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VerfassungsbeschwerdeBundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde zur Einführung von Tempolimit ab

17. Januar 2023, 14:07 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde für die Einführung eines Tempolimits auf deutschen Autobahnen abgewiesen. Die Karlsruher Richter sahen keine ausreichende Begründung seitens der Beschwerdeführer.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zweier Beschwerdeführer wegen des Fehlens eines allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen in Deutschland verworfen. Die Beschwerde sei mangels ausreichender Begründung nicht zur Entscheidung angenommen worden, heißt es in dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. ( Az: 1 BvR 2146/22 )

Tempolimit zur CO2-Senkung gefordert

Die beiden Privatpersonen hatten gegen aus ihrer Sicht unzureichende Klimaschutzmaßnahmen und insbesondere gegen die Nichteinführung eines allgemeinen Tempolimits auf Bundesautobahnen Beschwerde eingereicht. Sie warfen dem deutschen Gesetzgeber vor, einem Tempolimit zur Senkung des CO2-Ausstoßes in Abwägung mit anderen Belangen kein hinreichendes Gewicht beigemessen zu haben.

Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde jedoch als unzulässig ab. Die Karlsruher Richter argumentierten, die Beschwerdeführer hätten ein verfassungswidriges Unterlassen des Gesetzgebers nicht ausreichend dargelegt. Insbesondere hätten sie eine Beeinträchtigung ihrer Freiheitsrechte nicht aufgezeigt. So hätten sie auch nicht belegt, dass ohne Tempolimit die Klimaziele nicht erreicht werden könnten.

Beschränktes Tempolimit-Argument

Die beiden Beschwerdeführer, ein Mann und eine Frau, werfen der Bundesregierung unzureichenden Klimaschutz vor. Indem der Gesetzgeber kein Tempolimit einführen würde, verstoße er gegen ihre Freiheitsrechte und gegen das im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot.

Die Karlsruher Richter verwiesen unter anderem auf das beschränkte Tempolimit-Argument der Beschwerdeführer. Maßgebend für den Klimawandel sei, ob Deutschland insgesamt in allen Bereichen ausreichende Maßnahmen zur Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen unternehme, argumentierten sie.

AFP/KNA (dni)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 17. Januar 2023 | 12:00 Uhr

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