Das Teaserbild zeigt ein Themenbild und trägt den Titel "Gesagt, getan?" – Die Bilanz der Großen Koalition
In unserer Reihe "Gesagt, getan?" fragen wir nach dem Erfolg der Politik von Union und SPD in den vergangenen knapp vier Jahren. Bildrechte: MDR/dpa

Koalitionsvertrag im Check | Teil 1 Geld fürs Volk: Entlastungen und soziale Wohltaten

04. August 2021, 10:00 Uhr

Als der Koalitionsvertrag 2018 geschmiedet wurde, waren die Kassen gut gefüllt. Die Regierungsparteien verabredeten zahlreiche Entlastungen und zusätzliche Sozialausgaben, die auch umgesetzt wurden: Der Soli wurde für die meisten Steuerzahler abgeschafft, die Grundrente beschlossen, die Beitragsparität bei der gesetzlichen Krankenversicherung wiederhergestellt. Einen Härtefallfonds für die DDR-Renten gibt es aber noch immer nicht.

Mehr Geld für den Bürger haben Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag versprochen – bei Steuern, Rente und sogar bei der Krankenversicherung. Denn die sollte wieder paritätisch finanziert werden – von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen.

Entlastung der Beschäftigten durch Wiederherstellung der Parität in der Krankenversicherung.

Koalitionsvertrag, 2018

Der Solidaritätszuschlag sollte endlich abgeschafft werden – zumindest fast. Familien sollten mehr Kindergeld, einen höheren Kinderfreibetrag oder einen Kinderzuschlag erhalten.

Bei der Rente sollte das Rentenniveau nicht weiter sinken. Vor allem Geringverdiener sollten mit der neuen Grundrente endlich bessergestellt und vor Altersarmut geschützt werden.

Wir honorieren Lebensleistung und bekämpfen Altersarmut.

Koalitionsvertrag, 2018

Der Soli ist (fast) weg!

Was wurde nicht um den "Soli" gestritten! Längst drohte er zu einer Dauersteuer zu werden, ähnlich der Sektsteuer, die 1914 zur Finanzierung des 1. Weltkrieges eingeführt wurde und über 100 Jahre später immer noch existiert. Der "Solidaritätszuschlag", 1991 zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt, sollte nun endlich abgeschafft werden, zumindest teilweise.

Und die Regierungskoalition hielt Wort. Seit Januar 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommenssteuerzahler Geschichte. Nur noch Besserverdienende, Anleger, die ihren Sparerfreibetrag ausgeschöpft haben, sowie GmbHs und andere Körperschaften werden zur Kasse gebeten. Weitere 6,5 Prozent zahlen immerhin weniger. 

Aber: Der Staat kassiert auch nach der "Soli-Abschaffung" in diesem Jahr knapp zehn Milliarden Euro Soli. Das sind zwar rund zehn Milliarden Euro weniger als bisher. Es bleibt aber bei der Hälfte des Soli-Aufkommens.

Bund der Steuerzahler: "Der Solidaritätszuschlag muss für alle weg!"

Dass der Soli von manchen also weiterhin gezahlt werden muss, kritisiert der Bund der Steuerzahler: "Der Solidaritätszuschlag muss für alle weg! Die Politik hatte den Steuerzahlern stets versprochen, dass der Zuschlag nicht dauerhaft erhoben wird."

Ohnehin habe der Bund mit dem Solidaritätszuschlag ein gutes Geschäft gemacht. Denn insgesamt hat er mehr Einnahmen über den Solidaritätszuschlag erhalten, als er für die neuen Bundesländer ausgegeben habe. Unterm Strich stehen von 2005 bis Ende 2019 Ausgaben für den Solidarpakt II in Höhe von knapp 157 Milliarden Euro den Soli-Einnahmen in Höhe von 216 Milliarden Euro gegenüber.

Doppelte Haltelinie: Für mehr Geld bei der Rente

Wer weiß, was sich hinter der "doppelten Haltelinie" verbirgt? Klingt nach Straßenverkehr, ist aber knallhartes Renten-Einmaleins, in dem es um Milliarden Euro geht und das vielen Rentnern durch höhere Renten zu Gute kommt. Es geht um das Rentenniveau, das nicht weiter sinken soll, und die Höhe der Rentenbeiträge, die nicht steigen sollen, um die jüngere Generation nicht weiter zu belasten.

Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: "Vertrauen in die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein hohes Gut in unserem Sozialstaat. Deshalb werden wir die gesetzliche Rente auf heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 absichern und bei Bedarf durch Steuermittel sicherstellen, dass der Beitragssatz nicht über 20 Prozent steigen wird."

Ohne dieses Vorhaben hätten die Renten in den letzten Jahren weniger stark steigen dürfen. Alternativ hätte der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung steigen müssen. Die Regierungskoalition wollte beides verhindern – und schritt schnell zur Tat. Schon am 8. Oktober 2018, ein gutes halbes Jahr nach dem Start der neuen Regierung, lag ein Gesetzentwurf vor – genau wie im Koalitionsvertrag beschrieben.

Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner, Neuerungen bei der Mütterrente

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz) sah neben dieser doppelten Haltelinie auch Verbesserungen bei der Mütterrente und den Erwerbsminderungsrenten vor. Das Gesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Die doppelte Haltelinie wurde wie geplant umgesetzt, ebenso die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten, bei denen Neurentner nun keine Abschläge mehr wegen vorzeitigen Rentenbeginns hinnehmen mussten.

Bei der Mütterrente wurde das im Koalitionsvertrag vorgesehene Ziel jedoch nur zum Teil umgesetzt. Vorgesehen war die Beseitigung einer Ungerechtigkeit im Rentenrecht, wonach Mütter (und auch Väter) für ab 1992 geborene Kinder mehr Rentenpunkte (nämlich drei) erhalten als für Kinder, die vor 1992 geboren wurden (bislang zwei). Hier sollte es eine Angleichung, also drei Rentenpunkte für alle, geben. Aus den geplanten drei Punkten wurden dann nur 2½ – immerhin eine kleine Verbesserung. Aber immer noch eine Gerechtigkeitslücke, die im Monat etwa 17 Euro ausmacht.

Kritik von Arbeitgebern, Lob von Sozialverbänden

Viel Kritik gab es für diese Wohltaten von den Arbeitgebern. Laut der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) sind die Neuerungen "teuer, ungerecht und kurzsichtig". Vor allem die vorgesehene doppelte Haltelinie beim Rentenniveau sei "einseitig an den Interessen der Rentner orientiert", so die BDA. Die Sozialverbände begrüßen hingegen die "doppelte Haltelinie", kritisieren aber die halbherzige Umsetzung bei der Mütterrente und der Erwerbsminderungsrente.

Die neue Grundrente: Wort gehalten, aber schlecht gemacht

Die Grundrente war ein Herzensprojekt der SPD, vor allem des zuständigen Bundesministers Hubertus Heil. Von Respektrente war die Rede und von Anerkennung der Lebensleistung: "Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden", heißt es im Koalitionsvertrag.

Trotz oberster Priorität dauerte es bis zum 2. Juli 2020, ehe der Bundestag das Grundrentengesetz beschloss und am 1. Januar 2021 die neue Grundrente starten konnte, und auch das nur mit einer weiteren Verzögerung: Die Rentenversicherungsträger verfügten noch nicht über die notwendige Rechensoftware. So konnten die ersten Renten erst ab Juli 2021 berechnet werden; und das zunächst nur für Neurentner. Sogenannte Bestandsrentner müssen weiter warten, voraussichtlich bis Ende 2022.

Einkommens- statt Bedürftigkeitsprüfung

In zwei Punkten ging das Gesetz aber sogar über die Festlegungen im Koalitionsvertrag hinaus. Die Grundrente gibt es nun sogar schon ab 33 Versicherungsjahren mit Miniverdienst – und nicht wie zunächst vorgesehen ab 35 Jahren. Und: Statt einer Bedürftigkeitsprüfung wie bei Hartz IV, die auch Vermögen berücksichtigt, gibt es nun lediglich eine Einkommensprüfung.

Das Ganze macht die Grundrente aber auch kompliziert und bürokratisch, denn jetzt sind die Finanzämter mit im Boot: Per Datenabgleich müssen sie der Rentenkasse die Einkommen der Rentner melden. Grundlage sind die Steuerbescheide, und die hinken in der Regel ein bis zwei Jahre hinter der tatsächlichen Einkommenssituation hinterher. Das kann vor allem für Neurentner zum Problem werden, die gestern noch gearbeitet haben und mit Rentenbeginn von Minibezügen leben müssen.

Anke Voss vom Verband der Rentenberater erklärt das Problem so: "Ich bin eigentlich bedürftig, beziehe kein Arbeitsentgelt, sondern nur meine geringe Rente, habe grundsätzlich einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag, bekomme ihn aber nicht ausgezahlt, weil mein Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr aus dem Steuerbescheid berücksichtigt wurde." Das sei absurd und laufe dem Ziel der Grundrente entgegen.

Die Bundesregierung schätzt, dass ca. 1,3 Millionen Menschen von der neuen Grundrente profitieren werden. Dafür müssen von Amts wegen Millionen Renten überprüft werden. Allein bei der Rentenversicherung Mitteldeutschland sind es 1,5 Millionen. Gerade die Einkommensprüfung kritisieren die Sozialverbände, weil dadurch viele Betroffene durchs Raster fallen.

Grundrente löst Altersarmut nicht

Verena Bentele vom Sozialverband VdK sagt dazu: "Statt der angestrebten 3,5 Millionen Berechtigten werden es am Ende wohl nur 1,3 Millionen sein, und der durchschnittliche Zuschlag wird nur etwa 70 Euro brutto betragen." Damit sei das Versprechen einer Rente über Grundsicherungsniveau nicht haltbar. Stattdessen würden die meisten weiterhin auf Grundsicherung angewiesen sein. Die Grundrente müsse verbessert und ausgebaut werden.

Und Peter Michael Zernechel vom SoVD schreibt: "Aus Sicht des SoVD widerspricht die umfassende Einkommensprüfung grundsätzlich dem Ziel, die Lebensleistung der Menschen in der Rentenversicherung anzuerkennen, die jahrzehntelang zu niedrigen Verdiensten gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben." Insbesondere hänge die Bewertung einer Lebensleistung nicht vom Partnereinkommen ab.

Der Hauptvorwurf aber lautet: Die Grundrente ist keine wirkliche Grundrente, wie man sie in anderen Ländern wie in Schweden oder den Niederlanden kennt und die allen Menschen zusteht. Sie ist ein Zuschlag auf eine Minirente. Und lösen dürfte sie das Problem Altersarmut nicht. 

Krankenversicherung: Arbeitgeber wieder zur Hälfte dabei

Seit 1951 war es ein Kennzeichen des bundesdeutschen Sozialversicherungssystems, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge paritätisch – also je zur Hälfte – schulterten. Die eigentliche Idee der paritätischen Beitragsfinanzierung geht sogar auf Bismarck im Jahr 1883 zurück. 2005 brach ausgerechnet Rot-Grün – im Geiste der Agenda 2010 – mit diesem Grundsatz. Arbeitnehmer wurden per Gesetz verpflichtet, einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz zu zahlen. Dieser diente zur Kostenbeteiligung an Zahnersatz­leistungen und Krankengeld.

Diese Ungleichheit wollten Schwarz-Rot wieder abschaffen und schrieben im Koalitionsvertrag: "Wir werden die Parität bei den Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung wiederherstellen. Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der bisherige Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert."

Eine klare Ansage! Und die Bundesregierung hielt Wort!

Schon im September 2018 wurde der Gesetzentwurf für das Versichertenentlastungsgesetz in den Bundestag eingebracht, im Oktober wurde es verabschiedet und damit zur paritätischen Finanzierung zurückgekehrt. Seit Januar 2019 tragen Versicherte und Arbeitgeber die Kosten wieder zu gleichen Teilen. Und wie vorgesehen müssen seitdem die Versicherten auch die zu zahlenden Zusatzbeiträge nicht mehr allein finanzieren. Mit der Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungen wurden die Arbeitgeber auch wieder an künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen beteiligt.

Das neue Gesetz gilt ebenso für Rentner: Auch hier müssen die Rentenversicherungen wieder 50 Prozent der Krankenkassenbeiträge übernehmen.

Ein Herz für Kinder

Mehr Geld für Kinder und Familien versprach der Koalitionsvertrag, konkret 3,5 Milliarden Euro für die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages. "Wir unterstützen Familien: Erhöhung Kindergeld um 25 Euro pro Monat und Kind und entsprechende Anpassung Kinderfreibetrag" – so nüchtern ist das Vorhaben im Koalitionsvertrag beschrieben.

Zur Bekämpfung von Kinderarmut plante die Koalition, eine Milliarde Euro bereitzustellen – für einen sogenannten Kinderzuschlag. Auch hier hielt die Koalition Wort. Ende 2018 beschloss der Bundestag zwei Familienförderungsgesetze. Das Kindergeld wurde in zwei Schritten um 25 Euro pro Monat angehoben: 10 Euro mehr ab 1. Juli 2019 und 15 Euro mehr ab Anfang 2021. Gleichzeitig wurde auch der Grundfreibetrag angehoben sowie die sogenannte kalte Progression im Einkommensteuertarif ausgeglichen.

Sozialverbände begrüßen die Regelung, kritisieren aber, dass nach wie vor das Kindergeld auf Hartz IV angerechnet werde. "Aufstockende und erwerbslose Betroffene haben von der Kindergelderhöhung folglich nichts. Hier sind Nachbesserungen nötig", urteilt etwa der Sozialverband Deutschland.

Mit dem im März 2019 vom Bundestag verabschiedeten "Starke-Familien-Gesetz" wurde auch das Vorhaben Kinderzuschlag umgesetzt. Hierzu erklärt Verena Bentele vom VdK, dass zu wenige Berechtigte ihn in Anspruch nähmen. Viele wüssten nicht, dass es ihn überhaupt gibt, oder scheiterten an der komplizierten Antragstellung. Er sei ein schwaches Instrument bei der Bekämpfung von Kinderarmut.

Harte Nuss Härtefallfonds

Seit über 30 Jahren kämpfen verschiedene Berufs- und Personengruppen um Rentenansprüche, die ihnen zwar im Einigungsvertrag zuerkannt, später bei der Überleitung der Ostrenten ins Westrecht jedoch nicht mehr berücksichtigt worden waren. Betroffen sind ehemalige Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post der DDR, Krankenschwestern, Balletttänzerinnen, Bergleute der Braunkohleveredelung, mithelfende Ehefrauen in der Landwirtschaft, Naturwissenschaftler, bildende Künstler und vor allem die große Gruppe der in der DDR geschiedenen Frauen.

Diese letzten – aus Sicht der Betroffenen – Rentenungerechtigkeiten sollten mit Zahlungen aus einem sogenannten Härtefallfonds beglichen werden. Dafür machten sich besonders Politiker aus den neuen Bundesländern stark. Auch sogenannte Spätaussiedler und jüdische Einwanderer sollten vom Härtefallfonds profitieren.

März 2019 erste Gespräche mit Betroffenengruppen

Im März 2019 gab es erste Gespräche mit Betroffenengruppen, ein Runder Tisch, der insgesamt 17 Berufs- und Personengruppen der ehemaligen DDR vertritt, bildete sich und bis Ende 2019 schien der Härtefallfonds gut voranzukommen. Sogar Einmalzahlungen im Bereich zwischen 10.000 und 20.000 Euro wurden besprochen.

Doch dann stockte das Vorhaben, zum Teil bedingt durch die hohen Kosten der Corona-Pandemie, aber auch durch unterschiedliche Positionen innerhalb der Regierungskoalition. Während ostdeutsche Bundestagsabgeordnete vor allem der SPD eine großzügige Entschädigung für alle Betroffenen forderten, orientierten sich Regierungsvertreter klar an der Formulierung des Koalitionsvertrages. Und dort steht: "Härtefälle in der Grundsicherung".

Viele offene Fragen

Im Klartext: Es geht um Rentner, deren Renten extrem gering sind, also nahe der Grundsicherung – etwa 850 Euro im Monat. Bei den meisten Betroffenen geht es aber um Zusatzrentenansprüche, vor allem bei den großen Berufsgruppen von Post und Bahn. Diese enge Grenze führt dazu, dass von den rund 500.000 Betroffenen, die der Runde Tisch nach eigenen Angaben vertritt, gerade 2 Prozent, also nur 10.000 Ost-Rentner, mit einer Zahlung rechnen können. Viel größer ist die Gruppe der jüdischen Zuwanderer. Nach Angaben des Zentralrates der Juden in Deutschland könnten 70.000 Menschen mit einer Einmalzahlung rechnen. Völlig offen ist, wie viele Spätaussiedler Geld erwarten können.  

Ein erstes "Angebot" des federführenden Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) an den Zentralrat der Juden über Einmalzahlungen in Höhe von etwa 2.500 Euro lehnte der Zentralrat ab. Inzwischen scheint das BMAS nachgebessert zu haben. Im nächsten Bundeshaushalt sind für den Härtefallfonds eine Milliarde Euro reserviert – unter der Voraussetzung, dass sich die Bundesländer ebenfalls mit einer Milliarde Euro beteiligen, womit insgesamt zwei Milliarden Euro zur Verfügung stünden und Einmalzahlungen im fünfstelligen Bereich möglich wären.

Fazit: Umsetzungen für Betroffene oft unbefriedigend

Tatsächlich hat die Koalition sehr viele ihrer Vorhaben umgesetzt, mitunter sogar genau so, wie im Koalitionsvertrag formuliert. Dass einige Gesetze für die Betroffenen völlig unbefriedigend sind, wie z.B. bei der Grundrente, war schon an den Formulierungen im Koalitionsvertrag absehbar. Zu unterschiedlich waren hier die Vorstellungen von CDU/CSU und SPD.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL Radio | 21. Juni 2021 | 13:00 Uhr

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