Eine Luft Wärmepumpe vor einem Mehrfamilienhaus.
Wärmepumpen sind eine Alternative für Heizen in der Wärmewende. Bildrechte: IMAGO / Robert Poorten

Fragen und Antworten Wärmepumpe, Fernwärme & Co.: Das bedeuten die Heizungs-Pläne der Ampel

04. April 2023, 10:03 Uhr

Die Ampel-Koalition hat sich geeinigt: Ab 2024 soll "möglichst" jede neue Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Öl- und Gas-Heizung werden laut dem Entwurf, der aber noch in den Bundestag eingbracht werden muss, nicht generell verboten. Welche Ausnahmen gibt es und wann lohnt sich ein Umbau? Antworten auf die wichtigsten Fragen zur geplanten Wärmewende.

Worauf hat sich die Regierung geeinigt?

Ab dem kommenden Jahr müssen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien betrieben werden. Heizungen mit fossilen Energieträgern können in Betrieb bleiben, wenn sie zukünftig klimafreundliche Gase wie Wasserstoff oder Biogas nutzen, erklärte Finanzminister Christian Lindner. Im April soll das Kabinett das entsprechende Gesetz beschließen, sodass der Bundestag noch vor der Sommerpause darüber abstimmen kann.

Wie viel wird das kosten?

Für den Einbau klimafreundlicherer Heizungen müssen Bürgerinnen und Bürger nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums insgesamt bis 2028 jährlich mehr als neun Milliarden Euro in die Hand nehmen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Gesetzentwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz hervor. Dem stünden über eine Betriebszeit der Heizung von 18 Jahren zugleich Einsparungen in Höhe von rund 11 Milliarden Euro gegenüber, rechnet das Ministerium. Die Einsparungen kommen unter anderem zustande, weil Öl und Erdgas in den kommenden Jahren deutlich teurer werden. 

Was bedeutet das für alle, die noch mit Öl und Gas heizen?

Das Gesetz sieht nicht vor, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Heizungen sofort austauschen müssen. Finanzminister Lindner stellte klar: "Es wird keine Austauschpflicht für bestehende Heizungen geben." Wer ab 2024 allerdings seine Gas- oder Ölheizungen austauschen lassen möchte, muss dann auf eine klimafreundliche Alternative setzen.

Welche Ausnahmen gibt es?

Gehen alte Heizungen nach 2024 irreparabel kaputt, kann kurzfristig wieder ein Öl- oder Gaskessel eingebaut werden, um beispielsweise bei einem Ausfall im Winter nicht wochenlang frieren zu müssen. Dieser muss dann aber binnen drei Jahren um moderne Technik ergänzt werden, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Für Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind, gilt diese Vorgabe beim Einbau neuer Heizungen nicht. Eine Härtefallausnahme soll außerdem die Wirtschaftlichkeit sein, wenn Gebäudewert und Investitionssummen in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen.

Warum ist dieses Gesetz notwendig?

Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden. Bis dahin sollen alle Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden. Da die Laufzeit der Heizungen 20 bis 30 Jahre betragen kann, müssen jetzt entsprechende Gesetze auf den Weg gebracht werden.

Womit soll in Zukunft geheizt werden?

Künftig setzt die Bundesregierung verstärkt auf elektrische Wärmepumpen. Wärmepumpen leiten Wärme aus der Außenluft, der Erde oder dem Grundwasser ins Haus hinein. Wenn Wärmepumpen durch Ökostrom betrieben werden, stoßen sie kein CO2 aus.  

Welche Möglichkeiten außer Wärmepumpen gibt es?

Muss eine Heizungsanlage ausgetauscht werden, ist den Eigentümern freigestellt, wie sie künftig heizen - vorausgesetzt sie halten das 65-Prozent-Ziel ein. In Ballungsräumen hält das Wirtschaftsministerium einen Fernwärmeanschluss für eine gute Option. Dann gilt die Anforderung grundsätzlich als erfüllt.

Außerdem sind elektrische Wärmepumpen oder auch Solarthermiesysteme möglich, bei denen Wasser in Kollektoren von der Sonne erwärmt wird. Stromdirektheizungen kommen für sehr gut gedämmte Gebäude infrage. Die Wärmeleistung von Holzkaminen oder Pelletheizungen wird auf das 65-Prozent-Ziel angerechnet.

Gas- und Ölheizungen können noch eingebaut werden, wenn sie etwa in Verbindung mit einer Wärmepumpe nur an besonders kalten Tagen die Spitzenlast ausgleichen. Das Wirtschaftsministerium empfiehlt diese Hybridlösung für noch nicht gedämmte Mehrfamilienhäuser. Nach der Sanierung wäre die fossile Heizung nicht mehr nötig.

Möglich ist der Einbau von Gasheizungen, die mit Wasserstoff betrieben werden. Allerdings muss dafür ein verbindlicher Plan für das nötige Wasserstoffnetz vorliegen. Bis spätestens ab 2036 müssen diese Heizungen mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden. Sogenannter blauer Wasserstoff, der mit Erdgas und CO2-Abspaltung und -Einlagerung hergestellt wird, ist erlaubt.

Was ist mit alten, schlecht gedämmten Häusern?

Ältere Häuser, die seit vielen Jahren nicht saniert wurden, haben oft eine höhere Heizlast. Und durch eine schlechtere Dämmung verbraucht die Wärmepumpe mehr Strom. In einem Feldversuch hat das Fraunhofer Institut allerdings festgestellt, dass Wärmepumpen auch in älteren Häusern durchaus zuverlässig funktionieren und eine klimafreundliche Alternative sein können. Zudem erlaubt der Entwurf der Regierung auch den Einbau von Hybridheizungen, sodass an besonders kalten Tagen mit Öl oder Gas geheizt werden kann.

Können alte Häuser auf Wärmepumpen umgerüstet werden?

Auch alte Häuser, die bisher beispielsweise mit Öl oder Gas beheizt werden, können auf Wärmepumpen umgerüstet werden. Die Kessel von Öl- oder Gas-Brennwertheizungen können auch mit einer niedrigen Vorlauftemperatur arbeiten. Denn bei Wärmepumpen hat das Heizwasser nur 35 bis 55 Grad. Auch die Größe der Heizkörper spielt eine Rolle. Wenn bisher kleine Heizkörper verbaut sind, könne sich in manchen Fällen ein Austausch gegen größere lohnen, sagt Katja Weinhold, Sprecherin des Bundesverband Wärmepumpe. Es ist also grundsätzlich durchaus möglich, in älteren Mehrfamilienhäusern mit Wärmepumpe zu heizen. Allerdings sei es immer eine Frage des Geldbeutels, so Weinhold. Und gerade bei schlecht isolierten, älteren Gebäuden müsse man genau überlegen, ob es sich lohnt.

Was wird das die Bürger kosten?

Langfristig sind Wärmepumpen im Betrieb günstiger als Öl- und Gasheizungen, da sie effizienter sind. In der Anschaffung sind sie aktuell aber noch deutlich teurer. Der Kauf und Einbau einer Öl- oder Gasheizung kostet bis zu 10.000 Euro, Wärmepumpen können je nach Modell schnell das Doppelte kosten. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kündigte jedoch an: "Die Bürger sollen nicht draufzahlen." Im Beschluss der Ampel-Koalition heißt es, "unbillige Härten" sollen vermieden werden.

Der Austausch der Heizungen soll mit Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds gefördert werden. Ein wichtiger Punkt der Regierung: Das Einkommen soll berücksichtigt werden. Wer weniger verdient, wird stärker unterstützt. Konkrete Zahlen gibt es dazu bisher noch nicht. Bereits jetzt fördert der Bund Wärmepumpen mit 40 Prozent der Investitionskosten. Das Einkommen spielt bisher allerdings noch keine Rolle.

Was sind andere Vorschläge zur Finanzierung?

Die CDU will den Austausch der Heizungen pauschal unterstützen. In einem Positionspapier fordert CDU-Generalsekretär Mario Czaja eine Heizungstauschprämie, durch die bis zu 50 Prozent der Kosten gefördert werden. Aus Bayern kam sogar der Vorschlag, 80 Prozent der Kosten zu übernehmen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hat einen Klimabonus vorgeschlagen und forderte eine "Abwrackprämie für Energiefresser".

Was kostet das den Staat?

In Deutschland sind rund 10,9 Millionen Öl- oder Gasheizungen in Betrieb. Wenn der Staat den Umtausch jeder Heizung mit einem Betrag von mehreren Tausend Euro bezuschussen würde, würden Kosten in Milliardenhöhe entstehen. Wie viel Geld die Bundesregierung letztendlich wirklich dafür einplant, ist noch unklar.

Wessen Idee war das Gesetz?

Die Idee ist nicht aus dem Nichts gekommen – dass neue Heizanlangen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll, steht sogar im Koalitionsvertrag. Dort heißt es, dass das Gesetz ab 2025 gelten soll. Das wird nun auf Wunsch der Grünen ein Jahr vorgezogen.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 30. März 2023 | 15:30 Uhr

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