Bundestagsentscheidungen Klimaschutz: Städte und Gemeinden müssen Wärmekonzepte erstellen
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17. November 2023, 20:09 Uhr
Der Bundestag hat am Freitag mehrere Beschlüsse verabschiedet. Unter anderem wurde die Grundlage für das Wärmeplanungsgesetz beschlossen. Damit können Kommunen, Städte und Hausbesitzer auf klimafreundliches Heizen umrüsten. Außerdem sollen Hauptverhandlungen vor Gericht künftig aufgezeichnet werden und Extremisten leichter aus Staatsdienst sowie Bundeswehr entlassen werden.
- Der Bundestag hat Wärmeplanungsgesetz für Städte und Gemeinden beschlossen.
- Hauptverhandlungen vor Strafgerichten sollen künftig per Audioaufnahme aufgezeichnet werden.
- Extremisten und Verfassungsfeinde sollen leichter aus Staatsdienst und Bundeswehr entlassen werden können.
- Der Haushaltsausschusses beschloss eine Reihe von Änderungen am Etatplan für 2024.
Der Bundestag hat am Freitag die Grundlage für das Wärmeplanungsgesetz verabschiedet und damit einen weiteren Schritt zur Umstellung auf klimafreundliches Heizen beschlossen. Demnach muss jede Kommune einen Plan für klimafreundliches Heizen aufstellen, wer an ihre Fernwärmenetze angeschlossen werden kann.
Wärmeplanungsgesetz für Städte und Gemeinden beschlossen
Bei Großstädten ab 100.000 Einwohnern muss die Planung bis Mitte 2026, bei kleineren Städten und Gemeinden bis Mitte 2028 vorliegen. Für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern gelten lockerere Vorgaben. Für den Städte- und Gemeindebund sind diese Fristen knapp bemessen. Er fordert mehr Geld vom Bund für die Planung. Vorgesehen dafür sind rund 500 Millionen Euro.
Die Wärmeplanung ist für Hausbesitzer wichtig, damit sie wissen, ob sie ihr Haus an ein Fernwärmenetz anschließen können oder selbst für eine klimafreundliche Heizung sorgen müssen. In Deutschland werden bislang 14 Prozent der Haushalte mit Fernwärme beheizt. Sie gilt als klimafreundlich, weil Abwärme aus Kraftwerken genutzt wird, die bei der Stromerzeugung anfällt.
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzes ist eine Dekarbonisierung der Fernwärmenetze. Betreiber von bestehenden Wärmenetzen müssen sie bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme speisen, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde. Ab 2045 müssen alle Wärmenetze vollständig klimaneutral betrieben werden.
Die Wärmeplanung ist eng verzahnt mit dem viel diskutierten Heizungsgesetz. Es legt fest, dass neue Heizungen grundsätzlich zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Hauptverhandlungen vor Gericht sollen künftig aufgezeichnet werden
Mit den Stimmen der drei Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP sowie der Linken wurde im Bundestag außerdem beschlossen, dass Hauptverhandlungen vor Strafgerichten künftig per Audioaufnahme aufgezeichnet werden sollen. Aus diesen sollen im Nachgang Transkripte erstellt werden. Mehrere Abgeordnete betonten, dass mit der Reform Beteiligte an Gerichtsverfahren entlastet würden. Sie könnten sich stärker auf das Geschehen konzentrieren als auf die Anfertigung umfangreicher Notizen, hieß es.
Ausnahmen von Aufzeichnungen sollen möglich bleiben - etwa bei Sexualstraftaten oder wenn Kinder vor Gericht auftreten. Die CDU/CSU stimmte gegen die Reform, die AfD enthielt sich. Die Neuerungen sollen bundesweit bis 2030 eingeführt werden. Justizvertreter kritisieren Pläne zur digitalen Dokumentation von Strafprozessen.
Verfassungsfeinde leichter aus Staatsdienst und Bundeswehr entlassen
Die Entfernung von Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst sowie extremistischer Soldaten soll leichter werden. Demnach sollen Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamte künftig einfacher und schneller werden. Für die Neuerungen stimmten die Ampel-Fraktionen, dagegen votierten CDU/CSU und AfD. Union und AfD votierten gegen beide Gesetze, die Linke enthielt sich.
Bundeshaushalt 2024 auf den Weg gebracht
In einer finalen Sitzung des Haushaltsausschusses wurden eine Reihe von Änderungen am Etatplan für 2024 vorgenommen. Allerdings wurde wegen Unsicherheiten aufgrund des Verfassungsgerichts-Urteils zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) die Ausschussberatung in der Nacht zum Freitag noch nicht vollständig abgeschlossen. Das solle am kommenden Donnerstag nach einer Expertenanhörung nachgeholt werden.
Die Neuverschuldung dürfte um gut fünf Milliarden Euro höher ausfallen als zunächst geplant. Vor der Verabschiedung des Bundeshaushalts für 2024 am 1. Dezember können größere Projekte in Mitteldeutschland aufatmen.
MDR, AFP, dpa (lmb)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 17. November 2023 | 18:00 Uhr