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Öffentliche FinanzenScheitern der Grundsteuer-Neuberechnung? Mitteldeutsche Länder entspannt

23. Januar 2023, 14:26 Uhr

Die neue Grundsteuer ist für viele ein Ärgernis. Viele Immobilienbesitzer sind überfordert, bei den Steuerberatern stapeln sich die Aufträge und viele Behörden beklagen, dass etliche Erklärungen fehlen. Insbesondere weil der Bund als Eigentümer sich über die Frist hinaus Zeit lassen wird, äußerte der Präsident des Städte- und Gemeindebunds die Befürchtung, dass die komplette Grundsteuererhebung unwirksam werden könnte.

Für die Kommunen wäre es eine Katastrophe, wenn sie auf die Einnahmen aus der Grundsteuer verzichten müssten. Rund 20 Milliarden Euro macht sie pro Jahr aus. Oder, um es am Beispiel der Stadt Chemnitz etwas greifbarer zu machen: Ohne die Grundsteuer fehlten der Stadt etwa 39 Millionen Euro in der Kasse. Dass es dazu kommt, hält man in Chemnitz aber für wenig wahrscheinlich.

Auf Anfrage von MDR AKTUELL antwortet die Stadtverwaltung: "Eine verspätete Abgabe der Grundsteuererklärungen führt nicht zwingend zu einer Unwirksamkeit der Grundsteuererhebung." Und dann folgt eine nicht unerhebliche Einschränkung: "Wenn es bei der Fristüberschreitung des Bundes um grundsteuerbefreite Grundstücke handelt, gibt es keine Auswirkungen."

Diese Einschränkung ist nicht unerheblich, weil es laut Bundesfinanzministerium lediglich bei diesen grundsteuerbefreiten Grundstücken zu einer Verzögerung bis Ende September kommen wird. Die Angaben zu den anderen Liegenschaften sollen den Behörden dagegen schon ab diesem Monat übermittelt werden. Bis Ende März soll dann alles vorliegen.

Wer nicht meldet, wird geschätzt

Die Spekulationen über mögliche Folgen der staatlichen Verspätung lassen Kämmerer Torsten Bonew, Erster Bürgermeister der Stadt Leipzig, entsprechend kalt: In seinem Finanzamt habe noch niemand vom Bund eine Verzögerung angemeldet, so Bonew: "Ich teile aber auch nicht die Einschätzung des Gemeindebundes, dass dadurch die Grundsteuer komplett unwirksam wird. Wenn ein Steuerzahler nicht pünktlich meldet, dann wird er halt geschätzt. Und ich würde da auch keine Unterschiede machen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Lieschen Müller, die nicht meldet."

Nicht nur auf kommunaler Ebene ist man verwundert über die Position des Städte- und Gemeindebundes. Auch die mitteldeutschen Finanzministerien können damit nichts anfangen. Am deutlichsten wird man in Thüringen. Sprecher Uwe Büchner erklärt schriftlich: "Das ist blanker Unsinn. Wenn man so will, ist der Bund ein Grundstückseigentümer wie jeder andere auch. Warum sollte also die Grundsteuererhebung deswegen auf dem Spiel stehen?" Es sei regelmäßig so, dass sogenannte Großkunden aufgrund der schieren Menge an Anträgen nicht fristgerecht abliefern. Eine spätere Abgabe der Erklärungen führe nicht unmittelbar zu Einnahmeausfällen.

Neue Sätze gelten ab 2025

Das Finanzministerium in Sachsen-Anhalt formuliert das ähnlich. Aus Magdeburg heißt es, man teile die Befürchtungen nicht. Zu berücksichtigen sei auch, dass die Grundsteuer nach neuem Recht erst ab 2025 erhoben werde. Und auch im sächsischen Finanzministerium bleibt man entspannt, verweist lediglich darauf, dass im Falle einer Verspätung ein Zuschlag festgesetzt und bei Nichtabgabe die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden könnten.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 23. Januar 2023 | 06:00 Uhr

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