
Mukran-Lubmin Bundesgericht weist Klagen gegen Anbindung für LNG-Terminal ab
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25. April 2024, 13:57 Uhr
Im Streit um die Gaspipeline vom Rügener Hafen Mukran nach Lubmin hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen zweier Umweltorganisationen gegen das Bergamt Stralsund abgewiesen. Wie das Gericht zur Begründung mitteilte, ist das Projekt angesichts der Gasmangellage gerechtfertigt und verstößt nicht gegen Bundesrecht. Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe und der Naturschutzbund Mecklenburg-Vorpommern.
- Klagen gegen Bergamt Stralsund abgewiesen
- Gericht: Gasmangellage besteht weiterhin
- LNG-Schiff liegt bereits seit Ende Februar im Hafen
- Gemeinde Binz will gegen Genehmigung von Regelbetrieb klagen
Die Genehmigung für den ersten seeseitigen Abschnitt der LNG-Anbindungsleitung des umstrittenen Rügener Terminals für Flüssigerdgas (LNG) ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts rechtens. Das Leipziger Gericht hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) abgewiesen. Der Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassung des Vorhabens sei rechtens, weil das Rügener Terminal der Bewältigung einer Gasversorgungskrise diene, teilte das Gericht mit. Die gesetzliche Ausnahmeregelung sei mit Unionsrecht und dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar.
Klagen gegen Bergamt Stralsund abgewiesen
Die Umwelthilfe und der Naturschutzbund hatten gegen den Betrieb der sogenannten Ostsee-Anbindungsleitung geklagt. Mit der rund 50 Kilometer langen, bereits bestehenden Pipeline sollen zwei schwimmende LNG-Terminals an das Gasfernleitungsnetz in Lubmin östlich von Greifswald angebunden werden. Die Umweltverbände hatten sich konkret gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamts Stralsund für die Errichtung und den Betrieb der Ostsee-Anbindungsleitung von August 2023 gewandt. Zur Begründung ihrer Klagen machten sie im Kern fehlende Umweltverträglichkeitsprüfungen, eine unzureichende Beteiligung von Öffentlichkeit und Verbänden sowie Verstöße gegen Vorschriften etwa der Anlagensicherheit und des Artenschutzes geltend. Eilanträge, die auf einen Baustopp abzielten, waren zuvor vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert, unter anderem wegen der Mangellage am Gasmarkt.
Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hatte der Bund den Ausbau einer eigenen Importinfrastruktur für LNG forciert, um unabhängiger von russischem Gas zu werden. Mit dem LNG-Beschleunigungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu verzichten.
Gericht: Gasmangellage besteht weiterhin
Das Gericht erklärte, die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts der Leitung sei geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um die fortbestehende Krise der Gasversorgung infolge der Einstellung der russischen Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord Stream Pipelines zu bewältigen. "Die Alarmstufe des Notfallplans Gas galt im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses und gilt weiterhin." Die von den Klägern geltend gemachten Verletzungen umweltbezogener Rechtsvorschriften lägen nicht vor. Das Vorhaben sei mit den rechtlichen Vorgaben zur Anlagensicherheit sowie zum Wasser- und Naturschutzrecht vereinbar. Die Abwägungsentscheidung sei nicht zu beanstanden, insbesondere seien die Belange des Klimaschutzes hinreichend berücksichtigt worden, hieß es.
Kritiker führen schon länger an, dass keine Gasmangellage mehr bestehe, das Rügener Terminal nicht benötigte Überkapazitäten schaffe und Umwelt und Natur schade. Der Bund hat es unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit verteidigt.
LNG-Schiff liegt bereits seit Ende Februar im Hafen
Die Anbindungsleitung durch die Ostsee ist fertiggestellt und verbindet das Rügener Terminal mit dem Gasleitungsknotenpunkt auf dem Festland in Lubmin. Im Hafen von Mukran liegt bereits das Spezialschiff "Energos Power", das seit Anfang März im Probebetrieb Gas eingespeist hat. Künftig soll es mit einem weiteren sogenannten Regasifizierungsschiff per Schiff geliefertes LNG aufnehmen, umwandeln und über die Anbindungsleitung einspeisen. Früheren Angaben zufolge soll spätestens Mitte Mai der Regelbetrieb beginnen und bis zum Sommer die volle Leistungsfähigkeit erreicht werden.
Gemeinde Binz will gegen Genehmigung von Regelbetrieb klagen
Mit der neuerlichen Entscheidung aus Leipzig ist noch nicht das letzte Wort im Zusammenhang mit dem LNG-Terminal gesprochen. Die Gemeinde Binz, die unweit des Terminals liegt, hatte angekündigt, gegen die Genehmigung des Regelbetriebs vor dem Bundesverwaltungsgericht zu klagen und einen Eilantrag einzureichen, der sich gegen den Betrieb richtet. Auch die DUH erwägt früheren Angaben zufolge einen solchen Schritt.
Was ist LNG?
LNG also "Liquified Natural Gas" ist verflüssigtes Erdgas, das aus anderen Staaten importiert werden kann. Gefördertes Erdgas wird auf -162° C heruntergekühlt und so in den flüssigen Aggregatzustand versetzt. So wird der Energieträger verdichtet und kann von Spezialschiffen in großen Mengen transportiert werden. Am Zielort angekommen wird das LNG wieder in den gasförmigen Zustand zurückversetzt und kann dann durch Pipelines weitertransportiert werden.
AFP, dpa (das)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 25. April 2024 | 13:52 Uhr