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Ab 2024 sollen sich Väter oder der zweite Elternteil nach der Geburt zwei Wochen von der Arbeit freigestellen lassen können. Bildrechte: IMAGO / Westend61

BundesfamilienministeriumVaterschaftsurlaub erst für 2024 geplant

29. November 2022, 09:57 Uhr

Wenn das Baby da ist, sollen sich nicht nur die Mütter direkt um den Nachwuchs kümmern. Im nächsten Jahr plant Bundesfamilienministerin Lisa Paus den Vaterschaftsurlaub gesetzlich zu verankern. Gelten soll die zweiwöchige berufliche Freistellung für Väter erst 2024. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie ist die Bundesregierung jedoch spät dran. Anfang August endete die Frist für die Umsetzung.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat angekündigt, die geplante Regelung zum sogenannten Vaterschaftsurlaub im nächsten Jahr gesetzlich zu verankern. "Die zweiwöchige Freistellung nach der Geburt kommt, nicht mehr in diesem Jahr, aber in 2024", sagte Paus den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Die wirtschaftliche Lage sei derzeit schwierig, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. "Deshalb möchte ich dieses wichtige Vorhaben im nächsten Jahr aufs Gleis setzen", sagte Paus. Kritik am Vaterschaftsurlaub gab es Anfang des Jahres von Seiten der Arbeitgeber.

Zwei Wochen Zeit nach Geburt

Die zweiwöchige Freistellung nach der Geburt für Väter oder den zweiten Elternteil soll Paus zufolge im Mutterschutzgesetz festgeschrieben werden. Eltern müssten in ihrem Wunsch nach einer partnerschaftlichen Aufteilung der Familienarbeit unterstützt werden. Besonders in der ersten Zeit nach der Geburt sei es wichtig, "dass Eltern Zeit füreinander und das Baby haben", sagte Paus. Das sei auch wichtig, "damit Väter früh eine enge Beziehung zum Kind aufbauen können".

Die Freistellung bezeichnete die Grünen-Politikerin als "weiteren wichtigen Baustein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf". Mit ihrer Unterstützung leisteten Arbeitgeber dazu einen wichtigen Beitrag. Die Ampel-Parteien hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, einen zweiwöchigen, bezahlten Urlaub nach der Geburt gesetzlich zu ermöglichen. Mit dem Gesetzesvorhaben will Deutschland eine EU-Richtlinie umsetzen. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie endete jedoch bereits am 2. August 2022. Neben Deutschland haben 18 weitere Staaten ein Aufforderungsschreiben von der EU-Kommission bekommen, unter anderem Belgien, Dänemark, Polen und Frankreich.

AFP(kar)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL RADIO | 28. November 2022 | 09:00 Uhr

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