Hörer machen Programm Wer haftet im Homeoffice für Schäden?
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Wegen der Corona-Krise wird viel im Homeoffice gearbeitet. MDR-AKTUEL-User Frank Gall aus Gera stellt sich daher die Frage: "Es soll das Arbeitszeitenschutzgesetz geändert werden und man will Firmen zu mehr Homeoffice zwingen. Wer aber haftet für die Folgen von Datenverlust, Viren und ähnliche Schäden durch das Nutzen bzw. Verbinden von meinem Heimnetz und dem Firmennetzwerk?" Wir haben uns bei Arbeitgebern, Datenschützern und Juristen umgehört.

Es ist alles nicht ganz so einfach. Auf diesen Satz könnten die unterschiedlichen Antworten zusammengefasst werden. Beginnen wir mit dem einfachen Fall, den der Kölner Rechtsanwalt und Spezialist für digitale Fälle, Christian Solmecke so beschreibt: "Die meisten Mitarbeiter sind im Homeoffice mit dem Laptop des Arbeitgebers unterwegs. Und wenn es dann zu einem Virenbefall kommt, wird im Regelfall auch der Arbeitgeber dafür verantwortlich sein. Er muss den Laptop so absichern, dass ein Virenbefall überhaupt nicht möglich ist."
Beim Datenschutz sieht es ähnlich aus. Hier müsse der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Vorschriften eingehalten würden, sagt der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Das gelte selbst dann, wenn der Mitarbeiter seine eigenen Geräte nutze.
Homeoffice ist nicht immer eine optimale Umgebung
Schaar ergänzt: Man müsse auch in Betracht ziehen, dass viele Menschen, die im Homeoffice arbeiteten, die Voraussetzungen nicht ganz frei gestalten können, unter denen sie dies tun: "Viele sind gezwungen, am Küchentisch zu arbeiten. Das bedeutet natürlich auch, dass bestimmte Unterlagen möglicherweise eben nicht dauerhaft vor den Augen dritter Geschützt sind." Hierzu zählen auch Familienangehörige.
Ansonsten gilt: Wer im Homeoffice fahrlässig mit sensiblen Unterlagen umgeht, riskiert, abgemahnt oder sogar gekündigt zu werden.
Ehemaliger Datenschutzbeauftragter spricht von "Grauzone"
Insgesamt ist der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte nicht zufrieden mit der aktuellen Situation, insbesondere, wenn es um die Haftung bei Datenschutzverstößen geht:
Insofern ist es, glaube ich, eine Grauzone.
Der oberste Leitsatz müsste laut Schaar lauten: "Wenn die Betroffenen aufgrund der jetzigen Corona-Situation und im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber im Homeoffice sind, dann sollte der Arbeitgeber jedenfalls haften."
Ob so allerdings auch die Gerichte entscheiden würden, kann Peter Schaar nicht garantieren. Deshalb sei der Gesetzgeber gefragt: "Natürlich ist es ganz wichtig, dass man im Bereich des Arbeitsrechts diese Möglichkeiten des elektronischen Homeoffice' viel stärker mit ins Auge fasst."
Es kann nicht sein, dass der Arbeitnehmer das volle Risiko trägt.
Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau will sich zu den Haftungsfragen in den Betrieben ihrer Mitglieder nicht äußern, da es jeweils auf den Einzelfall ankäme. Präsident Steffen Keitel betont aber: "Homeoffice ist für die Betriebe im Bereich der Pandemiebekämpfung ein probates Mittel. Es ist aber auch ein probates Mittel, um die Attraktivität von Arbeitsplätzen zu verbessern."
Rechtsanwalt empfiehlt Vereinbarung
Damit die Arbeitsplätze auch weiter attraktiv bleiben, hat Rechtsanwalt Christian Solmecke einen Vorschlag: "Am besten wäre es, wenn man über die Nutzung des privaten Equipments eine Vereinbarung treffen könnte. Kann ja auch sein, das der Laptop runterfällt, und dann die Frage ist: Zahlt das der Arbeitgeber oder muss ich das selber zahlen?" Es könne aber auch sein, dass man auf dem eigenen Rechner Software habe, die dann möglicherweise Viren einschleust.
Allerdings sollte der Arbeitnehmer aufpassen, welche Haftungsfragen in einer solchen Vereinbarung an ihn selbst übertragen werden, warnt Jurist Solmecke.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 08. Februar 2021 | 06:23 Uhr