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EnergiesparmaßnahmenHeizen im Büro: Wie sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig werden können

25. November 2022, 13:29 Uhr

Mit den winterlichen Temperaturen draußen kühlen auch die Räume schneller aus. Büros müssen auf mindestens 19 Grad geheizt werden, das wurde gesetzlich befristet festgelegt. Wem das noch zu kalt ist, muss trotzdem nicht zwangsläufig am Arbeitsplatz frieren. Mit etwas Kompromissbereitschaft können Lösungen gefunden werden.

Wer im Büro arbeitet, muss sich diesen Winter warm anziehen. Manch ein Arbeitgeber hilft sogar nach – so hat eine Leipziger Firma Wolldecken an ihre Beschäftigten verteilt und die bayerische Stadt Kaufbeuren hat ihren rund 1.200 Mitarbeitenden Handwärmer geschenkt. 

Alles nette Gesten, aber was muss ein Arbeitgeber eigentlich tun, wenn es den Leuten im Büro jetzt zu kalt ist? Markus Schlimbach, Vorsitzender des DGB Sachsen, sagt dazu: "Da ist er natürlich in der Zwickmühle, wo einerseits die geänderte Arbeitsschutzverordnung diese 19 Grad vorschreibt und andererseits ist da eben das Wärme-Empfinden der Beschäftigten."

Individuelle Lösungen beim Heizen möglich

Denn natürlich hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht, aber das hat der Gesetzgeber mit bedacht, als die 19 Grad-Regel festgeschrieben wurde. Also muss die Chefetage nicht handeln, wenn den Beschäftigten im Büro kalt ist. Sie kann aber. Gewerkschafter Markus Schlimbach plädiert hier für individuelle Lösungen: "Den Kolleginnen und Kollegen, denen das wirklich zu kalt ist, wo dann auch die Arbeitsleistung leidet, wenn man da friert und mit kalten Händen schreiben muss, da sollte man schon ein Auge zudrücken."

Zum Beispiel, dass dann doch mal die Heizung im Büro der stark frierenden Person etwas aufgedreht werde, sagt Markus Schlimbach. Wichtig sei, das nicht insgesamt einfach alle Büros hochgeheizt werden.

19 Grad erhöhen Erkältungsrisiko nicht

Dass ein kaltes Büro zu mehr Krankheitsfällen führe, dieser Annahme schiebt Dennis Nowak prompt einen Riegel vor. Er ist Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin und erklärt: "Erkältungskrankheiten sind Viruskrankheiten und wie Viren übertragen werden, nämlich durch schlechte Lüftung in Innenräumen oder durch Anniesen, das haben wir in den letzten zweieinhalb Jahren ziemlich genau gelernt, sodass das Thema Gesundheitschädigung von 19 Grad im Grunde ad acta gelegt werden kann. Denn der Gesunde wird bei 19 Grad nicht krank."

Und auch die Konzentrationsfähigkeit leide nicht in einem kälteren Büro, betont Mediziner Christian Nowak: "Entscheidend ist doch, dass man es individualisiert. Und wer bei 19 Grad friert, der soll sich dicke Socken anziehen, Thermo-Unterwäsche und dann kann er auch ordentlich denken. Also da sehe ich überhaupt kein Problem."

Homeoffice als Heizkompromiss

Wer es wirklich wärmer braucht, dem hilft nur der Rückzug ins Homeoffice. Allerdings haben Beschäftigte laut dem sächsischen DGB-Vorsitzenden Schlimbach keinen Anspruch darauf, dass sich der Arbeitgeber an den Mehrkosten beteiligt: "Beim Homeoffice gibt es zwar bessere steuerliche Absatzmöglichkeiten, aber das wird vermutlich jetzt mal nicht reichen, um die höheren Heizkosten zu refinanzieren." Der sächsische Gewerkschafter Markus Schlimbach fordert deshalb die Erhöhung der Homeoffice-Pauschale.

Die 19 Grad Regel in öffentlichen Gebäuden sowie zahlreiche weitere Vorschriften zum Energiesparen gelten bis zum 28. Februar.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 25. November 2022 | 06:00 Uhr