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Koalitionsvertrag 2018: "Gesagt, getan?" – Die Bilanz der Großen Koalition. Bildrechte: MDR/dpa

Koalitionsvertrag im Check | Teil 10Altenpflege: Noch Luft nach oben

18. September 2021, 05:00 Uhr

Bessere Pflege durch mehr Geld und mehr Personal: Die Ziele, die sich die 2017 gewählte Regierung gesteckt hat, waren hoch. Vom Personalstärkungsgesetz bis hin zur Pflegereform 2021 hat die Bundesregierung einiges auf den Weg gebracht. Bewirkt haben diese Gesetze bisher aber nur wenig. Die Zahl der Pflegekräfte konnte nicht wie geplant erhöht werden und noch immer gibt es ein Ost-West-Gefälle bei den Löhnen in der Pflege.

von Christin Simon und Esther Stephan, MDR Exakt

Die Pflege ist ein Berufsfeld, das für viele Menschen unattraktiv geworden ist. Schlechte Bezahlung, Schichtdienste, schwere körperliche Arbeit. Aber die Menschen in der Bundesrepublik werden immer älter und damit steigt auch der Bedarf in der Pflege.

In den vergangenen vier Jahren wurde deshalb die Pflege ganz besonders in den Blick genommen. Auch durch die Große Koalition der zu Ende gehenden Legislaturperiode:

Wir werden sicherstellen, dass alle auch zukünftig eine gute, flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung von Beginn bis zum Ende ihres Lebens erhalten, unabhängig von ihrem Einkommen und Wohnort.

Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD

Mehr Personal in die Pflege

Bereits 2018 wurde deshalb das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) beschlossen. Es sollte die Pflege als Berufsfeld attraktiver machen und Pflegekräfte insgesamt entlasten. Es sollten bundesweit in der stationären Pflege knapp 13.000 Stellen mehr geschaffen und Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen finanziell unterstützt werden, damit diese ihre Pflegekräfte in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser unterstützen können. Außerdem wurden Personaluntergrenzen beschlossen. Verbände, wie zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN), kritisierten allerdings, dass allein diese Untergrenzen nicht zwangsläufig Qualitätsverbesserungen für die Gepflegten bedeuteten. Und die Gewerkschaft Verdi errechnete sogar einen Bedarf von 110.000 zusätzlichen Pflegekräften.

Aber selbst das Ziel der Regierung konnte bisher nicht umgesetzt werden. Von den 13.000 zusätzlichen Fachkräften in der Altenpflege, deren Finanzierung durch das PpSG gesichert wäre, wurde noch nicht einmal die Hälfte gefunden und eingestellt. Von avisierten 20.000 zusätzlichen Stellen für Hilfskräfte wurden gerade einmal 1.500 in Vollzeit besetzt.

Es hakt bei der Finanzierung

Das Problem sind die Voraussetzungen für eine genehmigte Finanzierung. Denn noch immer gilt für alle Heime eine Fachkraftquote von 50 Prozent. Das heißt, dass jede zweite Pflegekraft eine Fachkraft sein muss. Diese bürokratische Hürde ist erst einmal bestehen geblieben, zur Verfügung stehende Gelder für die Entlastung von Pflegekräften konnten so nicht vollständig ausgeschöpft werden.

Aber: Mehr Personal für die Altenpflege, das Versprechen wurde zumindest eingehalten. Wenn auch nicht in dem Maß, wie es gewollt war.

Entlastung könnte für die Pflegekräfte vor allem dadurch entstehen, dass mehr Menschen den Beruf ergreifen. Deshalb hatte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag sowohl eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte beschlossen als auch den Willen formuliert, mehr ausländische Pflegekräfte zu rekrutieren.

Pflegeeinrichtungen müssen bald nach Tarif zahlen

Was ist daraus geworden? Ab September 2022 sollen neu zugelassene Pflegeeinrichtungen deshalb ihre Pflegekräfte nur noch nach Tarif bezahlen. Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, sollen von den Pflegekassen getragen werden. Den Pflegebedürftigen entstehen damit keine Mehrkosten. Laut Arbeitsminister Heil sollen davon knapp 500.000 Pflegekräfte profitieren, die bisher nicht nach Tarif bezahlt werden.

Wie viel mehr Geld Pflegekräfte ab nächstem Jahr verdienen, lässt sich nicht sicher prognostizieren. Schaut man sich die Lohnentwicklung von Pflegekräften der letzten Jahre an, erkennt man, dass sich auch ohne Reform schon einiges getan hat. So sind die Löhne einer Pflegefachkraft in den letzten 5 Jahren um 26 Prozent gestiegen.

Und auch für die Zukunft ist Gesundheitsminister Spahn optimistisch: Er erwartet vor allem eine Verbesserung für Pflegekräfte in Ostdeutschland.

Allgemein

Die "Vereinbarkeit von Familie und Beruf", eine "Baby-Begrüßungsgeld" oder das Wechselmodell für geschiedene Eltern? Lesen Sie hier, mit welchen Ideen CDU/CSU, SPD, AfD, FDP, Linke und die Grünen punkten wollen.

CDU/CSU

Familienleistungen sollen automatisiert und digital aus einer Hand kommen, Sozialbeiträge für Geringverdiener nicht steigen, die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden und perspektivisch auch der Steuerfreibetrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro steigen. Ebenso "perspektivisch" könnten Familien mit dem vollen Grundfreibetrag für Kinder und dem Einstieg in ein "Kindersplitting" gefördert werden. Das Ehegattensplitting soll aber bleiben. Das Rentenalter soll nicht weiter als bis 67 Jahre steigen, das Rentensystem jedoch nachhaltiger werden. Vorgestellt wird etwa die Idee einer "Generationenrente", in die der Staat monatlich einen Betrag pro Kind einzahlen könnte. Auch will die Union eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen, die nicht anders abgesichert sind. Die betriebliche Altersvorsorge soll so gestärkt werden, dass mehr Menschen sie nutzen. Der von der CSU geforderte Ausbau der Mütterrente steht nicht im Programm, weil die CDU das für unfinanzierbar hält. Soziale Sicherheit soll Armut verhindern und ein Leben in Würde ermöglichen. Das "Prinzip des Forderns und Förderns" will die Union erhalten. Mit ihr werde es kein bedingungsloses Grundeinkommen geben. Sie setzt auf eine Offensive zur Aus- und Weiterbildung. Für Menschen mit Behinderungen will die Union eine barrierefreie Umwelt. Ziel sei zudem ein "inklusiver erster Arbeitsmarkt" und stärkeres betriebliches Eingliederungsmanagement.

SPD

Die SPD will den Sozialstaat stärken. Sie plant Verbesserungen beim Elterngeld, eine dauerhafte Verdoppelung der Kinderkrankentage auf 20 Tage pro Elternteil sowie eine neue Familienpflegezeit mit bis zu 15 Monaten Lohnersatz bei Pflege eines Angehörigen. Eine Kindergrundsicherung soll die bisherigen Leistungen wie Kindergeld und Kinderfreibetrag ersetzen. Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen sollen steuerlich bessergestellt werden. Arbeitslosengeld soll für langjährige Einzahler länger als heute gezahlt werden. Ein Bürgergeld soll die Hartz-IV-Grundsicherung ersetzen, die Höhe ist offen. In den ersten zwei Jahren des Bezugs sollen Vermögen und der Wohnungsgröße nicht überprüft werden. Selbstständige, Beamte und Abgeordnete sollen in die gesetzliche Rente einbezogen und das Rentenniveau soll bei mindestens 48 Prozent stabilisiert werden. Den Staatsdienern wird zugesichert, "das Gesamtniveau ihrer Alterssicherung" zu erhalten. Daneben soll die betriebliche Altersversorgung ausgeweitet werden. Das Konzept Riester-Rente wird aufgegeben, stattdessen mehr auf klassische private Angebote der Altersvorsorge gesetzt. Die SPD plant ein neues standardisiertes öffentliches Angebot nach dem Vorbild Schwedens. Untere und mittlere Einkommensgruppen sollen Zuschüsse bekommen.

AfD

Die AfD definiert Familie als Vater, Mutter und Kinder. Sie will sich für eine "geburtenfördernde Familienpolitik" einsetzen. Die Partei will ein steuerliches Familiensplitting einführen, die vollständige steuerliche Absetzung von kinderbezogenen Ausgaben und die Absenkung der Mehrwertsteuer für Artikel des Kinderbedarfs auf den reduzierten Satz. Die AfD will zudem einen finanziellen Ausgleich für Eltern für die Rentenbeiträge von 20.000 Euro je Kind schaffen. Die AfD möchte damit auch Trennungen von Eltern vermeiden, da aus ihrer Sicht finanzieller Druck "oft zu instabilen Ehen und Trennungen" führen. Im Fall von Trennungen soll der Vater mehr einbezogen werden, "da die Mehrheit der Trennungskinder bei den Müttern aufwächst". Die Partei spricht sich gegen Schwangerschaftsabbrüche aus und will die Hürden dafür erhöhen. Die AfD fordert, Kinder in Kitas und Schulen noch nicht mit gewissen politischen und gesellschaftlichen Themen in Kontakt kommen zu lassen und nennt als Beispiel die Klimapolitik, Gleichstellungsbestrebungen und eine diverse Sexualaufklärung – Themen, denen die Partei kritisch oder ablehnend gegenübersteht. Die Partei will den Zugang für EU-Ausländer zum deutschen Sozialsystem beschränken. So sollen nur noch jene die Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten, die für einen Job nach Deutschland gekommen sind und diesen bereits "für einen angemessenen Zeitraum" ausgeübt haben. Generell will die AfD Sozialleistungen nur noch auf inländische Konten überweisen.

FDP

Die Höhe der Sozialausgaben soll grundsätzlich bei 50 Prozent des Bundeshaushalts gedeckelt werden. Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie will die FDP Betriebskindergärten steuerlich fördern, einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung garantieren und Betreuungskosten steuerlich abzugsfähig machen. Die FDP fordert nach der Geburt eines Kindes einen "Partnerschutz" analog zum Mutterschutz für zehn Arbeitstage oder halbtägig für 20 Tage. Alleinerziehende können eine andere Person benennen, etwa Familienangehörige. Die FDP plant ein sogenanntes Kinderchancengeld. Es besteht aus einem Grundbetrag, Flexibetrag und nichtmateriellen Angeboten. Beim Elterngeld Plus soll der Rechtsanspruch um drei Partnermonate auf eine Gesamtbezugsdauer von 15 Monaten verlängert werden, auch für Alleinerziehende. Familien und Alleinerziehende will die FDP steuerlich entlasten. Am Splittingverfahren für Ehe- und eingetragene Lebenspartnerschaften hält sie fest. Steuerfinanzierte Sozialleistungen wie das ALG II, die Grundsicherung im Alter, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder das Wohngeld sollen gebündelt werden. Das Einkommen von Jugendlichen aus ALG-II-Familien soll bis zur Höhe eines Minijobs gar nicht angerechnet werden. Die FDP will mit einem Modell "Vier Mal 1.000 Euro" Bildungs-, Sozial- und Wirtschaftspolitik verbinden: bis zu 1.000 Euro beim sogenannten Midlife-BAföG, 1.000 Euro steuerlicher Freibetrag für arbeitgeberfinanzierte Weiterbildungen, 1.000 Euro Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligung, ein Startbonus von 1.000 Euro in der gesetzlichen Aktienrente, der mit jedem neu geborene Kind steigt sowie 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag. Die FDP will eine Doppelbesteuerung von Renten verhindern und die Beweislastumkehr zugunsten der Steuerpflichtigen einführen. In der Grundsicherung soll das Schonvermögen steigen, insbesondere das Altersvorsorge-Vermögen, die selbst genutzte Immobilie und das für die Erwerbstätigkeit benötigte angemessene Kraftfahrzeug.

DIE LINKE

Die Linke lehnt Kürzungen im Sozialbereich ab. Um Familie und Beruf besser zu vereinbaren, will die Linke das Elterngeld auf 12 Monate pro Elternteil (24 Monate für Alleinerziehende) verlängern und auf mindestens 400 Euro erhöhen. Der Anspruch soll bis zum siebten Lebensjahr des Kindes verlängert werden und nicht länger auf Sozialleistungen angerechnet werden. Die Linke fordert einen besonderen Kündigungsschutz für Eltern mit kleinen Kindern. Kinderkrankentage sollen verlängert werden und auch für Beschäftigte in Mini- und Midi-Jobs, Soloselbständige und Freiberufler gelten. Für alle Beschäftigten soll es ein Recht auf vorübergehende Arbeitszeitverkürzung geben. Außerdem braucht es der Linken zufolge einen Rechtsanspruch auf familiengerechte Arbeitszeiten – für alle, die Verantwortung in Erziehung und Pflege übernehmen. Die Linkspartei lehnt das Ehegattensplitting ab und setzt sich für geschlechtergerechte Steuermodelle ein. Die Linke will Kinderrechte im Grundgesetz verankern und Jugendämter mit mehr Personal ausstatten. Das Kindergeld soll auf 328 Euro monatlich erhöht werden. Außerdem will die Partei eine Kindergrundsicherung aufbauen, um Kinder- und Jugendarmut zu bekämpfen. Hartz IV soll nach dem Willen der Linkspartei abgeschafft werden. Die Partei setzt sich stattdessen ein für ein sanktionsfreies Mindesteinkommen von 1.200 Euro. Auch im Alter soll der Partei zufolge durch eine solidarische Mindestrente niemand weniger als 1.200 Euro im Monat zur Verfügung haben. Zudem will die Linke die Doppelbesteuerung der Renten abschaffen. Die Linke lehnt die Rente mit 67 ab. Der Renteneintritt soll spätestens wieder mit 65 Jahren ohne Abschläge möglich sein. Wer 40 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, soll nach Vorstellung der Linken bereits ab 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Die Partei möchte das gesetzliche Rentenniveau außerdem bei 53 Prozent festschreiben. Die Linkspartei will, dass in Zukunft auch Abgeordnete, Freiberufliche, Selbständige, Unternehmer und Beamte nach dem Vorbild Österreichs in die gesetzliche Rente einzahlen. Die Linke setzt sich dafür ein, dass das Ost-Rentenniveau auf Westniveau steigt. Die Umrechnung der Ostgehälter bei der Rente soll erhalten bleiben, solange Lohnunterschiede zwischen Ost und West bestehen. Ausbildungszeiten sollen stärker bei der Rente anerkannt werden. Die Partei will auch Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege stärker berücksichtigen. Die Linkspartei will kommunale Angebote gegen soziale Isolation und Einsamkeit im Alter und gemeinschaftliche Begegnungsorte fördern.

GRÜNE

Kinder und Familie nehmen einen relativ großen Anteil des Wahlprogramms ein. Im Zentrum stehen dabei die Kinderrechte, die die Grünen gern im Grundgesetz sehen würden, und Grundsicherungskonzepte, die die bestehenden Sozialleistungen ablösen sollen. Mit der "Kindergrundsicherung" streben die Grünen eine Zusammenlegung von Kindergeld, Kinderzuschlag, Sozialgeld und von Bedarfen für Bildung und Teilhabe an. Je geringer das Familieneinkommen ist, desto höher soll die Kindergrundsicherung ausfallen. Mit der "KinderZeit Plus" wollen die Grünen die Elternzeit auf 24 Monate ausweiten. Außerdem soll sie bis zum 14. Lebensjahr genommen werden können. Für den zweiten Elternteil will die Partei zusätzlich eine 14-Tage-Freistellung nach der Geburt eines Kindes. Das Kinderkrankengeld soll auf 15 Tage im Jahr pro Kind und Elternteil angehoben werden – bei Alleinerziehenden analog 30 Tage. Alle Schulkinder aus Hartz-IV-Familien (oder bei Kinderzuschlags-Bezug) sollen Laptops oder Tablets gestellt bekommen. Mit dem "Pakt für das Zusammenleben" nach französischem Vorbild sollen zwei Menschen auch ohne Ehe Verantwortung füreinander übernehmen können. Soziale Eltern sollen durch die Weiterentwicklung des sogenannten Kleinen Sorgerechts besser gestellt werden: Auf Antrag beim Jugendamt soll die elterliche Mitverantwortung auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden können. Mit einer Reform des Abstammungsrechts wollen die Grünen dafür sorgen, dass lesbische Mütter automatisch als rechtlicher zweiter Elternteil gelten – auch ohne Adoptionsverfahren. Eine Kostenerstattung für künstliche Befruchtung soll es nach dem Willen der Partei auch für nicht-verheiratete und lesbische Paare sowie alleinstehende Frauen geben. Bisher ist sie verheirateten Paaren vorbehalten. Hartz IV wollen die Grünen abschaffen und durch eine "Grundsicherung" ersetzen. Dabei sollen die Leistungen schrittweise angehoben und individualisiert werden. Die Anrechnung von Erwerbsarbeit soll attraktiver gestaltet werden. Das Rentenniveau soll bei 48 Prozent stabilisiert werden, die Rente mit 67 beibehalten. Die bereits eingeführte Grundrente soll "repariert" und zu einer "Garantierente" weiterentwickelt werden. An die Stelle der Riester-Rente soll ein öffentlich verwalteter Bürgerfonds treten. Alle Arbeitgeber sollen eine betriebliche Altersvorsorge anbieten.

Ost-West-Gefälle bleibt bestehen

Geboten wäre es, denn Pflegekräfte aus Ostdeutschland kritisieren die Reformen, die bisher beschlossen wurden. Bei den Gehältern in der Pflege ist das Ost-West-Gefälle bisher besonders hoch. Am niedrigsten sind die Löhne in Sachsen-Anhalt. Dort verdient eine Vollzeit-Pflegekraft im Schnitt 2.532 Euro. In Thüringen sind es 2.715 Euro. Zum Vergleich: Eine Pflegekraft in Baden-Württemberg verdient knapp 3.326 Euro.

Die Bundesländer in Ostdeutschland holen zumindest auf. Der Lohnunterschied ist seit 2018 geringer geworden. Das liegt aber auch daran, dass die Pflegekräfte in Ostdeutschland höhere Corona-Zuschläge bekommen haben.

Ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag für ganz Deutschland hätte das ändern können. Denn mit der Reform, die ab September 2022 gilt, müssen Pflegeanbieter sich nur an einen Tarifvertrag halten. Wie der aber aussieht, steht nicht drin. Jeder Betreiber könnte einfach seinen eigenen Tarifvertrag ausgestalten. Damit würden die Lohnunterschiede zwischen West- und Ostdeutschland nicht beseitigt.

Dass sich in den vergangenen Jahren einiges in Pflege verbessert hat, dafür spricht allein, dass sich mehr Menschen für Pflegeberufe entscheiden als noch 2017. Doch die bisherigen Anstrengungen werden nicht reichen. Die Löhne sind noch immer gering und es wurden sehr viel weniger neue Stellen besetzt, als in den Pflegereformen vorgesehen war. Eine neue Regierung wird sich noch mehr für die Pflege in Deutschland einsetzen müssen.

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | Exakt | 15. September 2021 | 20:15 Uhr