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Arbeitsverträge sollen künftig weniger kompliziert sein. Bildrechte: IMAGO / Shotshop

EU-RichtlinieTausende Arbeitsverträge müssen geändert werden

05. Juli 2022, 10:14 Uhr

Vor drei Jahren hat die EU eine Arbeitsbedingungsrichtlinie erlassen, die Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Arbeitsvertrag detailliert und verständlich zu formulieren. Für die Umsetzung haben die Mitgliedsstaaten noch bis zum 31. Juli Zeit. Die Bundesregierung hat inzwischen einen Gesetzesentwurf vorgelegt, beschlossen ist er noch nicht. Tausende Arbeitsverträge müssen demnach von Arbeitgebern geändert werden. Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände kritisieren den hohen bürokratischen Aufwand.

Wer einen neuen Job anfängt, dem gibt ein Vertrag einen guten Überblick über die Arbeitsbedingungen: Wie lange bin ich in Probezeit? Welche Ansprüche habe ich im Fall einer Kündigung?

Eine EU-Richtlinie sorge dafür, dass diese Fragen jetzt noch detaillierter beantwortet werden müssen, erklärt die Anwältin für Arbeitsrecht in Dresden, Simone Sperling. Dazu gehöre, "dass man die Probezeit noch mit darlegen muss. Die vereinbarten Pausen, also insbesondere auch bei Schichtarbeitern den Schichtrhythmus. Dann gibt es noch Arbeitsverhältnisse, die auf Abruf sind, meistens bei den 450-Euro-Kräften", sagt Sperling. Und das alles müssten die Arbeitgeberinnen und -geber jetzt neu vornehmen.

Das heißt konkret: Es reicht nicht mehr, im Vertrag als Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche anzugeben – sondern es müssen die genauen Schichtzeiten genannt werden. Dazu kommt, wie viel Geld man für Überstunden bekommt und wann Überstunden überhaupt angeordnet werden dürfen.

Bußgeld bis zu 2.000 Euro

Das gelte insbesondere für Arbeitsverhältnisse, die zum 1. August in Kraft treten oder mit der Verordnung abgeschlossen würden, sagt Sperling. "Für bestehende Arbeitsverhältnisse ist es so, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber auffordern kann, diese Daten, die er jetzt vorlegen muss, dem Arbeitnehmer innerhalb von sieben Tagen dann ab Aufforderung mitzuteilen."

Kommt er dieser Forderung nicht nach, droht dem Arbeitgeber pro Fall ein Bußgeld bis zu 2.000 Euro. Das stößt bei Arbeitgeberverbänden auf wenig Begeisterung.

Ute Zacharias ist Sprecherin der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in Thüringen und kritisiert den hohen bürokratischen Aufwand: "Das heißt im Klartext, dass es nicht, wie es im Referentenentwurf steht, drei Minuten dauert, einen Arbeitsvertrag anzupassen. So ist es nicht. Das dauert nach Berechnungen von Personalabteilungen pro Vertrag 30 Minuten. Aber unabhängig von diesen Zeiten heißt es einfach, dass jeder Vertrag einzeln angefasst und modifiziert werden muss." Und das koste Zeit.

Deutscher Gewerkschaftsbund: Arbeitgeber sollen Verpflichtungen nachkommen

Jana Wömpner hält den bürokratischen Aufwand für überschaubar. Sie arbeitet beim Deutschen Gewerkschaftsbund und ist überzeugt, dass der Gesetzesentwurf so durchgehen wird – neue Richtlinien für Arbeitsverträge begrüßt sie.

Bußgelder als Strafe reichen ihr aber nicht, denn das erfordere immer ein Tätigwerden der Behörden. "Die Arbeitnehmerin selbst könnte ihre Rechte aus dem Gesetz einklagen, das dauert aber und setzt die Arbeitnehmerin auch in Zugzwang. Der DGB würde deshalb Instrumente begrüßen, die präventiv dahingehend wirken, dass Arbeitgeber von vornherein ihren Verpflichtungen nachkommen."

Bis dahin bleibt aber nicht mehr viel Zeit – zumal das Gesetz wohl bis Ende Juni noch gar nicht verabschiedet ist. Der Anwalt für Arbeitsrecht, Kilian Friemel, kritisiert deshalb in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "Spiegel": Die Bundesregierung habe sich lange nicht für die EU-Richtlinie interessiert. Jetzt, wo mögliche Strafzahlungen drohen, kämen die kalten Füße.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 13. Juni 2022 | 06:00 Uhr

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