich und – wie im Fall des 9-Euro-Tickets – ohne Zutun der Empfänger."

Ein finanzieller Schaden entsteht den Familien nicht.

Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg

Bei den Rückforderungen handle es sich um Zusatzleistungen. Über die Grundsicherungsleistungen könnten die Betroffenen weiterhin frei verfügen. "Ein finanzieller Schaden entsteht den Familien nicht."

Ministerien schieben sich gegenseitig Verantwortung zu

Das Hin und Her rund um das 9-Euro-Ticket sorgt bis in Jobcenter hinein für Frust und Unverständnis. "Überzahlungen wie jetzt mit dem 9-Euro-Ticket passieren seit Jahren", sagt ein Mitarbeiter eines sächsischen Jobcenters. Doch geringe Beträge zurückzufordern stehe in keinem Verhältnis zum Verwaltungsaufwand.

Es wird gerade auf so vielen Ebenen Geld bereitgestellt – da hätte man hier auch mal an diejenigen denken können, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind.

Mitarbeiter eines sächsischen Jobcenters

"Es wird gerade auf so vielen Ebenen Geld bereitgestellt – da hätte man hier auch mal an diejenigen denken können, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. Da hätte man eine bundesweit einheitliche Regel schaffen können, etwa zu Bagatellgrenzen, um zu definieren, bis zu welcher Höhe überzahlte Beträge nicht zurückgefordert werden." Auch der Jugendkoordinator der Linken in Sachsen-Anhalt, Robert Fietzke, empört sich: Das Hartz-IV-System sei "menschenverachtend und pervers", schreibt er auf Twitter. "So viel Bösartigkeit kann man kaum erfinden."

Auf die Frage, warum der Umgang mit Sozialleistungen nicht vor Einführung des 9-Euro-Tickets bedacht wurde, verweist das Bundesverkehrsministerium auf das Sozialministerium. Dieses sei etwa für das Bildungs- und Teilhabepaket zuständig. Das Sozialministerium verweist wiederum darauf, dass das Verkehrsministerium die Federführung für das 9-Euro-Ticket und das entsprechende Gesetz hatte.

Maximale Verwirrung um minimale Beträge

Insgesamt haben die Jobcenter in Sachsen nach Daten der Bundesarbeitsagentur vergangenes Jahr 9.012 Schülerbeförderungen finanziert. Zum Vergleich: Beim Schulbedarf förderten die sächsischen Jobcenter 41.998 Kinder und Jugendliche, bei der Mittagsverpflegung waren es 36.176. In Sachsen-Anhalt und Thüringen spielt das Thema Schülerbeförderung mit 61 und 69 Fällen eine noch geringere Rolle. Hier übernehmen die Kommunen weitgehend die Finanzierung der Schülerbeförderung.

In Sachsen-Anhalt bleibt dem Sozialministerium zufolge allein für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe ein Eigenanteil von monatlich 8,33 Euro – selbst wenn das Jobcenter den Betrag übernimmt, lässt sich also eine Rückforderung ausschließen. Dabei geht es auch in Sachsen um vergleichsweise geringe Beträge. Bis auf regionale Ausnahmen kosten Schülertickets 15 Euro pro Monat. Selbst in drei Monaten würde das Jobcenter damit lediglich 18 Euro "zu viel" an die Leistungsberechtigten überweisen.

Im Fall der Schülerbeförderungen geht es also um einen Bruchteil aller Leistungsberechtigten und eine tatsächliche Rückforderung dürfte selbst davon nur wenige betreffen.

Doch das grundlegende Problem bleibt, wie Jobcenter bei Überzahlungen vorgehen sollen. Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zwar vorgenommen, eine Bagatellgrenze von bis zu 50 Euro einzuführen, um die Jobcenter von Bürokratie zu entlasten. Über konkrete Schritte für eine Umsetzung macht das Bundessozialministerium auf Nachfrage aber keine Angaben.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 22. Juni 2022 | 06:30 Uhr

29 Kommentare

THOMAS H am 20.06.2022

Erfurter192: Ich wünsche Ihnen, das Sie nie in die von Ihnen angeführte "soziale Hängematte" abrutschen und ein "auskömmliches Leben" verbringen müssen, wobei ich Sie so einschätze, das Sie mir sofort mitteilen, das Sie sich sofort wieder um eine unterbezahlte Arbeit bemühen würden.
In Bezug Ihrer Ausführung "Es wird viel zu wenig für die gemacht, die den Staat finanziell am Laufen halten." frage ich Sie: Warum lassen diese sich das seit Jahrzehnten gefallen?

Anni22 am 20.06.2022

Hier sollte sich die Bevölkerung nicht gegeneinander ausspielen lassen, glauben Sie ja nicht, dass Arbeitnehmer bisher entlastet wurden... ich wüsste nicht wo.

Anni22 am 20.06.2022

Das Problem ist doch, dass das 9 Euro Ticket auf Dauer nicht zu finanzieren ist. Und letztlich werden die Kosten dann für alle die weiterhin Öffis fahren halt noch teurer.

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