Die Kontrolle der Abgaswerte bei der Ölheizung durch den Kaminkehrer.
Schornsteinfeger sollen bei manchen Hauseigentümern nun die Heizung und das Alter kontrollieren. Bildrechte: IMAGO / Rolf Poss

Gebäude-Energie-Gesetz Schornsteinfegerverband lehnt Altersüberprüfung von Heizungsbesitzern ab

28. April 2023, 14:27 Uhr

Im Rahmen des reformierten Gebäude-Energie-Gesetzes gibt es für Menschen über 80 Jahren die Ausnahme, dass sie ihre Gas- oder Ölheizung nicht zwangsläufig austauschen müssen. Schornsteinfeger müssen bei der Kontrolle dann also auch mit aufs Alter schauen. Das kritisiert der Bundesverband.

Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks lehnt einem Medienbericht zufolge eine Altersüberprüfung von Hauseigentümern im Rahmen des neuen Gebäude-Energie-Gesetzes ab. Dieses sieht vor, "dass wir künftig Personalausweise kontrollieren, um das Alter von Hausbesitzern festzustellen. So etwas zerstört das bewährte Vertrauensverhältnis der Schornsteinfeger zu den Menschen", sagte Verbandspräsident und Schornsteinfegermeister Alexis Gula der "Bild"-Zeitung. Schornsteinfeger seien dazu da, das Alter von Heizungen zu überprüfen, nicht von Menschen.

Ausnahmeregelung für über 80-jährige Hauseigentümer im neuen Gebäude-Energie-Gesetz

Nach der Neuerung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) müssen Schornsteinfeger künftig überprüfen, ob Hauseigentümer ihre veralteten Heizungen auf klimafreundliche Heizanlagen umstellen müssen. Für über 80-jährige Hauseigentümer sieht das GEG eine Ausnahmeregelung vor. Sie sollen ihre Heizungen nicht austauschen müssen.

Ältere Menschen sollen bei Heizungsreform entlastet werden

Damit will das Bundeswirtschaftsministerium Seniorinnen und Senioren entgegenkommen. Man wolle Menschen im hohen Alter keinen aufwendigen Heizungstausch zumuten. So sind Hauseigentümer und -bewohner, die über 80 Jahre alt sind, im Falle eines Defekts auch nicht dazu verpflichtet, die Heizung auszutauschen, sondern können sie reparieren lassen.

Wärmepumpen sind in einem Heizungsraum zu sehen. 3 min
Bildrechte: picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg

Die Bundesregierung hat zwar die Reform des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen, die muss der Bundestag nun aber noch beschließen. SPD und FDP haben aber bereits Korrekturbedarf angemeldet.

Reuters (amu)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 28. April 2023 | 09:00 Uhr

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