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Hörer machen ProgrammE-Bike-Fahrer können nicht von CO2-Einsparung profitieren

21. September 2022, 15:41 Uhr

Seit dem 1. Januar 2022 können Besitzer von E-Autos durch die sogenannte Treibhausgasminderungsquote Geld bekommen: Bis zu 400 Euro pro Jahr je nach Abnehmer. MDR AKTUELL-Hörer Malte Jahn fragt sich, warum das nur für Autos und nicht auch für E-Bikes gilt. Der Grund: Durch E-Bikes wird im Vergleich zu anderen Rädern kein CO2 eingespart.

Es ist ein sehr sperriger Begriff, hinter dem sich ein kompliziertes Verfahren verbirgt: Treibhausgasminderungsquote. Die Idee ist, den CO2-Ausstoß zu vermindern – zum Beispiel im Verkehrssektor. Der muss laut Bundesklimaschutzgesetz bis 2030 50 Prozent CO2 einsparen. Mineralölkonzerne können den Ausstoß an Treibhausgasen nicht wirklich reduzieren. Daher wurde ihnen die Möglichkeit eingeräumt, sich klimaneutrale Kraftstoffe als Treibhausgasminderung anrechnen zu lassen. In einem ersten Schritt ab 2015 waren das Biokraftstoffe.

Dabei solle es aber nicht bleiben, sagt Martin Lange vom Umweltbundesamt in Dessau: "In der Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote ist es jetzt aber so, dass viele neue Wege diskutiert werden – auch in Anbetracht des Klimaschutzes im Verkehr. Also wie andere erneuerbare Energien im Verkehr genutzt werden können, um auch Klimaschutz zu betreiben."

Bis zu 400 Euro für E-Auto-Besitzer

Jetzt wird auch das Aufstellen von Ladesäulen als Treibhausgasminderung anerkannt. Seit Anfang dieses Jahres können Besitzer von E-Autos Geld verdienen – je nach Modell und Leistung zwischen 300 und 400 Euro pro Jahr. Die Voraussetzungen erläutert Simone Meisel von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: Man müsse lediglich nachweisen, Besitzer eines zu 100 Prozent batteriebetriebenen E-Fahrzeugs zu sein. Hybride fielen nicht unter die Quote. "Dieses Fahrzeug muss in meinem Besitz sein und was hier die entscheidende Voraussetzung ist: Es muss auf mich zugelassen sein. Dann erfülle ich die Voraussetzungen und wende mich an das entsprechende Abwicklungsunternehmen. Die leiten dann die entsprechenden Anträge an das Umweltbundesamt ein", erklärt Meisel.

Wer ein E-Auto besitzt, kann sich etwa an den ADAC oder an die Stadtwerke wenden, die die Anmeldung beim Umweltbundesamt übernehmen. Das überprüft und zertifiziert die Anträge. Das gilt für alle elektrisch betriebenen Fahrzeuge, die behördlich zugelassen werden müssen – also auch für elektrische Motorräder oder Roller.

Keine Treibhausgasminderungsquote für E-Biker

Fahrräder, also E-Bikes, benötigen jedoch keine amtliche Zulassung. Außerdem werde durch den Umstieg von einem normalen Fahrrad auf ein E-Bike anders als beim Wechsel von einem Verbrenner zu einem E-Auto kein CO2 eingespart, sagt Sven Fest vom E-Bike Store Leipzig: "Grundsätzlich ist es so, dass Fahrräder keine Treibhausgase entwickeln. Von daher wäre es unfair, wenn das einfach so übernommen werden würde. Aber man müsste dann natürlich sagen: Sie haben kein Auto deswegen, dann würde es wieder Sinn ergeben. Aber ich glaube, dass der buchhalterische Aufwand, den man hätte, um nachzuweisen, wer ein Fahrrad oder ein E-Bike fährt, viel zu hoch ist, um da ein positives Ergebnis hintenraus zu haben."

Etwas anderes wäre es, wenn beispielsweise durch den Kauf eines E-Lastenrades ein Auto ersetzt würde: "Wenn ich nachweisen kann, dass ich mein Auto nicht mehr benutze oder mein Auto weniger brauche und sauberer in meinem Transport bin, dann würde es für mich Sinn ergeben. Dann wäre das Ergebnis auch viel positiver und so ein Lastenrad ersetzt ganz klar ein Auto, natürlich nur im urbanen Bereich."

Allerdings müsste das von einer Behörde überprüft und die Räder auch amtlich zugelassen werden. Ein Aufwand, der letztlich in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.

Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 21. September 2022 | 06:00 Uhr