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Auch Kirchen müssen bis Ende Januar Angaben zur Grundsteuer einreichen. Bildrechte: imago images/Sylvio Dittrich

Frist bis Ende JanuarEvangelische Kirche brütet über Grundsteuer-Erklärung: "Kaum zu bewältigen"

09. Dezember 2022, 05:00 Uhr

Bis Ende Januar müssen Grundeigentümer dem Finanzamt Eckwerte ihrer Grundstücke melden. Das gilt für die Kirche wie für Privatpersonen. Die Evangelische Kirche Mitteldeutschland bat um Aufschub – vergebens. Das Finanzministerium Thüringen erklärt, wieso.

Rund 54.000 sogenannte "Flurstücke" besitzt die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM). Doch all diese Flächen dem Finanzamt für die neue Grundsteuerberechnung bis Ende Januar 2023 zu melden, das bedeutet einen kaum zu bewältigenden Aufwand, heißt es laut Evangelischem Pressedienst in einem Bericht des Landeskirchenamts.

Das überrascht Thüringens Finanzministerin Heike Taubert dann doch etwas: Man habe schon Anfang dieses Jahres mit der EKM darüber gesprochen, "wie wir den großen Anteil von Grundstücken – auch kleinen Grundstücken – gemeinsam bewältigen können".

Für Proberechnungen alle Grundstücke notwendig

Ob Kirche oder Kommune – Großeigentümern sei man entgegengekommen, sagt Heike Taubert. Und zwar indem nicht alle Grundstücke auf einmal, sondern schrittweise gemeldet werden können. Erst die bewohnten sowie bewirtschafteten Grundstücke, dann Land- und Forstwirtschaft und viel später, nach Ablauf der Frist, kommen die steuerbefreiten Grundstücke.

Doch am Ende müssen alle gemeldet sein. Denn, so erklärt Taubert, die Gemeinden müssen 2024 ihren Gesamtbestand an Grundstücken bilanzieren den Gesamtwert für die Berechnung für die Grundsteuer und den Hebesatz zugrundelegen. "Und dann müssen sie Proberechnungen machen. Und deswegen ist es wichtig, dass dann alle Grundstücke erfasst sind."

Kritik am Softwareprogramm

Für eine Stellungnahme war die EKM nicht zu erreichen. Laut Evangelischem Pressedienst kritisiert das Landeskirchenamt in dem Bericht jedoch unter anderem die "Unzulänglichkeiten des Softwareprogramms". Dafür hat das Finanzministerium Sachsen-Anhalt Verständnis. Auf Anfrage von MDR AKTUELL heißt es schriftlich: "Tatsächlich gibt es Unzulänglichkeiten bei der Übertragung der Grundsteuerwerterklärungen im Elster-Onlineportal, die im Besonderen die Kirchen bundesweit betreffen. An der Beseitigung der Unzulänglichkeiten wird durch die zuständigen Stellen gearbeitet."

Auch die Evangelische Kirche in Deutschland verteidigt die EKM. So teilte ein Sprecher MDR AKTUELL schriftlich mit: "Die EKM ist eine kleine Landeskirche, die eine Vielzahl an Gemeinden hat. Dadurch ist der Aufwand für die Erklärungspflicht für die EKM vergleichsweise hoch."

Finanzminsterium: Unterstützung holen

Verständnis habe man ja für die Kirche, sagt Thüringens Finanzministerin, aber eine Sonderrolle gibt es nicht: "Das ist wie bei allen Auflagen. Das geht uns in der Verwaltung ganz genauso. Wenn man das alleine aus Bordmitteln zunächst einmal nicht schafft, muss man sich halt zeitweise Verstärkung holen. Wir selber müssen ja auch mit mehr Leuten momentan arbeiten, als wir eigentlich in der Steuerverwaltung bei der Bewertung haben."

Zumal die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden sei und auch die Kirchen von den Leistungen der Kommunen profitierten, sagt Heike Taubert. Die neue Grundsteuer-Berechnung gilt ab 2025. Dafür müssen deutschlandweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 09. Dezember 2022 | 06:00 Uhr

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