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Alle Studierenden sollen mit einer Energiepreispauschale entlastet werden. Bildrechte: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte

FinanzspritzenBundeskabinett beschließt Energiepreispauschale für Studierende

18. November 2022, 21:24 Uhr

Studierende sollen aufgrund der hohen Energiepreise eine Einmalzahlung von 200 Euro erhalten. Das hat das Bundeskabinett nun beschlossen. Wann es ausgezahlt werden soll, ist jedoch noch ungewiss – für das Studentenwerk inakzeptabel. Außerdem einigeten sich die Kabinettsmitglieder auf höhere Regionalisierungsmittel für ÖPNV und die Einrichtung des Härtefallfonds für Rentner.

Das Bundeskabinett hat am Freitag die Einmalzahlung für 3,4 Millionen Studierende und Fachschüler auf den Weg gebracht. Sie sollen zu Beginn nächsten Jahres wegen der hohen Preise jeweils 200 Euro erhalten. Unklar ist aber noch, wann genau der Betrag ausgezahlt werden kann.

Eigentlich sollte der Betrag schon im Januar überwiesen werden. Ob dies klappt, hängt offenbar davon ab, ob eine digitale Plattform für die Antragstellung rechtzeitig fertig wird. Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger wollte sich am Freitag nur darauf festlegen, dass die Auszahlung "noch im Winter" erfolgen solle.

Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem Dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zurzeit ein Urlaubssemester machen, sollen von der Zahlung profitieren. Voraussetzung ist lediglich, am 1. Dezember 2022 in Deutschland an einer Hochschule eingeschrieben oder in einer Fachausbildung zu sein. Gerechnet wird mit Ausgaben von etwa 680 Millionen Euro für rund 2,95 Millionen Studierende und 450.000 Schülerinnen und Schüler. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.

Fast 38 Prozent der Studierenden armutsgefährdet

Das Deutsche Studentenwerk forderte eine möglichst schnelle Auszahlung der schon im September angekündigten Unterstützung. Viele Studierende bräuchten das Geld "wegen der explodierenden Preise jetzt", erklärte Generalsekretär Matthias Anbuhl. Der Freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften kritisierte die Pläne als unzureichend. Vorstandsmitglied Pablo Fuest sagte MDR AKTUELL, die 200 Euro seien definitiv zu wenig, um Studierende in der Krise angemessen zu entlasten. Auch die späte Auszahlung sei schlecht, da die Mietpreise vielerorts jetzt schon stiegen. Besser geholfen hätten eine Verlängerung des 9-Euro-Tickets oder ein Bildungsticket für 29 Euro.

Erst am Mittwoch hatte das Statistische Bundesamt gemeldet, dass fast 38 Prozent der Studentinnen und Studenten im vergangenen Jahr armutsgefährdet waren. Als armutsgefährdet oder -bedroht gelten nach EU-Definition Menschen, die über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügen.

"Wir lassen die jungen Menschen nicht alleine", sagte Stark-Watzinger. Sie verwies darauf, dass die Regierung für Bafög-Empfänger bereits zwei Heizkostenzuschüsse von 230 und 345 Euro beschlossen habe. Nun gebe es nochmals 200 Euro für alle Studierenden und Fachschüler. Damit würden junge Menschen "mit bis zu 775 Euro unterstützt".

Entgegen früherer Pläne befasste sich das Kabinett noch nicht mit den geplanten Preisbremsen für Gas und Strom. Diese Gesetzesvorhaben sollen in Kürze im Umlaufverfahren, also ohne gemeinsame Sitzung, verabschiedet werden.

Mehr Regionalisierungsmittel für den Nahverkehr

In seiner Sitzung am Freitag hat das Kabinett außerdem eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel für den Nahverkehr beschlossen. Einer Formulierungshilfe für die Änderung des Regionalisierungsgesetzes zufolge, muss der Bund noch im laufenden Jahr eine Milliarde Euro zusätzlich an Mitteln für Erhalt und Ausbau des Nahverkehrs bereitstellen. Diese Mittel sollen außerdem jährlich um drei Prozent erhöht werden.

Kabinett bringt Härtefallfonds für Renten auf den Weg

Auch bei dem von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigten Härtefallfonds für DDR-Renten hat es eine Einigung gegeben. So können etwa 180.000 bis 190.000 bedürftige Rentnerinnen und Rentner nach Angaben der Bundesregierung Hilfen von mindestens 2.500 Euro aus einem neuen Härtefallfonds erwarten. Dazu zählen Ostdeutsche mit Ansprüchen aus DDR-Zeiten sowie jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler an der Armutsgrenze.

Vorige Woche hatte der Haushaltsausschuss im Bundestag dafür 500 Millionen Euro bereitgestellt. Die Bundesländer sollen bis 31. März 2023 die Möglichkeit haben, sich finanziell am Fonds zu beteiligen. Geschieht dies, können Antragsteller in den beteiligten Ländern auf 5.000 statt auf 2.500 Euro hoffen.

AFP, dpa (amu)

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 18. November 2022 | 12:00 Uhr

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