Urteil Gericht untersagt Abschiebungen nach Griechenland
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Deutsche Behörden dürfen anerkannte Geflüchtete derzeit nicht nach Griechenland abschieben. Darüber entschied das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein Westfalen am Dienstag.

Deutsche Behörden dürfen anerkannte Flüchtlinge derzeit nicht nach Griechenland abschieben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster am Dienstag (Az.: 11 A 1564/20.A und 11 A 2982/20.A). Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass den Menschen dort die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung drohe. Sie würden wahrscheinlich weder eine Unterkunft noch eine Arbeit finden.
Situation in Griechenland unmenschlich
Konkret ging es um die Fälle zweier Männer aus Eritrea und Syrien. Sie hatten bereits in Griechenland einen Schutzstatus zugesprochen bekommen. Daher lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihre Asylanträge in Deutschland als unzulässig ab. Sie sollten abgeschoben werden.
Griechenland kann aber derzeit die grundlegendsten Bedürfnisse von Geflüchteten nicht erfüllen. Deshalb darf das BAMF in bestimmten Fällen nicht mehr in das EU-Land abschieben. Das Abschiebeverbot gelte immer dann, wenn die Kläger bereits in Griechenland als Geflüchtete anerkannt worden waren.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 26. Januar 2021 | 13:00 Uhr