Immobilien-Besitz Frist zur Grundsteuer-Erklärung wird verlängert

13. Oktober 2022, 14:42 Uhr

Weil seit 1. Juli nicht einmal von einem Drittel der Eigentümer von Häusern und Grundstücken die Daten zur Neuberechnung ihrer Grundsteuer bei Finanzämtern eingegangen sind, haben die Länder nun doch die Reißleine gezogen und die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verlängert, um drei Monate bis Ende Januar.

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder jetzt doch so entschieden.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte am Donnerstag, mit der Verlängerung um drei Monate würden Bürger, Wirtschaft und Steuerberater entlastet. Vor einer Woche hieß es dazu, nicht einmal jeder dritte Haus- und Wohnungsbesitzer habe seine Unterlagen bisher online abgegeben.

Lindner: "Wir haben andere Sorgen"

Finanzminister Christian Lindner hatte eine Verlängerung der Abgabefrist ins Gespräch gebracht. Denn "in diesen Zeiten haben wir alle anderes und Wichtiges zu tun, andere und größere Sorgen", meinte der FDP-Politiker. Die Entscheidung lag aber bei den Ländern, die sich darüber zunächst nicht einig waren.

Ab 2025 muss eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn die Finanzämter errechnen den Wert einer Immobilie noch immer auf Basis von Daten, die in Ostdeutschland bis in das Jahr 1935 zurückreichen können und bis 1964 im Westen.

Warnung vor komplizierter Online-Bürokratie

Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Steuerbehörden brauchen dazu von allen Eigentümern zahlreiche Daten. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohnfläche, die Art des Gebäudes, Baujahre und den sogenannten Bodenrichtwert, die Besitzer in einer Art zusätzlicher Steuererklärung über die offizielle Steuersoftware "Elster" oder ein Portal des Finanzministeriums hochladen müssen.

Schon vor dem Start am 1. Juli hatten Experten gewarnt, das könne für viele Leute viel zu kompliziert sein. Selbst Eigentümer von Kleingärten müssen eine Erklärung abgeben, Pächter aber nicht.

Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine ihrer wichtigsten Einnahmen – eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden, die Vermieter aber auf die Mieter umlegen können. Bei den meisten Eigentümern geht es um einige hundert Euro im Jahr, bei Mietshäusern jedoch um sehr viel mehr. Dabei hängt die Höhe wesentlich von den Sätzen der Gemeinden ab.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 13. Oktober 2022 | 14:00 Uhr

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