Gesundheit Höhere Krankenkassen-Beiträge müssen diesmal nicht angekündigt werden
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Wer gesetzlich krankenversichert ist, der muss im kommenden Jahr mit einem höheren Zusatzbeitrag rechnen. Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der Kassen. Diesmal allerdings dürfen die Kassen auf die schriftliche Aufklärung der Kunden verzichten.

- Bei einer Anhebung des Zusatzbeitrages müssen gesetzlich Versicherte aktuell nicht schriftlich informiert werden.
- Hintergrund dieser Sonderregelung sind anfallende Verwaltungskosten, die vermieden werden sollen.
- Mitglieder sollen daher auf Internetseiten oder Mitgliederzeitschriften informiert werden.
- Informationen werden für gesetzlich Versicherte aber wenig transparent vermittelt.
Das Minus ist beträchtlich, mit dem die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr rechnen: 17 Milliarden Euro werden erwartet bzw. nicht. Sie dürften in den Kassen fehlen. Deshalb hat der Bundestag schon im Oktober das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Darin ist unter anderem geregelt, dass die Kassen bei einer Anhebung des Zusatzbeitrags ihre Mitglieder nicht persönlich informieren müssen.
Sonderregelung soll Zusatzkosten bei Krankenkassen verhindern
Eine Sonderregelung machts möglich. Sie gilt vom 1. Januar bis 30. Juni kommenden Jahres. Warum es diese Sonderregelung gibt, hätten wir gern Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach persönlich gefragt. Der aber war zu einer Äußerung nicht bereit. Das Ministerium teilte jedoch schriftlich mit: "Hintergrund für die befristete Aussetzung ist, dass durch das Anschreiben einer Vielzahl von Mitgliedern nennenswerte Zusatzkosten entstehen würden. Um die daraus entstehenden Verwaltungskosten zu reduzieren, ist es in der Sondersituation des nächsten Jahres ausreichend, auf andere geeignete Weise zu informieren."
Beitragserhöhungen sollen anderweitig einsehbar sein
Laut Bundesgesundheitsministerium sollen die gesetzlichen Krankenkassen in ihren Mitgliederzeitschriften oder auf ihren Internetseiten über die Beitragserhöhungen informieren. Und weiter heißt es: "Der Hinweis hat bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird, zu erfolgen. Zudem muss der Hinweis auf das Kündigungsrecht auch beinhalten, wie Mitglieder ihr Wechselrecht rechtzeitig und ordnungsgemäß realisieren können."
Wenig Transparenz für Versicherte
Was das praktisch für die gesetzlich Versicherten bedeutet, wollten wir von der Verbraucherzentrale wissen. Hier teilt man uns mit, dass die Verbraucherzentralen grundsätzlich keine gesetzlich versicherten Kassenmitglieder beraten, sondern nur privat Versicherte.
Auch der GKV-Spitzenverband sieht sich nicht in der Lage, über die anstehenden Veränderungen mit uns zu sprechen. Auch hier teilt man uns lediglich schriftlich mit: "Zusätzlich zu den Kommunikationswegen der einzelnen Kassen gibt es auf der Website des GKV-Spitzenverbands immer die aktuellen Zusatzbeiträge aller gesetzlichen Krankenkassen."
www.gkv-spitzenverband.de lautet die Seite, die ein wenig Aufklärung verspricht. Unter den Stichworten "Krankenkassenliste und Zusatzbeitrag" können Versicherte zumindest erfahren, wie hoch der Zusatzbeitrag ihrer Kasse aktuell ist. Der lässt sich dann mit dem bisherigen Beitrag vergleichen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 21. Dezember 2022 | 06:00 Uhr