Sonderregelung läuft aus Fachleute wollen an telefonischen Krankschreibungen festhalten

31. März 2023, 09:23 Uhr

Krankschreibungen per Telefon sind ab 1. April nicht mehr möglich. Die Regelung aus der Corona-Pandemie läuft aus. Hausärzte und Verbraucherschützer möchten die Möglichkeit erhalten – zur Entlastung des Gesundheitssystems.

Hausärzte und Verbraucherschützer fordern eine Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung. Andernfalls sei eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung zu erwarten, sagte die Vizechefin des Deutschen Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Um es klar zu sagen: Ohne die telefonische Krankschreibung geht es nicht mehr", erklärte sie. Das gelte insbesondere in akuten Infektwellen.

Wer der telefonischen Krankschreibung jetzt den Stecker zieht, gefährdet die Versorgung (...).

Nicola Buhlinger-Göpfarth Deutschet Hausärzteverband

Die in der Corona-Pandemie eingeführte Sonderregelung, die unnötige Kontakte reduzieren und Corona-Infektionen vermeiden sollte, läuft am Freitag nach mehrmaligen Verlängerungen aus. Bei leichten Erkältungsbeschwerden war es seit Frühjahr 2020 möglich, sich telefonisch bis zu sieben Tage krankschreiben zu lassen. "Wer der telefonischen Krankschreibung jetzt den Stecker zieht, gefährdet die Versorgung und nimmt in Kauf, dass die Hausarztpraxen immer weiter unter Druck geraten", sagte Buhlinger-Göpfarth. Die telefonische Krankschreibung müsse daher dauerhaft etabliert werden, ohne die bisherige Beschränkung auf leichte Atemwegserkrankungen, verlangte die Medizinerin.

Der Gesundheitsexperte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Thomas Moormann, sagte dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland", Politik und Fachleute seien sich einig gewesen, Lehren aus der Corona-Pandemie zu ziehen und Bewährtes zu bewahren. "Bei der telefonischen Krankschreibung, die sehr erfolgreich praktiziert wurde und die man durchaus als Innovation bezeichnen könnte, zeigt sich das nun leider nicht", beklagte er. Dabei wäre die dauerhafte Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung für Arztpraxen wie für Patientinnen und Patienten eine große Entlastung.

epd (ala)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. März 2023 | 19:30 Uhr

13 Kommentare

Lobedaer am 01.04.2023

Der BGH urteilte einst, dass eine Ferndiagnose, die ein Arzt nur auf Schilderungen Dritter stellt, ohne den Patienten persönlich und untersucht zu haben, regelmäßig als grobe Fahrlässigkeit zu werten ist. Von daher war die Entscheidung des GBA schon mutig. Dass die Ärzte das unbefristet wollen, ist klar: in 2 Minuten das Geld, wofür man sonst 10 Minuten bräuchte. Es sind eigennützige Motive. Früher besuchten die Ärzte infektiöse Patienten, sodass in der Praxis kein erhöhtes Infektionsrisiko bestand. Das scheint wohl obsolet. Dass Ärzte ihre Patienten kennen, trifft nur zu einem Teil zu. Andere, wie z.B. Tablettensüchtige, kontaktieren viele Ärzte in kurzer Zeit, sodass keinem der kontaktierten Ärzten der Missbrauch auffällt. Das wird bei den telefonischen Krankschreibungen nicht anders sein.

emlo am 31.03.2023

"Nun ja, schnell einmal ins Telefon gehustet und "blaugemacht"!?" - Schauen Sie sich bitte mal den Kommentar von Lyn an! Meiner Meinung nach ist es genau so, wie dort beschrieben und eher nicht so, wie Sie hier mutmaßen. Wobei es sicherlich auch Ausnahmen geben wird, wie überall im Leben.

D.L. am 31.03.2023

@Wagner, sowohl der eine noch der andere Post zeigt von ihrer Unkenntnis.
Erstens stimmt letzte Aussage mit den 3 Tagen nicht bei jedem Arbeitgeber (und sie wollen nicht behaupten, dass sie wegen 3 Tage AU und Schnupfen vor Arbeitsgericht ziehen wollen?).
Und Zweitens sind wir in unseren Arztpraxen froh über jeden virulenten Patienten, der eben nicht wegen einer simplen AU und Schnupfen und Husten sich in die Praxis setzt und die anderen Patienten ansteckt.
Außerdem ein Widerspruch: AU für 3 Tage auf Vertrauensbasis ohne Schein und "blau" machen per Anruf.
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