Corona-Zuschuss Bisher nur wenig Rückforderungen von Coronahilfen in Sachsen

19. August 2022, 05:00 Uhr

Viele Unternehmer und Steuerberater sitzen gerade über den Coronahilfen. Denn sie müssen Fristen beachten, um noch Zuschüsse beantragen zu können. Außerdem gibt es Stichtage für die Schlussabrechnungen. Mitunter kann es passieren, dass Coronahilfen zurückgezahlt werden müssen, wenn die tatsächlichen Verluste von den ursprünglichen Schätzungen abweichen.

Im Corona-Lockdown hat das Bus-Unternehmen "Satra-Eberhardt" aus Kesseldorf bei Dresden eine Vollbremsung erlebt. Plötzlich waren keine Fahrten mehr möglich, das Reisegeschäft brach ein. Personalchefin Mona Küfner musste staatliche Coronahilfen beantragen. "Wir saßen dann wirklich hier zu dritt und haben immer wieder auf das Knöpfchen gedrückt, um den Antrag hochladen zu können."

Denn die Coronahilfen waren mit heißer Nadel gestrickt und sollten möglichst schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden. Für die Bus-Unternehmerin begann ein Wettlauf. "Der Fördertopf war relativ klein auf ganz Deutschland gesehen. Alle Reiseunternehmen, die da drin waren, wussten, dass der Topf schnell leer sein würde. Es wurde auf eine bestimmte Anzahl begrenzt. Wir waren dann aber froh, haben gleich eine Vorgangsnummer bekommen. Ich glaube, dreimal hatten wir diese Beantragung. Und jedes Mal hat es geklappt."

Unternehmen müssen Coronahilfen zurückzahlen

In Sachsen ist die Sächsische Aufbaubank SAB für die Coronahilfen zuständig und versucht den Überblick zu behalten. Denn inzwischen gibt es nicht nur die Überbrückungshilfen 1 bis 4, sondern auch die Neustarthilfe und die Neustarthilfe Plus. Zum großen Förderpaket gehören zudem die November- und Dezemberhilfen.

Auf Anfrage von MDR AKTUELL teilt die SAB mit, dass allein in diesem Programm von den insgesamt knapp 38.000 Anträgen 93 Prozent bewilligt wurden. Nur in wenigen Fällen, nämlich 370, habe es Rückforderungen gegeben. Die Prüfung dahinter erklärt SAB-Sprecher Volker Stößel: "Zahlreiche Antragsstellungen für Hilfsprogramme erfolgten auf Basis von Schätzwerten zum Umsatzrückgang. Im Zuge der Abrechnungen werden diese durch tatsächliche Umsatzwerte ersetzt. Im Ergebnis können die sächsischen Unternehmen weitere Auszahlungen erhalten. Aber auch die Rückforderung von ausgezahlten Hilfsgeldern ist möglich."

Sechs Millionen Euro Rückzahlungen

Bei den November- und Dezemberhilfen habe die Aufbaubank knapp drei Millionen Euro zurückgefordert. Insgesamt seien aber knapp sechs Millionen Euro in die Staatskasse zurückgeflossen, etwa durch freiwillige Rückzahlungen von Unternehmen. So würden jetzt alle Programme durchleuchtet, erklärt SAB-Sprecher Volker Stößel, und verweist auf Fristen: "Seit Mai 2022 haben die Unternehmen die Möglichkeit, ein Schlussabrechnungspaket für die erhaltenen Hilfsprogramme über ihren Steuerberater einzureichen. Dieses Paket beinhaltet zunächst die Abrechnung der Programme Überbrückungshilfe 1 bis 3 sowie November- und Dezemberhilfe. Die Einreichungsfrist endet am 31.12.2022."

Für das Bus-Unternehmen in Kesselsdorf bedeutet das, alle Unterlagen noch einmal zu sichten und abzugleichen. Denn Rückforderungen wegen fehlerhafter Abrechnungen will man nach all dem Corona-Stress möglichst vermeiden.

MDR AKTUELL

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 19. August 2022 | 06:00 Uhr

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