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Anschlag in HalleSechzehnter Prozesstag: Gutachter und Polizei zur Festnahme des Angeklagten

13. Oktober 2020, 16:12 Uhr

Im Prozess zum Anschlag in Halle geht es am Dienstag um die Schüsse auf die Polizisten, die den Angeklagten festgenommen hatten. Dazu sagen ein Ballistik-Experte des Bundeskriminalamtes sowie Polizeibeamte aus.

Im Prozess nach dem Anschlag von Halle wurden am Dienstag Gutachten der Rechtsmedizin und der Ballistik präsentiert. Dabei wurde unter anderem geklärt, ob der Angeklagte damit rechnen musste, Polizisten zu töten, als er mit seiner selbstgebauten Flinte auf sie schoss.

Schüsse auf Polizisten

Ein Ballistik-Experte des Bundeskriminalamtes (BKA) erläuterte zu Beginn des 16. Prozesstages, wie hoch die Trefferwahrscheinlichkeit und die Durchschlagskraft der Flinte war, mit der der Angeklagte auf drei etwa 70 Meter entfernten Polizisten geschossen haben soll.

Dabei kommt der Experte zu dem Schluss, dass die Schüsse durchaus hätten tödlich sein können, auch wenn die selbstgebaute Waffe ungenau ist.

Es zeigt sich, dass bei einer Mündungsgeschwindigkeit von 171 Metern pro Sekunde und einer Schussentfernung von 70 Metern mit potentiell tödlichen Verletzungen zu rechnen ist.

Ballistik-Experte des BKA

Rechtsmediziner über die Verletzten von Wiedersdorf

Die Assistenzärztin Lina Ramona Woydt hatte am Tag der Tat Dagmar M. und Jens Z. untersucht. Vor Gericht berichtete sie über die Verletzungen der beiden Wiedersdorfer. Jens Z. wurde von einem Projektil in den Hals getroffen. Dagmar M. wurde in die Hüfte geschossen, das Projektil blieb im Oberschenkel-Knochen stecken. Beide Opfer hätten Glück gehabt, dass keine großen Blutgefäße getroffen worden seien. Weil sowohl im Hals als auch im Bein Arterien liegen, die der Angreifer hätte treffen können, war laut Woydt eine potentielle Lebensgefahr gegeben.

Zeuge berichtet über seine Flucht vor dem Attentäter

Im Anschluss wurde der Verputzer Abdülkadir B. vernommen. Er hatte den Attentäter gesehen, wie er vor dem Dönerimbiss in Halle sein Gewehr aus dem Auto holte. Daraufhin sei er selbst weggerannt, berichtet der Zeuge, im Zickzack zwischen den parkenden Autos. Er habe drei Schüsse gehört. Als er einen der Besitzer des Imbisses auf der Straße sah, habe er ihn gewarnt.

Nach der Tat sei er arbeitsunfähig gewesen, berichtete Abdülkadir B. Erst seit fünf Monaten könne er wieder Arbeiten.

Polizei berichtet über die Festnahme

Zum Ende des Prozesstages berichteten Polizeibeamte von der Festnahme des Angeklagten. Sie hätten am Tattag ein Taxi mit halleschem Nummernschild in einer Baustelle bei Werschen bemerkt. Da sie davon ausgingen, dass der Attentäter mit einem Taxi auf der Flucht war, hätten sie die Verfolgung aufgenommen. Nach einem Verkehrsunfall mit einem Lkw sei der Angeklagte aus dem Taxi gesprungen, um zu Fuß zu flüchten. Als die Beamten drohten, ihre Schusswaffen zu benutzen, hätte er sich ergeben. Bei der Festnahme hätte er keinen Widerstand geleistet. Als die Polizisten bemerkten, dass er verletzt war, wurde er mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht.

Täter hat allein gehandelt

Ein Kriminalkommissar des BKA sagte aus, dass er nicht davon ausgehe, dass der Attentäter Mitwisser oder Helfer gehabt habe. So könne man die Waffen und den Sprengstoff mit dem Vorwissen des Angeklagten ohne Hilfe selbst herstellen, auch die Handy-Auswertung habe keine signifikanten Spuren ergeben. Es sei wenig über das Handy kommuniziert worden. Auch die Befragung von 320 Zeugen habe keine Rückschlüsse auf Mitwisser ergeben.

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Quelle: MDR/mx

Dieses Thema im Programm:MDR SACHSEN-ANHALT | MDR SACHSEN-ANHALT | 13. Oktober 2020 | 11:00 Uhr

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