Hintergrund Coronavirus: Was bedeutet eine Ausgangssperre?
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Im Kampf gegen das Corona-Virus wird das öffentliche Leben in mehreren Bundesländern weiter eingeschränkt. Am weitesten gehen die Maßnahmen in Bayern, wo die Wohnung nur noch bei besonderen Gründen verlassen werden darf. Auch Sport und Bewegung an der frischen Luft sind weiterhin möglich, allerdings nur allein oder innerhalb der Familie. Auf welchen rechtlichen Füßen stehen Ausgangssperren?

In Deutschland ist das öffentliche Leben seit Montag Stück für Stück heruntergefahren worden. Am weitesten gehen die Maßnahmen in Bayern, wo die Wohnung nur noch bei besonderen Gründen verlassen werden darf. In Baden-Württemberg sind Menschenansammlungen mit mehr als drei Personen auf öffentlichen Plätzen verboten. In Rheinland-Pfalz liegt die Grenze bei fünf Personen. Sachsen nannte keine konkrete Zahl, will bei größeren Menschenansammlungen aber drastische Strafen verhängen. Verstöße könnten mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden.
Bundeskanzlerin Angela Merkel stellte am Montag einen mit Bundesregierung und Ländern abgestimmten, umfassenden Maßnahmen-Katalog vor, die Länder haben ihn mit Erlässen umgesetzt. Die drastischste Maßnahme, die Deutschland noch ergreifen könnte, ist eine generelle Ausgangssperre.
Im aktuellen Fall wäre das ein politisch angeordnetes Verbot, öffentliches Gelände, wie Straßen oder Parks, zu betreten, beziehungsweise das eigene Haus oder die eigene Wohnung zu verlassen. Eine Ausgangssperre ist meistens zeitlich und räumlich begrenzt.
Ausgangssperren in mehreren europäischen Ländern
Aktuell haben mehrere europäische Länder, darunter das stark betroffene Italien sowie Spanien, Frankreich und Belgien, landesweite Ausgangssperren verhängt, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus zu verlangsamen und damit das Gesundheitssystem zu entlasten.
Anhand der schon verhängten Sperren lässt sich ableiten, was diese Maßnahme für Deutschland bedeuten könnte.
Verboten wären demnach:
- das Verlassen der eigenen Wohnung (Ausnahmen möglich)
- damit auch das Betreten von öffentlichen Straßen, Plätzen, Parks
- die Teilnahme an Versammlungen jeglicher Art
- Teamsportarten im Freien, etwa Fußball
Erlaubt blieben demnach:
- Arztbesuche, Einkäufe, Tankstellenbesuche, Bankbesuche
- die Fahrt zur Arbeit, wenn Homeoffice nicht möglich ist
- Sportarten im Freien, sofern man dabei allein ist (Joggen, Walken, Skaten)
- Gassigehen mit dem Hund, so lange man in Wohnungsnähe bleibt
- Familienzusammenführungen
- Betreuung Hilfsbedürftiger
Zu den gemeinsamen Maßnahmen kommen länderspezifische. So muss etwa in Frankreich jeder, der das Haus verlässt, ein Formular ausfüllen, in dem persönliche Daten und der Grund des Ausflugs angegeben ist. Rund 100.000 Polizeibeamte kontrollieren die Einhaltung. Bei Verstoß drohen Bußgelder.
Bürger auf Teneriffa dürfen nur gestaffelt und mit Handschuhen einkaufen gehen.
"Recht auf Bewegungsfreiheit" in Deutschland
Deutschland hat bislang keine Ausgangssperre verhängt. Ein Grund ist das sogenannte "Recht auf Bewegungsfreiheit", verankert im Grundgesetz, Artikel 11, Absatz 2.
Das Recht auf Bewegungsfreiheit
1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Dieses Recht darf nur in den genannten Fällen eingeschränkt werden. Eine Ausgangssperre würde massiv in individuelle Rechte eingreifen. Ob sie kommt, hängt vom Verhalten der Bürger an diesem Wochenende ab. Nach Angaben von Kanzleramtschef Helge Braun wird dieses maßgeblich darüber entscheiden, ob auch in Deutschland wegen der Coronakrise Ausgangssperren verhängt werden. Am Samstag würden sich die Menschen traditionell miteinander verabreden, weil sie frei hätten. "Aber das geht abseits der Kernfamilie derzeit nun einmal leider nicht. Das muss jetzt eingestellt werden", sagte er. Geschehe das nicht, könne es passieren, dass auch in den Bundesländern weitergehende Maßnahmen beschlossen werden, so Braun.
Unterschiedliche Einschätzungen bei Merkel und Macron
Bundeskanzlerin Merkel nannte in ihrer Verkündung die bereits jetzt in Deutschland verhängten Maßnahmen "außerordentlich" und "einschneidend". Es seien Maßnahmen, wie es sie in Deutschland zuvor nicht gegeben habe. Sie hoffe auf ein "gewisses Einsehen" bei den Menschen. "Wir kommen desto schneller durch diese Phase hindurch, je mehr sich jeder Einzelne an diese Auflagen und an diese Regelungen hält".
Für Frankreichs Präsident Emmanuel Macron ging das nicht weit genug. Die Regierung hatte sich vor dem Inkrafttreten der Ausgangssperre beklagt, dass viele Landsleute den Aufrufen, zu Hause zu bleiben, nicht gefolgt waren. So könne das Virus nicht eingedämmt werden. Die Sperre sei damit unumgänglich.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 17. März 2020 | 10:30 Uhr