Russland Sanktionen: Russen hoffen auf Straßburg

24. Juni 2019, 15:38 Uhr

Russlands Verbleib im Europarat wahrt Tausenden Menschen in Russland die Möglichkeit, gegen Menschenrechtsverletzungen in ihrem Land zu klagen. Bei einem Austritt bliebe der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg versperrt. Schon jetzt kommt jeder fünfte Fall aus Russland.

Für Juri Kartyzhew aus der russischen Kleinstadt Malaja Wischera liegt die letzte Hoffnung auf Gerechtigkeit in Europa, genau genommen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Der Russe ist das erste Opfer eines neuen Gesetzes in Russland, das Beleidigung von staatlichen Bediensteten unter Strafe stellt. Für den Kommentar "Putin ist ein sagenhafter Vollidiot", den er im sozialen Netzwerk Vkontakte postete, muss Kartyzhew nun 30.000 Rubel, umgerechnet etwa 400 Euro berappen. Der Russe postete den Spruch zu einem Video, in dem es um russische Finanzhilfen für die ehemalige Sowjetrepublik Kirgisistan geht. Nun hofft Kartyzhew, dass das Europäische Gericht für Menschenrechte seiner Argumentation folgt und den Spruch als politische Kritik und nicht als respektlose Beleidigung interpretiert. Eine entsprechende Klage hat er vor wenigen Tagen beim EGMR eingereicht.

Dabei ist Kartyzhew einer von vielen Tausenden Bürgern Russlands, die Jahr für Jahr Gerechtigkeit in Straßburg suchen. Weil die Russische Föderation Mitglied im Europarat ist, ist Moskau verpflichtet, die Urteile des Straßburger Gerichtshofs umzusetzen. Meistens geht es dabei um Entschädigungszahlungen in Höhe von mehreren Zehntausend Euro, die der russische Staat zahlen muss. Allein im vergangenen Jahr hat Russland insgesamt etwa 11 Millionen Euro an Entschädigungszahlungen berappen müssen, so die offiziellen Angaben des Moskauer Justizministeriums. Ein Jahr davor lag die Summe noch zwei Millionen höher.

Entschädigung für Verfolgung und Schläge

Nicht zuletzt deswegen war es für Russlands Machthaber keine große Hürde, mit dem Austritt aus dem Europarat zu drohen und somit auch die eigene Verpflichtung vor dem EMGR aufzulösen. Zum Streit um Russlands Mitgliedschaft kam es, nachdem Russlands Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) das Stimmrecht entzogen wurde, etwa das Recht den Generalsekretär des Europarats oder die Richter des EMGR zu wählen. Russland reagierte mit der Einstellung der Mitgliedsbeiträge, die zuletzt rund 33 Millionen Euro betragen sollten und etwa sieben Prozent des Budgets des Europarats ausmachten. Noch im April drohte Iwan Soltanowskij, Russlands Vertreter im Europarat, öffentlich mit dem Austritt Russlands aus dem Europarat. Erst eine Einigung des Ministerrats des Europarats im Mai ebnete den Weg zum Verbleib Russlands und Aufhebung der Sanktionen gegen die russische PACE-Delegation.

Für Tausende Russen bedeutet diese Entscheidung vor allem, dass sie weiterhin ihr Recht vor dem EMGR einklagen können. Zu den prominentesten Klägern, die sich mit ihren Anliegen durchsetzen konnten, zählen etwa die Aktivistinnen von Pussy Riot. Insgesamt hat das Straßburger Gericht 50.000 Euro Entschädigung für Menschenrechtsverletzungen im Zuge des umstrittenen Prozesses gegen die drei Frauen zugesprochen. Im April hatte zudem Russlands bekanntester Oppositioneller Alexej Nawalny 20.000 Euro Entschädigung zugesprochen bekommen, weil das Gericht zu dem Schluss kam, er sei 2014 zehn Monate illegal unter Hausarrest gestellt worden, um ihn aus politischen Gründen zu isolieren und nicht um die laufenden Ermittlungen abzusichern. Auch weniger bekannte Personen dürfen auf Entschädigung hoffen. Anfang Juni hatte sich Russland im Rahmen einer Einigung vor dem EMGR bereit erklärt zwei Männern aus Nowotscheboksarsk, die vor knapp zwei Jahren von einem Polizisten an einer Tankstelle zusammengeschlagen worden sind, jeweils 5.000 Euro zu zahlen.

Jeder fünfte Fall aus Russland

Insgesamt hat es im vergangenen Jahr mehr als 12.000 Klagen aus Russland gegeben. Mehr als 11.000 Fälle wurden bisher vom Gerichtshof angenommen, mehr als aus allen anderen Mitgliedsstaaten. Insgesamt liegen beim EGMR mehr als 56.000 Fälle vor. "Diese Zahl spricht für das große Vertrauen Russischer Staatsbürger in den europäischen Mechanismus zum Schutz der Menschenrechte", heißt es im aktuellen Jahresbericht des Gerichtshofs. Im Oktober warnte auch der scheidende Generalsekretär Thorbjorn Jagland vor dem ausscheiden Russlands. "Es wäre ein herber Rückschlag für die Menschenrechte in Russlands", sagte der Norweger bei der parlamentarischen Versammlung.

Doch es gibt auch kritische Stimmen zum Verbleiben Russlands im Europarat. Russlands Menschenrechtler äußern schon seit Längerem Kritik an der Umsetzung der Urteile seitens der Russischen Föderation. Wenn das Europäische Gericht für Menschenrechte eine gängige Praxis der russischen Justiz als Verletzung der Menschenrechte betrachtet, etwa die Entsendung von Verurteilen in Gefängnisse weit weg von ihrem früheren Wohnsitz, dann führe das zu einer Welle von Klagen in Straßburg, erklärt Anwalt Pawel Tschikow, der die Menschenrechtsorganisation Agora leitet. Der russische Staat jedoch beeile sich nicht, systematische Probleme anzugehen, sondern hoffe stillschweigend darauf, dass der große Ansturm die Arbeit des Gerichts in Straßburg paralysiert. 

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | 24. Juni 2019 | 05:49 Uhr

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