Die wichtigsten Inhalte des neuen Pflegegesetzes

09. November 2018, 16:37 Uhr


Pflege im Krankenhaus

  • Bereits ab 2018 Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte in Krankenhäusern.
  • Jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle am Krankenhausbett soll ab 2020 von den Kassen refinanziert werden.
  • Personalausstattung in der Pflege wird verbessert.
  • Das Bundesgesundheitsministerium macht künftig konkrete Vorgaben zum Pflegepersonal in den Kliniken.
  • Verstöße können sanktioniert werden.
  • Ab 2020 wird für jedes Krankenhaus das Verhältnis zwischen der Zahl der Pflegekräfte und dem anfallenden Pflegeaufwand errechnet.
  • Unterschreitet ein Krankenhaus eine bestimmte Personalgrenze, drohen Honorarkürzungen.
  • Die Krankenhäuser erhalten die  Ausbildungsvergütung in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr vollständig von den Kassen.
  • Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser soll ab 2020 auf eine neue, von den Fallpauschalen ( DRGs ) unabhängige, krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt werden.
  • Der Krankenhausstrukturfonds wird ab 2019 für vier Jahre mit einem Volumen von 1 Milliarde Euro jährlich fortgesetzt.
  • Aus diesem Fonds sollen künftig auch Investitionen in Ausbildungsstätten gefördert werden.


Altenpflege

  • Jede vollstationäre Pflegeeinrichtung erhält zusätzlich Pflegepersonal, das von der Krankenversicherung finanziert wird.
  • Ab Januar können in stationären Pflegeeinrichtungen 13.000 Pflegekräfte neu eingestellt werden.
  • Die Pflegeversicherung soll die Digitalisierung in der ambulanten und stationären Altenpflege finanziell fördern.
  • Die Pflegeversicherung stellt einmalig pro Einrichtung 12.000 Euro zur Verfügung.
  • Kooperationsverträge sollen die Zusammenarbeit niedergelassener Ärzte mit stationären Pflegeeinrichtungen stärken.


Sonstiges

  • In der Pflege sollen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Pflegekräfte gefördert werden.
  • Die Krankenkassen werden verpflichtet, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro jährlich betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufzuwenden.
  • Pflegende Angehörige erhalten einen Anspruch auf Versorgung des Pflegebedürftigen für die Dauer einer eigenen stationären Reha-Maßnahme.
  • Die Mehrausgaben der Krankenkassen bis einschließlich 2022 belaufen sich auf fast neun Milliarden Euro.

MDR AKTUELL RADIO

Aktuelle Meldungen

Polizei Symbolbild 1 min
Zum Hören: Tödlicher Unfall nach Flucht vor der Polizei in der Börde. Bildrechte: picture alliance/dpa | Wolfram Steinberg
1 min 19.04.2024 | 18:38 Uhr

MDR SACHSEN-ANHALT Fr 19.04.2024 18:26Uhr 00:32 min

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/boerde/audio-toedlicher-unfall-nach-flucht100.html

Rechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Audio