Intransparente Unternehmensstrukturen Sanktionen: Schwierige Suche nach russischem Immobilienbesitz

08. Juli 2022, 18:25 Uhr

Immobilien von Russland-Unterstützern wurden auch Monate nach dem ersten Angriff auf die Ukraine kaum aufgespürt. Intransparente Firmenstrukturen bremsen die Sanktionen aus. Notare gehen zumindest davon aus, dass die Immobilien derzeit unverkäuflich sind.

Besitzen Unterstützer und Profiteure des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine Immobilien in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt? Die Frage stellt sich seit der Annexion der Krim im Jahr 2014 und jetzt erst recht. Denn die Europäische Union hat mittlerweile mehr als 1.150 Menschen mit Sanktionen belegt. Neben Präsident Wladimir Putin sind darunter ihm vertraute Oligarchen wie Mikhail Maratovich Fridman (Alfa Group), Igor Ivanovich Sechin (Rosneft) und Nikolay Petrovich Tokarev (Transneft). Weiterhin sind russische und belarussische Staatsbeamte, anti-ukrainische Parlamentarier und Militärfunktionäre gelistet.

Ihre Konten bei EU-Banken wurden eingefroren. Besitzen sie Immobilien, dürfen sie keine Mieten mehr einnehmen sowie die Gebäude und Grundstücke nicht verkaufen. Doch entdeckt oder beschlagnahmt wurden in Deutschland bislang nur einzelne Immobilien, etwa in Bayern und Baden-Württemberg. Aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist kein Fall bekannt.  

Keine Immobilien beschlagnahmt

Der Sprecher des Thüringer Finanzministeriums Uwe Büchner versichert auf Anfrage von MDR THÜRINGEN, es seien die "notwendigen Maßnahmen" ergriffen worden. "Insbesondere werden die vorhandenen Steuerdaten gezielt mit den EU-Sanktionslisten abgeglichen", so Büchner. Außerdem sei die "arbeitsbereichsübergreifende Zusammenarbeit" intensiviert worden, um sanktionierte Menschen besser identifizieren zu können. Das deckt sich mit dem bundesweiten Bild, das gemeinsame Recherchen von BR, MDR, RBB und SWR ergeben haben.

 

Intransparente Unternehmensgeflechte erschweren die Suche. Denn Immobilieneigentümer tauchen in Grundbüchern und Steuerakten nicht namentlich auf, wenn die Wohnungen, Gebäude oder Grundstücke einem Unternehmen gehören, an dem sie selbst über ausländische Firmen beteiligt sind. Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit sieht die wenigen Treffer als "Beleg für die weitgehende Anonymität am Immobilienmarkt". Deshalb geht Trautvetter sogar davon aus, dass "Kriminelle aus der ganzen Welt einschließlich Russland" hierzulande immer noch "viele Milliarden verdächtiger, aber nach wie vor ungeklärter Herkunft" verstecken. Im Netzwerk Steuergerechtigkeit fordern unter anderem kirchliche Wohltätigkeitsorganisationen, Gewerkschaften und die internationale Initiative Attac mehr Transparenz.    

Eigentümerfirmen in Inselparadiesen                                                              

Der Weg dahin ist noch weit. Eine exklusive Auswertung von Unternehmensdaten der Wirtschaftsauskunftei Creditreform durch BR, MDR, RBB und SWR scheint das zu bestätigen: Bundesweit gibt es demnach 774 Immobilienunternehmen, deren Eigentümerstrukturen vor allem nach Zypern (673 Firmen) und die Britischen Jungferninseln (82 Firmen) führen. In einigen Fällen sitzen beteiligte Unternehmen auf den karibischen Kaimaninseln und auf den mikronesischen Marshallinseln. Die Strukturen einiger Immobilienunternehmen führen gleich auf zwei Inseln.

Deutsche Immobilienunternehmen mit Offshore-Strukturen

  • Zypern: 673
  • Jungferninseln: 82
  • Kaimaninseln: 17
  • Marshallinseln: 2

Quelle: Creditreform

Die internationalen Geflechte sind legal, doch eignen sich dafür, Eigentumsverhältnisse zu anonymisieren. Und gerade bei in Zypern angesiedelten Firmen wären russische Geldgeber nicht überraschend. Denn das EU-Mitglied Republik Zypern ist ein beliebtes Urlaubsziel für Russen, bislang machten sie rund 25 Prozent der Inseltouristen aus. Rund 40.000 Russen leben zudem dauerhaft dort. Die zyprische Regierung hat Millionen-Investitionen beispielsweise in Inselimmobilien in der Vergangenheit mit EU-Staatsbürgerschaften, sogenannten "Goldenen Pässe", belohnt.

Was ist eine Offshore-Firma? Offshore-Firmen sind auch unter Begriffen wie Briefkastenfirma oder Domizilgesellschaft bekannt. Sie haben dieselbe Rechtsform wie andere Gesellschaften, haben aber kein eigenes Personal und in der Regel auch keine eigenen Büroräume. Häufig werden sie "offshore", also in Überseegebieten mit tiefem Gewinnsteuersatz, eröffnet.

Projekte in Dresden, Gera, Weimar und Zwickau

Die meisten der recherchierten Immobilienunternehmen mit ausländischen Eigentümerverbindungen sitzen in Großstädten, acht von zehn in Berlin. In Sachsen sind es sieben – vier davon in Leipzig, zwei in Dresden und eines in Brandis. In Sachsen-Anhalt hat eines seinen Sitz in Halle, in Thüringen keines. Viele sind wiederum geschäftlich miteinander verbunden, tragen gleichlautende, durchnummerierte Namen und teilen sich identische Büroanschriften. In der Regel steckt in diesen Firmen wohl jeweils nur ein Immobilienprojekt.

Der rechtliche Sitz sagt oft nichts darüber aus, wo sich zugehörige Gebäude und Grundstücke befinden. MDR-Stichproben zufolge sind oder waren mehrere der Unternehmensgruppen, die laut Creditreform Verbindungen konkret nach Zypern, auf die Jungferninseln und die Marshallinseln aufweisen, in Thüringen aktiv. Zu nennen sind etwa Apolda, Eisenach, Gera und Weimar. Andere Unternehmen wurden offenbar für Immobilienprojekte in Chemnitz, Dessau, Dresden, Halle, Leipzig und Zwickau gegründet. Es geht um Hotels, Einzelhandelskomplexe, Produktions- und Bürogebäude.

Notare unterbinden Immobilienverkäufe

Doch auch falls intransparente Eigentumsverhältnisse bislang Beschlagnahmen verhindern, gehen Fachleute davon aus, dass sanktionierte Menschen ihre Immobilien zumindest nicht zu Geld machen können. Denn der Verkauf von Häusern, Grundstücken oder GmbH-Anteilen muss hierzulande notariell beurkundet werden.  

Der Geschäftsführer der Thüringer Notarkammer, Eric Rauschenbach, sagte MDR THÜRINGEN, das verhinderten unter anderem die seit 2020 verschärften Vorgaben gegen Geldwäsche. "Wenn die Vertragspartner den wirtschaftlich Begünstigten nicht benennen und etwa mit ausländischen Registerauszügen belegen sowie die Eigentums- und Kontrollstruktur der beteiligten Unternehmen nicht schlüssig dokumentieren, besteht ein Beurkundungsverbot", sagt Rauschenbach. Auch wenn ein Strohmann Nichtwissen vorgebe, komme der Verkauf nicht zustande. Das gleiche gelte, wenn Pflichtabfragen im sogenannten Transparenzregister keine oder abweichende Angaben ergeben.

Vertragspartner müssen Eigentümer nennen

Selbstverständlich glichen die Notare auch stets alle Beteiligten elektronisch mit den Sanktionslisten ab. "Mehrere Prüfschritte sorgen für zusätzliche Sicherheit“. Darüber hinaus seien die 64 Thüringer Notare sowie alle Kollegen bundesweit verpflichtet, bestimmtes Geschäftsgebaren an die Geldwäschebekämpfungseinheit Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls zu melden. Dazu gehöre die Verwendung von Bankkonten in Risikostaaten oder Bargeldgeschäfte mit mehr als 10.000 Euro. Mit den neuen Vorgaben schnellte die Zahl solcher Meldungen hoch. Nach einer zuvor zweistelligen Zahl, meldeten die Notare im Jahr 2020 bundesweit bereits 1.600 verdächtige Immobiliengeschäfte.

Lücken im Transparenzregister

Das genannte Transparenzregister wird beim Bundesverwaltungsamt geführt und soll verschleiernde Eigentümerstrukturen aufdecken. Alle deutschen Unternehmen müssen dort hinterlegen, wer ihr "wirtschaftlich Berechtigter" ist. Das gilt auch, wenn dieser im Ausland lebt sowie für ausländische Unternehmen, die deutsche Immobilien erwerben wollen. GmbH hatten bis 30. Juni 2022 Zeit für die Meldung, die Frist für die im Immobilienbereich häufige GmbH & Co KG läuft bis Jahresende. Ende Juni hatten laut Bundesverwaltungsamt erst 850.000 von rund 1,7 Millionen Unternehmen ihre Daten abgegeben. Den Säumigen drohen Bußgelder.

Mehr Befugnisse für Ermittler

Neben dem Transparenzregister erhofft sich die Bundesregierung mehr Schlagkraft gegen sanktionierte Unterstützer des Ukraine-Angriffs durch das seit Ende Mai geltende Sanktionsdurchsetzungsgesetz I (SDG I). Unter Strafandrohung verlangt es von den Sanktionierten, ihre Vermögen offenzulegen. Außerdem ermächtigt es Landesbehörden eigenständig zu ermitteln, etwa Bankkonten abzufragen sowie Wohnungen und Büros zu durchsuchen. Und die Behörden dürfen die Vermögensgegenstände vorsorglich sicherstellen. Noch in diesem Jahr soll das Gesetz erweitert werden und ein Register für Vermögen unklarer Herkunft sowie eine Stelle für Hinweisgeber eingerichtet werden.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 08. Juli 2022 | 06:00 Uhr

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