UrteilGewinne von Stromanbietern durften für Finanzierung der Strompreisbremse genutzt werden
In der Energiekrise profitierten manche Stromerzeuger von den hohen Preisen. Die zusätzlichen Gewinne ließ der Bund teils abschöpfen. Dagegen hatten 22 Ökostromanbieter eine Verfassungsbeschwerde eingelegt – die nun abgewiesen wurde.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschöpfung von durch den Ukraine-Krieg entstandenen Sondergewinnen bei Stromerzeugern zur Finanzierung der Strompreisbremse gebilligt. Die Verfassungsbeschwerden von 22 betroffenen Ökostromerzeugern wurden damit abgewiesen. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei als Reaktion auf die durch den Angriff auf die Ukraine ausgelöste "Ausnahmesituation" gerechtfertigt, entschieden die Richterinnen und Richter in Karlsruhe am Donnerstag.
Hohe Gewinne für Stromerzeuger, die kein Gas einsetzten
Die Ampel-Regierung hatte Ende 2022 die Strompreisbremse eingeführt, um Privathaushalte und Unternehmen von den gestiegenen Preisen infolge des Krieges in der Ukraine zu entlasten. Ein Teil des Stromverbrauchs wurde dabei zu einem festgelegten, günstigeren Preis angeboten.
Zur Mitfinanzierung der Preisbremse wurden die damals entstandenen Überschusserlöse von Stromerzeugern zum Teil abgeschöpft. Mit Überschusserlösen sind Gewinne gemeint, die damals deutlich über den erwartbaren Gewinnen der Unternehmen lagen. Dagegen wehrten sich 22 Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen beim obersten deutschen Gericht. Sie hielten die Abschöpfung für verfassungswidrig. Ökostrom-Erzeuger wurden nicht durch die stark gestiegenen Gas-Preise belastet, sie profitierten daher von den durch die Gaskrise gestiegenen Strompreisen.
AFP/dpa (jst)
Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 28. November 2024 | 11:00 Uhr