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Polizei-Kontrolle in einem Zug in Bayern, 2014. Schleierfahndung gilt als Mittel gegen illegale Einwanderung, ist zugleich aber höchst umstritten. Bildrechte: picture alliance / dpa | Nicolas Armer

Grenzkontrollen im Schengen-RaumRacial Profiling und Intransparenz: Experten kritisieren Schleierfahndung an deutschen Grenzen

01. November 2022, 16:31 Uhr

Wenn der Eurocity von Prag nach Dresden hinter der Grenze hält, steigt die Bundespolizei ein. Sie sucht Geflüchtete, die über Tschechien illegal nach Deutschland einreisen. Das Ziel? Die Zuwanderung über die Balkanroute zu kontrollieren. Stichprobenartig werden Pässe kontrolliert, Schleierfahndung nennt man dieses Vorgehen. Fachleute wie Anwalt Sven Adams und Anwältin Kati Lang kritisieren Racial Profiling und Verstöße gegen europäische Rechtsprechung.

Um illegale Einwanderung zu verhindern, setzt die Bundesregierung auf eine Verstärkung der sogenannten Schleierfahndung. Vor allem an der tschechischen Grenze in Bayern und Sachsen.

Unter Schleierfahndung versteht man verdachts- und anlassunabhängige Identitätskontrollen im Grenzgebiet. Ihr Ziel ist es, grenzüberschreitende Kriminalität und die unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik zu verhindern. So steht es im Bundespolizeigesetz. Wichtiger wurde sie zuletzt, weil in diesem Jahr, und im zurückliegenden Monat September besonders, die Flüchtlingszahlen stark gestiegen sind: 952.000 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und 135.000 Asylsuchende aus anderen Ländern haben bis September in Deutschland Schutz gesucht.

Was bedeutet "verdachts- und anlassunabhängig"?


Bei verdachts- und anlassunabhängigen Kontrollen überprüft die Polizei Menschen ohne konkreten Grund. Das geht an Orten, an denen es häufiger zu Straftaten kommt, oder wenn eine Gefahr vorliegt, also zum Beispiel ein Anschlag droht.

Kritik wegen Racial Profiling und Bruch mit EU-Recht

Doch die Rechtmäßigkeit der Schleierfahndung wird von juristischer Seite immer wieder in Zweifel gezogen. Zum einen, weil die Kontrollen in Konflikt mit dem EU-Recht stünden, zum anderen weil vermutet wird, dass bei den Kontrollen sogenanntes Racial Profiling betrieben werde und die Schleierfahndung damit verfassungswidrig sei.

"Die Frage ist, was wird dort gemacht? Ist es Schleierfahndung oder sind es Grenzkontrollen, die niemand so nennt und die eigentlich so nicht stattfinden dürften?", gibt Rechtsanwältin Kati Lang aus Dresden zu bedenken. So oder so – Kontrollen dürften nie rassistisch sein, erklärt die Expertin für Racial Profiling und rassistische Gewalt. Gesetzlich geregelt ist das durch das Diskriminierungsverbot in Artikel drei des Grundgesetzes.

Racial Profiling

Der Bundeszentrale für politische Bildung zufolge spricht man von Racial Profiling, wenn polizeiliche Maßnahmen wie Identitätskontrollen auf Basis von äußerlichen Merkmalen wie Hautfarbe und erkennbare Religionszugehörigkeit durchgeführt werden.

Schleierfahndung darf keine Grenzkontrolle sein

Grenzkontrollen hinter der Grenze, das darf es nach EU-Recht nicht geben. Denn wegen des Schengen-Abkommens dürfen die Grenzen zwischen EU-Ländern an jeder Stelle ohne Kontrollen überschritten werden. Die einzelnen Länder haben zwar das Recht innerhalb ihres Gebiets zu kontrollieren, aber nur, wenn diese Kontrollen, nicht die gleiche Wirkung haben wie Grenzübertrittskontrollen. Deswegen dürfen sie "keine Grenzkontrollen zum Ziel haben", müssen vor allem auf die "Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität" abzielen und "stichprobenartig" durchgeführt werden – so regelt es der Schengen-Grenz-Kodex (SGK).

Doch im Bundespolizeigesetz, Rechtsgrundlage für die Schleierfahndung, steht, dass die Kontrollen das Ziel hätten, die unerlaubte Einreise in das Bundesgebiet zu verhindern. Nach Kati Langs Einschätzung ist schon das europarechtlich bedenklich.

Illegale Einreise in Sachsen

Auf Anfrage teilte die Bundespolizei mit, dass von Januar bis September 2022 in Sachsen nahezu 12.100 unerlaubte Einreisen registriert worden seien. 7.400 Einreisen davon habe man im sächsischen Grenzgebiet zur Tschechischen Republik festgestellt. Allein im September 2022 habe es in Sachsen mehr unerlaubte Einreisen gegeben als im gesamten Vorjahr.

Dienstvorschriften der Polizei zu vage

Auch wie die Kontrollen der Schleierfahndung durchgeführt werden, muss nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gesetzlich "detailliert" geregelt sein, damit sich die Kontrollen selbst auch auf ihre Notwendigkeit und Konformität mit EU-Recht prüfen lassen. Ein weiterer Konflikt mit europäischer Rechtsprechung. Denn im Bundespolizeigesetz werden lediglich "grenzpolizeiliche Erfahrung" und "Lageerkenntnisse" als Grundlage für das Vorgehen der Beamten bei den Kontrollen angegeben – Begriffe, die eher schwammig als detailliert scheinen.

Das sieht auch Rechtsanwalt Sven Adam so: "Grenzpolizeiliche Erfahrung und Lageerkenntnisse, das sind unbestimmte Rechtsbegriffe. Was die wirklich bedeuten sollen, wird offen gelassen und muss dann von Gerichten ausgelegt werden."

Adam vertritt als Anwalt regelmäßig Menschen, die sich bei Kontrollen von der Polizei diskriminiert fühlen und deswegen klagen. Er erklärt, dass auch die Dienstvorschriften (BRAS 120), die regeln sollen wie die Bundespolizei bei der Schleierfahndung vorgeht, zu vage seien: "Da wird nicht gesagt, ihr kontrolliert jetzt nur jeden Dritten in einem Zugabteil oder nur anhand von den und den Merkmalen. Dieses Papier gibt Bundespolizisten und -polizistinnen keine klaren Vorgaben dazu, wie sie vorgehen sollen."

Bundespolizei streitet Racial Profiling ab

"MDR Exakt" hat die Bundespolizei bei der Kontrolle im Zug von Prag nach Dresden begleitet. Der Fokus bei der Kontrolle läge auf jungen Männern, im Alter zwischen 18 und 30 Jahren, meistens allein reisend, wenig Gepäck, nicht witterungsgerecht angezogen, erklärt der Sprecher der Bundespolizei Pirna, Holger Uhlitzsch. Der Chef der Bundespolizei in Dresden, Rico Reuschel, sagt, die Situation sei mit 2015 und 2016 nicht vergleichbar. "Wir haben eine hohe Anzahl an unerlaubt Eingereisten. Wir registrieren aber alle Personen hier, die wir feststellen. Das ist der große Unterschied zu 2015/2016: "Wir haben ein geordnetes Verfahren."

Auf eine Anfrage erklärte die Bundespolizei Pirna, dass bei der Entscheidung, wer kontrolliert werde, äußerliche Merkmale keine Rolle spielten. Doch Rechtsanwältin Kati Lang zweifelt an, dass man eine Kontrolle mit dem Ziel unerlaubte Einreise aufzudecken durchführen kann, ohne dabei diskriminierend zu wirken.

Auch Sven Adam sagt: "Man kann natürlich das Argument bringen, dass bei der Suche nach illegal Einreisenden Nicht-Weiße zu kontrollieren wahrscheinlicher einen Treffer bringt – aber damit würde man den Gleichheitsgrundsatz über Bord werfen." Seiner Einschätzung nach ist die Schleierfahndung insgesamt ineffektiv, weil sie eine zu geringe Trefferquote habe. So wurde 2018 nur bei 2,3 Prozent der Kontrollen ein Gesetzesverstoß oder eine Straftat festgestellt. Schaut man nur auf Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, lag die Trefferquote sogar unter zwei Prozent. Das ergab eine Anfrage aus der Partei die Linke an die Bundespolizei.

Gerichtsurteile: Kontrollen wegen Racial Profiling rechtswidrig

Es gibt immer wieder Gerichtsurteile, die Kontrollen der Polizei wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot für rechtswidrig erklären. So auch ein Urteil Anfang dieses Jahres vom Verwaltungsgericht in Dresden. Bundespolizisten hatten am Chemnitzer Hauptbahnhof einen schwarzen Jugendlichen kontrolliert, der dort umsteigen wollte.

Kati Lang hat den jungen Mann vertreten: "Weil er seinen Ausweis nicht direkt vorzeigen wollte, haben sie ihn gewaltsam von der Bank, auf der er saß, hochgezerrt, ihm Handschellen angelegt und ihn auf die Wache gebracht, wo er sich noch komplett entkleiden musste, bevor man ihn irgendwann gehen ließ." Nach Einschätzung des Gerichts sei die Hautfarbe des Klägers für den Entschluss, ihn einer Befragung und Kontrolle zu unterziehen, zumindest mitursächlich und der Umgang der Beamten mit dem Jugendlichen "in besonderer Weise herabwürdigend und auch unnötig gewesen". Es hat die Kontrolle daher in Gänze für rechtswidrig erklärt.

Doch es ist nicht nur die Polizei, die für ihr Vorgehen gerügt wird. Erst in der letzten Woche urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Prozess wegen Racial Profiling gegen die deutsche Bundesregierung. Der Berliner Biblap Basu hatte geklagt, nachdem er und seine Tochter 2012 als einzige in einem Zugabteil an der tschechischen Grenze zu Sachsen von Bundespolizisten kontrolliert wurden. Seine Klage wurde vom Verwaltungsgericht in Dresden abgewiesen, das sich bei dieser Entscheidung nur auf eine interne Untersuchung der Bundespolizei bezog.

Der EGMR entschied, dass diese Untersuchung der Polizei nicht unabhängig gewesen sei und die staatlichen Behörden daher insgesamt ihrer Pflicht zu untersuchen, ob bei der Identitätskontrolle eine diskriminierende Haltung eine Rolle gespielt habe, nicht nachgekommen seien.

Bundesinnenministerium weißt Rechtsverstoß zurück

Nun wird die Schleierfahndung an der tschechischen Grenze intensiviert, auch in Sachsen. Wie viele Beamte dort im Einsatz sind, möchte die Bundespolizei aus "ermittlungstaktischen Gründen" nicht sagen. Sie teilte aber mit, dass derzeit Beamte der Bundesbereitschaftspolizei und der Mobilen Überwachungs- und Kontrolleinheit die regulären Einsatzkräfte unterstützten.

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Kann man eine verstärkte Schleierfahndung überhaupt noch als stichprobenartig beschreiben? Und macht die Zielsetzung mit den Kontrollen illegale Einreise zu verhindern, die Schleierfahndung echten Grenzkontrollen zu ähnlich? Das Bundesinnenministerium erklärt auf Anfrage: "Die konkrete Ausgestaltung, Umfang und Intensität dieser Kontrollen richten sich insbesondere nach den jeweiligen Lageerkenntnissen und den regionalen Gegebenheiten vor Ort." Damit beruft es sich auf das Bundespolizeigesetz, das von Juristen und Juristinnen als europarechtlich bedenklich gesehen wird. Doch das Ministerium schreibt, man halte sich an den Schengener Grenz-Kodex und weist den Vorwurf des EU-Rechts-Verstoßes damit ab.

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Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 29. Oktober 2022 | 06:00 Uhr